Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Anspruchsberechtigten.
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Wenn die Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld (Alter, Ausbildung) vorliegen, hat ein Kind Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld, durch die Familienkassen.
So viel Kindergeld erhalten Sie im Monat: - für das erste und zweite Kind: 184,- EURO, - für das dritte Kind 190,- EURO - für das vierte Kind und jedes weitere Kind: 215,- EURO monatlich.
Ob es sich um erstes, zweites, drittes, viertes oder weiteres Kind handelt richtet sich nach den Geburten. Das erste Kind ist immer das älteste Kind. Als Zählkinder zählen auch die Kinder für die man kein Kindergeld erhalten kann weil der andere ELternteil vorrangig berechtigt ist. ( mehr bei Zählkinder)
Wenn für Kinder kein Anspruch mehr besteht auf Kindergeld werden sie in der Reihenfolge nicht mehr berücksichtigt.
Beispiel: Die Familie erhält für ihre fünf Kinder Kindergeld 2 x 184,- € 1 x 190,- € 2 x 205,- €
Fällt nun das alteste Kind weg rücken die Geschwister vor. Die Familie erhält nun für die verbleibenden Kinder folgendes Kindergeld 2 x 184,- € 1 x 190,- € 1 x 205,- € Weil das erste Kind wegfällt erhält die Familie nun 205,- € weniger Kindergeld.
Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in Ausbildung unter 25 Jahren für Kindergeld. Gilt ab 1.01.2012 nicht mehr: Wichtig ist auch, wenn ein über 18 Jahre altes "Kind" eigenes Einkommen hat, darf dieses die Einkommensgrenze von 8.004 Euro nicht überschreiten. Weil bei einem Euro mehr Einkommen gibt es gar kein Kindergeld mehr.
Tipp: Wahl des Auszahlungsberechtigten Zum Beispiel erhalten Sie die Kinderzulage und den Familienzuschlag für Beamte nur wenn die Familienkasse das Kindergeld an Sie auszahlt.
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