Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen haben, können die Gerichte, je nach dem Einkommen, Rückzahlungsraten festlegen.
Wenn das einzusetzende Einkommen nach der Berechnung über 15,- Euro müssen Sie sich mit Raten an der Verfahrenskostenhilfe beteiligen.
Es sind höchstens 48 Monatsraten aufzubringen, die darüber hinaus anfallenden Kosten werden Ihnen erlassen. Beachten Sie das die ihre Kosten des eigenen Anwalts nicht mit der Verfahrenskostenhilfe beglichen werden, sofern der Antragsteller das Verfahren verliert!
Die Rückzahlungsraten betragen:
Einsetzbares Einkommen
in €
Ergibt Monatsraten
von €
bis 15
0
50
15
100
30
150
75
300
95
400
135
450
155
500
175
550
200
600
225
650
250
700
275
750
300
über 750
300 zzgl. des 750 € übersteigenden
Teils des übersteigenden Einkomens
Wenn sich das Einkommen verändert, z.B. mit einem weiterem Kind kann auf Antrag hin die Raten auch geändert werden.
Verfahrenskostenhilfe
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