1616
Fan werden   Suchen auf TreffpunktEltern
Navigation
· Startseite- News

· Shop/Bücher und mehr...


· Forum

· Familienrecht
  BGB (Gesetzestexte)
  Unterhalt Allgemein
  Unterhaltstabellen
  Düsseldorfer Tabelle
  Unterhalt fürs Kind
  Unterhalt Ehegatten
  Leitlinien Unterhalt
  Verfahrenskostenhilfe
  Scheidung
  Umgangsrecht
  Sorgerecht
  Kinder und Trennung

  Vaterschaftstest


· Schwangerschaft
  Schwangerschaftsanzeichen
  Schwanger was nun
  Schwangerschaftswochen
  Schwangerschaftskalender
  Ernährung
  Der Mutterpass
  Schwangerschaftstest
  Schwangerschaftsvorsorge
  Risiken und Infektionen
  Gestose
  Hebamme
  Schwanger und HarzIV

· Geburt
  Phasen der Geburt
  Die Wehen
  Verschiedene Geburtsorte
  Die Wahl der Klinik
  Die Kliniktasche
  Der Geburtstermin
  Hypnose und Geburt
  Akupunktur und Geburt
  Nach der Geburt
  Stillen

· Eltern
  Erziehung
  Kindergeld
  Elterngeld
  Elternzeit
  Partnerschaft
  Mutterschutzgesetz
  Haushaltshilfe
  Hund und Familie


· Kinder
  Baby
  Kleinkind
  Schulkind
  Jugendliche
  Geburtstagspartys
  Freizeit
  Kindermund
  Gesundheitsthemen
  Kinderkrankheiten
  ADS - ADHS
  Vorsorgeuntersuchungen
  Rechte des Kindes







Info
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung


News und Aktuelles
(02.04.2015) Erste Scheidungsmesse - Scheidungsparty in Dortmun...
(18.03.2015) Scheinvater hat kein Recht auf den Namen des leibl...
(28.01.2015) Kinder haben ein Recht auf den Namen des Vaters
(03.12.2014) Neuigkeiten im Unterhaltsrecht. Neue Düsseldorfer ...
(02.05.2014) Urteil: Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht un...
(02.01.2014) Probleme mit der Düsseldorfer Tabelle für 2014
(12.11.2013) Bei einem dualen Studium weiter Kindergeldanspruch...
(05.07.2013) BGH: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann nach ...
(17.05.2013) Anfechtung der Vaterschaft im Fall der Samenspende...
(04.04.2013) Raucherinnen werden schwerer Schwanger

weitere News
 

Härtefallregelung bei einer Scheidung

Eine Ehe kann auch vor Ablauf der Trennungszeit geschieden werden, wenn es für einen der Ehegatten unzumutbar wäre die Trennungszeit von einem Jahr abzuwarten.

Jede Scheidung fühlt sich für die BEteidigten nach einer Härtefallscheidung an. Hier geht es aber um Scheidungen, die ihre Begründungen in der extremen Härte sehen § 1565 (2) BGB und es nicht zugemutet werden kann die Trennungszeit einzuhalten. Eine Scheidung auf Grund der Härtefall ist die Ausnahme.






Es müssen für eine Härtefallscheidung verschiedene Voraussetzungen vorliegen.

· ungebührliche Härte

· der Ehegatte den anderen Ehegatten gravierend bedroht

· oder misshandelt

· begründet in der Person den anderen Ehegatten

· der Ehegatte in der Ehe durch den anderen häufig misshandelt wurde

· gerade die Fortsetzung der Ehe muss unzumutbar sein


Die Gründe müssen in der Person des andren Ehegatten liegen. Es ist kein Grund wenn einer der Ehepartner schnell geschieden werden will, wenn z.B. seine neue Partnerin schwanger von ihm ist.

Das Aufrechterhalten der Ehe muss unzumutbar sein.


Der die Härtefallscheidung will muss die Voraussetzungen darlegen und beweisen. Es reicht also nicht, wenn man genau weiß, was passiert ist, man muss es auch beweisen können und umfassend vortragen!

Härtefallscheidungen sind eher mehr absolute Ausnahmefälle.




Urteil des OLG Rostock vom 15.06.2006 (Az: 11 WF 103/06)

Auszug: Hierzu das Gericht: "So können die Begleitumstände der Verletzung der ehelichen Treuepflicht so gravierend sein, dass dem Antragsteller wegen der besonders tief greifenden oder gar entwürdigenden Persönlichkeitsverletzung nicht abverlangt werden kann, das Eheband noch bis zum Ende der Jahresfrist aufrechtzuerhalten."



Oberlandesgericht Stuttgart  AZ: 17 UF 411/00

Das Oberlandesgericht Stuttgart hielt die schlagenden Argumente des Ehemannes jedoch nicht für eine "besondere Härte" (17 UF 411/00). Die Misshandlung sei kein "grundloser Angriff aus heiterem Himmel" gewesen, erläuterten die Richter verständnisvoll, sondern die Folge einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Mutter und Tochter. Als der Mann sich eingemischt habe, habe die Frau versucht, ihn wegzudrängen - da habe er zugeschlagen.


Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.12.2006 - 10 WF 1526/06

Das Oberlandesgericht Nürnberg vertritt die Auffassung, dass eine nach langjähriger Ehe offenbarte Homosexualität ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die Annahme einer "schweren Härte" i. S. d. § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigt.





Hat Ihnen der Artikel geholfen? Dann würden wir uns über eine Spende freuen






Buchtipp