Für die Vertretung von Kindern in gerichtlichen Verfahren, gibt es den "Anwalt des Kindes/Verfahrenspfleger" . Kinderanwälte setzen sich ein damit die Sorgen und Ängste der Kinder zur Sprache kommen.
1983 wurde der "Verband Anwalt des Kindes" gegründet, dessen Aktivitäten unter anderem wesentlich zur Reform des Kindschaftsrechtes 1998 beitrugen.