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Stichtagsregelung/ Anspruch

Das Elterngeldgesetz gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007, 0.00 Uhr geboren werden. Auch bei einer Adoption müssen die Kinder nach dem 1. Januar 2007, 0.00 Uhr geboren werden, sonst gilt weiter das Erziehungsgeldgesetz.






Anspruch

-     Erwerbstätige,

-         Beamte,

-         Selbstständige 

-         erwerbslose Elternteile,

-         Studierende und Auszubildende,

-         Adoptiv-Eltern,

-         Pflegeeltern

-         in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades

-         auch wenn Sie vor der Geburt nicht berufstätig waren.

hat
-  wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen aufenthalt in Deutschland hat,

      -  mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,

      -  dieses Kind selbst betreut und erzieht und

      -  keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.


--> §1 BEEG

 

keinen Anspruch

Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet 

 

 

 






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