|
Damit ein volljärhiges Kind den Status privilegiertes volljähriges Kind inne haben kann, muss der junge Erwachsene verschiedene Bedingungen erfüllen.
|

|
Damit ein das volljährige Kind den Status "privilegiertes volljähriges" Kind innehat, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das volljärige Kind:
1. darf das 21. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und
2. muss im Haushalt eines Elternteiles wohnen und
3. muss sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und
4. darf nicht verheiratet sein
Nur wenn es alle vier Bedingungen erfüllt gillt es als privilegiert und wird unterhaltsrechtlich im Familienrecht den minderjährigen Kind /ern gleichgestellt.
Es belegt dann gleichrangig mit dem minderjährigen Kind den ersten Rang und hat damit Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. Es steht nicht wie andere Volljährige auf dem 4. Rang.
Nachzulesen ist dieses im §1603 Abs 2 BGB
Hat Ihnen der Artikel geholfen? Dann würden wir uns über eine Spende freuen
|