Bei einer Scheidung denken viele Menschen an aufwendige Anwaltsbesuche und Gerichtstermine, die viel Zeit und Kosten verursachen können. Das muss nicht sein, wenn die scheidungswilligen Ehegatten sich einig sind und es keine wesentlichen Streitpunkte gibt, ist eine Scheidung Online eine angenehme Alternative und in der Regel verbringt man nur wenige Minuten beim Scheidungstermin vor Gericht. |
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Was ist eine Scheidung Online?
Eine Scheidung Online bietet die Möglichkeit eine Scheidung bequem über das Internet und per Email zu beauftragen ohne ständig persöhnlich bei einem Anwalt zu erscheinen. Geeignet ist eine Scheidung Online für Ehegatten die sich in allen wensentlichen Fragen einig sind und somit eine einvernehmliche Scheidung möchten.
Bei der Online-Scheidung beauftragen Sie einen Anwalt online per Formular, Email oder Fax mit Ihrer Scheidung.
Diese Art des Verfahrens spart Ihnen unter Umständen Zeit, Geld und Nerven.
Die Ehegatten müssen dann nur noch zum Scheidungstermin bei Ihrem zuständigen Gericht erscheinen, dieser Termin dauert bei unstreitigen Scheidungen in der Regel nur ca 15 Minuten.
Bei diesem Gerichtstermin wird einer der Ehegatten durch den online beauftragten Rechtsanwalt bzw. ein Vertreter der Kanzlei vertreten.
Ist die Scheidung Online günstiger und was kostet sie? Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus vielen Faktoren zusammen. Diese Faktoren kann man durch eine einvernehmliche Scheidung beeinflussen und dadurch die Kosten senken.
Zum einen können sie viel Zeit und damit auch Geld sparen, da sie nicht persöhnlich zu einem Gespräch bei einem Anwalt erscheinen müssen. Bei einer Scheidung Online haben sich die Kanzleien darauf spezialesiert ihre Mandanten auf dem schnellen E-Mail Verkehr zu kontaktieren und so viel Zeit zu sparen was auch dem Mandanten zu Gute kommt.
Weiter wird bei einer Scheidung Online nur ein Anwalt beauftragt, der nur einen Ehepartner vertritt, was bei einer einvernehmlichen Scheidung unproblematisch ist, da sich die Ehepartner ja bereits über alles einig sind und es keine Streitpunkte mehr gibt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, den Streitwert zu reduzieren. Die Streitwertreduzierung muss vom Scheidungsgericht genehmigt werden, der beauftragte Rechtsanwalt wird dieses beim Gericht beantragen. Es liegt aber am Gericht ob es diesen Antrag zustimmen wird. Diesen Antrag kann zwar auch jeder Ortsansäßige Rechtsanwalt bei einer Scheidung stellen aber in der Regel besteht dazu wenig Interresse, da diese wegen der höheren Kanzleikosten, durch ein kleineres Einzugsgebiet von Mandanten, eher auf eine höheren Streitwert angewiesen sind.
In letzter Zeit wird die Streitwertreduzierung aber von immer weniger Richtern akzeptiert da diese scheinbar den Anwalt vor Ort unterstützen wollen.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren wird geregelt im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), welches für alle Rechtsanwälte gilt. Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Im RVG wird bestimmt, wie hoch die Gebühren bei einem bestimmten Streitwert sind.
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