Fan werden   Suchen auf TreffpunktEltern
Navigation
· Startseite- News

· Shop/Bücher und mehr...


· Forum

· Familienrecht
  BGB (Gesetzestexte)
  Unterhalt Allgemein
  Unterhaltstabellen
  Düsseldorfer Tabelle
  Unterhalt fürs Kind
  Unterhalt Ehegatten
  Leitlinien Unterhalt
  Verfahrenskostenhilfe
  Scheidung
  Umgangsrecht
  Sorgerecht
  Kinder und Trennung

  Vaterschaftstest


· Schwangerschaft
  Schwangerschaftsanzeichen
  Schwanger was nun
  Schwangerschaftswochen
  Schwangerschaftskalender
  Ernährung
  Der Mutterpass
  Schwangerschaftstest
  Schwangerschaftsvorsorge
  Risiken und Infektionen
  Gestose
  Hebamme
  Schwanger und HarzIV

· Geburt
  Phasen der Geburt
  Die Wehen
  Verschiedene Geburtsorte
  Die Wahl der Klinik
  Die Kliniktasche
  Der Geburtstermin
  Hypnose und Geburt
  Akupunktur und Geburt
  Nach der Geburt
  Stillen

· Eltern
  Erziehung
  Kindergeld
  Elterngeld
  Elternzeit
  Partnerschaft
  Mutterschutzgesetz
  Haushaltshilfe
  Hund und Familie


· Kinder
  Baby
  Kleinkind
  Schulkind
  Jugendliche
  Geburtstagspartys
  Freizeit
  Kindermund
  Gesundheitsthemen
  Kinderkrankheiten
  ADS - ADHS
  Vorsorgeuntersuchungen
  Rechte des Kindes







Info
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung


                      Neues zum Thema Eltern                    
(25.11.2014) ARD-Radionacht für Kinder: „Flossen hoch“ und lang...
(21.02.2014) ARD-Reportermagazin „neuneinhalb“ ändert Programm...
(09.01.2014) Stollenstrolche - Deutschlands tollste Kindertore
(04.12.2013) Kindergeld auch für verheiratete Kinder und weiter...
(02.12.2013) Computerspiele auf dem Wunschzettel
(12.11.2013) Adventskalender mit Rabe Theo von HABA
(11.10.2013) Zum heutigen Mädchentag erstrahlt der Hamburger Mi...
(23.09.2013) Impfpflicht für Kinder
(20.09.2013) Wir können LESEN - ein Angebot für Hamburger Kinde...
(12.09.2013) Schulpflicht geht vor Religionsfreiheit

weitere News
 

Geringverdiener und Elterngeld

Gering verdienende Eltern erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 € monatlich, wird die Ersatzrate von 67 % auf bis zu 100 % angehoben.







Für je 20 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 €, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für je zwei €, um die das Nettoeinkommen 1.000 € unterschreitet auf bis zu 100 %.

 

Beispiel

Frau K hat vor der Geburt ein Einkommen von 600 €

Die Differenz zwischen 1000 € und 600 € beträgt 400 €

Die Hälfte von 400 € beträgt 200 € ( da ja pro 2 € - 0,1 %)

200 € x 0,1 ergibt 20

Somit ergibt sich eine Ersatzrate von 67 % + die 20 % Bonus = 87 % und

somit erhält Frau K Elterngeld in Höhe von 522 € ( 87 % von 600 €)



Tabellenübersicht:

Nettoeinkommen in €
Prozentsatz
Elterngeld in €
900
72 %
648,- €
800
77 %
616,- €
700
82 %
574,- €
600
87 %
522,- €
500
92 %
460,- €
400
97 %
388,- €
360
98 %
352,- €
340
100 %
340,- €
unter 300
--
300,- €



Auszug aus dem Elterngeldgesetz (§ 2 Abs. 2 BEEG):

(2) In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.







Buchtipp