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Pflegeeltern

Manchmal benötigen Eltern Unterstützung mit ihren Kinder weil sie z.B. wegen psychischen Probleme mit dem täglichen Leben  und der Versorgung der Kinder überfordert sind.  Eine Möglichkeit für das Kind ist dann eine Pflegefamilie.


Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Unterbringung eine der letzten Möglichkeiten sein sollte und nur dann in Frage kommen kann, wenn alle anderen Möglichkeiten die es gibt nicht helfen oder nicht in Frage kommen. Denn der Wechsel des Kindes in eine Pflegefamilie ist nicht immer unproblematisch.











Pflegeeltern, was ist das ?

Wie kann ich Pflegemutter/ -vater werden?

Pflichten und Rechte der Pflegefamilie

Wie lange bleiben die Pflegekinder in meiner Familie?

Wo erhalte ich Unterstützung als Pflegeeltern?

Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung? Wonach berechnet sich diese?





Pflegeeltern, was ist das ?

Das Kind kann zurzeit nicht bei und mit seinen leiblichen Eltern über einen längeren Zeitraum zusammenleben, dann kann als letzte Möglichkeit der Hilfe überlegt werden, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben.

Dabei ist zu beachten das eine Pflege bei einer Pflegefamilie grundsätzlich auf Zeit angelegt ist und das Ziel einer Pflege immer die Rückführung zu den Eltern ist.


Daher ist jede Pflege bei Pflegeeltern vom Gesetz her in den ersten Jahren immer als Kurzzeitpflege auszulegen, mit dem primären Ziel, dass das Kind sobald als möglich zu den leiblichen Eltern wieder hingeführt werden soll.

Ausnahmen gibt es hier keine! Erst wenn das Kind lange Zeit (mehr als drei Jahre) bei den Pflegeeltern lebt und es auf längere Sicht keine Möglichkeit gibt, dass das Kind bei den leiblichen Eltern lebt kann eine Langzeitpflege angelegt werden. Auch ist dann wenn beide leibliche Eltern zustimmen, eine Adoption des Pflegekindes durch die Pflegeeltern möglich.




Wie kann man Pflegeeltern werden?

Als erstes sollten Sie sich an das Jugendamt ihres Wohnortes wenden und ihr Interesse bekunden. Dort werden Sie dann auch darüber informiert für welche Kinder, in welchem Alter, mit welcher Problematik Pflegeeltern gesucht werden.

Es wird dann mit Ihnen zusammen geklärt für welche Pflegekinder sie in Frage kommen.



Es gibt einige Kriterien die die Pflegeeltern erfüllen müssen, dazu gehören unter anderem:

Die Erziehungsaufgabe darf nicht durch den Gesundheitszustand der Pflegeeltern in Frage gestellt werden.

Es wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Die finanzielle Situation der Pflegeeltern muss gesichert sein.

Ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein. Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist nicht unbedingt notwendig wäre aber wünschenswert.

Eigenen Kinder spielen nur in so Fern eine Rolle das diese natürlich mit beachtet werden müssen.

Die Religionszugehörigkeit spielt nur in so fern eine Rolle, dass sich die leiblichen Eltern wünschen, dass das Kind in einem bestimmten Umfeld aufwächst.

Gerade zu Beginn ist es wünschenswert, das die Pflegeeltern ausreichend Zeit für das Pflegekind haben.

Und ganz wichtig ist das die Pflegeeltern ausreichend Bindungstoleranz haben, das heist das es Ihnen zwar verständlicher Weise ein wenig im Herzen weh tun darf, wenn das Kind zu den leiblichen Eltern zurückkehren soll, sie sich aber nicht davon beinflussen lassen dürfen die Rückführung und die Bindung zu den Eltern zu unterstützen.




Pflichten und Rechte der Pflegefamilie

Als Pflegeeltern übernehmen Sie gemeinsam mit den Eltern oder dem Jugendamt Verantwortung und Pflichten für die Erziehung und Entwicklung des Kindes.


Als Pflegeeltern haben sie in der Regel das Recht in den Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und so die Eltern zu vertreten. Der genaue Umfang wird in dem Pflegevertrag geregelt. Das Sorgerecht welches bei den Eltern oder bei einem Vormund liegt wird du dich Pflege nicht beeinflusst.


Mit allen notwendigen Beteiligten muss es mindestens einmal jährlich ein sogenanntes "Hilfeplan-Gespräch" geben. Daran teilnehmen sollten die Personensorgeberechtigten, die Eltern, ab einem gewissen Alter das Kind und natürlich die Pflegeeltern. Wünschenswert, aber noch nicht gesetzlich geregelt wären häufigere Gespräche zur Situation.




Wie lange bleiben die Pflegekinder in meiner Familie?

Die Pflege eines Kindes ist in der Regel immer eine Kurzeitpflege mit dem Ziel der Rückführung zu den

leiblichen Eltern. Nur wenn das Kind länger als drei Jahren in einer Pflegefamilie lebt und eine Rückführung zu den leiblichen Eltern auf lange Sicht als aussichtslos anzusehen ist kann daraus eine Langzeitpflege werden.




Wo erhalte ich Unterstützung als Pflegeeltern?

Mit Rat und Tat sollten  Ihnen die Jugendämter vor Ort zur Seite stehen, leider mangelt es oft wegen Überlastung der Jugendämter an dieser Unterstützung. Daher ist es wichtig das die Pflegeeltern diese Hilfe konseqent und nachhaltig einfordern.  




Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung? Wonach berechnet sich diese?

Sie erhalten Pflegegeld wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegeeltern vermittelt. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach den Landesbehörden in dem Sie leben.


In Bayern erhalten Sie entsprechend der Empfehlung des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags (Stand 1.7.2005), mindestens:

- 611 Euro für die Altersstufe 0 bis vollendetes 6. Lebensjahr,

- 697 Euro für die Altersstufe 7. bis vollendetes 12. Lebensjahr,

- 785 Euro ab dem 13. Lebensjahr.

In NRW (Stand 2008)

- 655 Euro für die Altersstufe 0 bis vollendetes 6. Lebensjahr,

- 720 Euro für die Altersstufe 7. bis vollendetes 14. Lebensjahr,

- 830 Euro ab dem 14. Lebensjahr



Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegekind auch in die Steuerkarte von Pflegemutter oder Pflegevater eingetragen werden.


Neben dem Pflegegeld besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung für Erstausstattung bei der Aufnahme des Kindes, Urlaubsgeld, Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Übernahme von Kosten für Therapien, Brillen, Zahnklammern und ähnlichem, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden etc. zu erhalten.

Diese so genannten freiwilligen Leistungen der Jugendämter sind unterschiedlich hoch und werden von den einzelnen Jugendämtern festgelegt.


Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG Sozialhilfegesetz VIII) umschreibt in einigen Paragraphen die Bedingungen und Vorgehensweisen der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie.











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