Gering verdienende Eltern erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 € monatlich, wird die Ersatzrate von 67 % auf bis zu 100 % angehoben.
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Für je 20 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 €, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für je zwei €, um die das Nettoeinkommen 1.000 € unterschreitet auf bis zu 100 %.
Beispiel
Frau K hat vor der Geburt ein Einkommen von 600 €
Die Differenz zwischen 1000 € und 600 € beträgt 400 €
Die Hälfte von 400 € beträgt 200 € ( da ja pro 2 € - 0,1 %)
200 € x 0,1 ergibt 20
Somit ergibt sich eine Ersatzrate von 67 % + die 20 % Bonus = 87 % und somit erhält Frau K Elterngeld in Höhe von 522 € ( 87 % von 600 €)
Tabellenübersicht:
Nettoeinkommen in €
| Prozentsatz
| Elterngeld in €
| 900
| 72 %
| 648,- €
| 800
| 77 %
| 616,- €
| 700
| 82 %
| 574,- €
| 600
| 87 %
| 522,- €
| 500
| 92 %
| 460,- €
| 400
| 97 %
| 388,- €
| 360
| 98 %
| 352,- €
| 340
| 100 %
| 340,- €
| unter 300
| --
| 300,- €
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Auszug aus dem Elterngeldgesetz (§ 2 Abs. 2 BEEG):
(2) In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.
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