In dem Urteil vom 20.05.2010 (III R 4/10) hat der Bundesfinanzhof entschieden das sich die Altersgrenze für den Bezug des Kindergeldes für ein Kind in Ausbildung verlängert wenn die Zivildienstzeit nicht an einem Monatsersten begonnen wurde und für das Kind im ersten Monat noch Kindergeld bezogen wurde.