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Geringverdiener und Elterngeld

Gering verdienende Eltern erhalten ein erhöhtes Elterngeld. Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 € monatlich, wird die Ersatzrate von 67 % auf bis zu 100 % angehoben.







Für je 20 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 €, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozentpunkte für je zwei €, um die das Nettoeinkommen 1.000 € unterschreitet auf bis zu 100 %.

 

Beispiel

Frau K hat vor der Geburt ein Einkommen von 600 €

Die Differenz zwischen 1000 € und 600 € beträgt 400 €

Die Hälfte von 400 € beträgt 200 € ( da ja pro 2 € - 0,1 %)

200 € x 0,1 ergibt 20

Somit ergibt sich eine Ersatzrate von 67 % + die 20 % Bonus = 87 % und

somit erhält Frau K Elterngeld in Höhe von 522 € ( 87 % von 600 €)



Tabellenübersicht:

Nettoeinkommen in €
Prozentsatz
Elterngeld in €
900
72 %
648,- €
800
77 %
616,- €
700
82 %
574,- €
600
87 %
522,- €
500
92 %
460,- €
400
97 %
388,- €
360
98 %
352,- €
340
100 %
340,- €
unter 300
--
300,- €



Auszug aus dem Elterngeldgesetz (§ 2 Abs. 2 BEEG):

(2) In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.







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