Mutterschaftsgeld ↔ Elterngeld:
Der Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert sich durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht. Da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen werden acht Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss auf zwei Monate des Elterngeldes für die Mutter angerechnet