Der Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert sich durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht. Da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen werden acht Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss auf zwei Monate des Elterngeldes für die Mutter angerechnet
Wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss besteht kann eine alleinerziehende Person bis zu 28 halbe Monatsbeträge erhalten. Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss reduziert sich die Zahl der noch nutzbaren Elterngeldbeträge entsprechend.
Ein Paar kann auf bis zu maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen wenn die Partnermonate entsprechend gedehnt werden.