1616
Fan werden   Suchen auf TreffpunktEltern
Navigation
· Startseite- News

· Shop/Bücher und mehr...


· Forum

· Familienrecht
  BGB (Gesetzestexte)
  Unterhalt Allgemein
  Unterhaltstabellen
  Düsseldorfer Tabelle
  Unterhalt fürs Kind
  Unterhalt Ehegatten
  Leitlinien Unterhalt
  Verfahrenskostenhilfe
  Scheidung
  Umgangsrecht
  Sorgerecht
  Kinder und Trennung

  Vaterschaftstest


· Schwangerschaft
  Schwangerschaftsanzeichen
  Schwanger was nun
  Schwangerschaftswochen
  Schwangerschaftskalender
  Ernährung
  Der Mutterpass
  Schwangerschaftstest
  Schwangerschaftsvorsorge
  Risiken und Infektionen
  Gestose
  Hebamme
  Schwanger und HarzIV

· Geburt
  Phasen der Geburt
  Die Wehen
  Verschiedene Geburtsorte
  Die Wahl der Klinik
  Die Kliniktasche
  Der Geburtstermin
  Hypnose und Geburt
  Akupunktur und Geburt
  Nach der Geburt
  Stillen

· Eltern
  Erziehung
  Kindergeld
  Elterngeld
  Elternzeit
  Partnerschaft
  Mutterschutzgesetz
  Haushaltshilfe
  Hund und Familie


· Kinder
  Baby
  Kleinkind
  Schulkind
  Jugendliche
  Geburtstagspartys
  Freizeit
  Kindermund
  Gesundheitsthemen
  Kinderkrankheiten
  ADS - ADHS
  Vorsorgeuntersuchungen
  Rechte des Kindes







Info
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung


News und Aktuelles
(02.04.2015) Erste Scheidungsmesse - Scheidungsparty in Dortmun...
(18.03.2015) Scheinvater hat kein Recht auf den Namen des leibl...
(28.01.2015) Kinder haben ein Recht auf den Namen des Vaters
(03.12.2014) Neuigkeiten im Unterhaltsrecht. Neue Düsseldorfer ...
(02.05.2014) Urteil: Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht un...
(02.01.2014) Probleme mit der Düsseldorfer Tabelle für 2014
(12.11.2013) Bei einem dualen Studium weiter Kindergeldanspruch...
(05.07.2013) BGH: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann nach ...
(17.05.2013) Anfechtung der Vaterschaft im Fall der Samenspende...
(04.04.2013) Raucherinnen werden schwerer Schwanger

weitere News
 

Verzicht auf den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung

Seit 2009 kann  im Scheidungsverfahren grundsätzlich auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet werden. Dieser Verzicht muss auch nicht mehr durch den zuständigen Richter genehmigt werden, allerdings prüft das Gericht jetzt ob der Verzicht auch wirksam ist. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich soll immer dann unwirksam sein, wenn dieser völlig unausgewogen oder sittenwidrig ist.





 

 

Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann dann  Unausgewogenheit oder  Sittenwidrigkeit sein  wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt. Haben beide jedoch eine eigene und ausreichende Altersversorgung aufgebaut, dann ist der Verzicht auf den Versorgungsausgleich in der Regel wirksam. Eine ausreichende Altersversorgung kann sich aus ganz unterschiedlichen Formen der Alterssicherung zusammensetzen, etwa aus Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer Betriebsrente oder durch eine Einmalzahlung einer Kapital-Lebensversicherung. Auch der Erwerb und Besitz einer Immobilie kann als Altersvorsorge dienen.

 



Verzicht aufgrund kurzer Ehedauer

Bei kurzen Ehezeiten unter drei Jahren kann in der Regel immer ohne Probleme  auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Es ist davon auszugehen, dass in so kurzer Zeit nur unwesentliche Ansprüche erworben wurden und somi auch keine Unausgewogenheit oder  Sittenwidrigkeit vorliegen kann.

 

 

Verzicht bei langer Ehedauer

Auch bei langer dauer der  Ehe ist es möglich auf den Versorgungsausgleich  zu verzichten. Damit läßt sich allerdings nicht die Ermittlung der Höhe der Rentenansprüche umgehen, denn das Gericht wird prüffen ob ein Verzicht eine Unausgewogenheit oder  Sittenwidrigkeit darstellen könnte oder ob beide Eheleute in etwa gleiche Ansprüche erworben haben.

 

 

 

Vericht durch Ehevertrag

Vor 2009 galt, dass wenn ein Verzicht auf ein Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausgeschlossen werden sollte, dieser Verzicht unwirksam wurde wenn innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ehevertrages ein Scheidungsantrag gestellt wurde. Diese Regelung ist seit 2009 entfallen und nach heutigem Recht kann man also gleich nach der Beurkundung durch den Notar den Scheidungsantrag stellen.

 

 

 




Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Aktuelles BGB



Hat Ihnen der Artikel geholfen? Dann würden wir uns über eine Spende freuen






Buchtipp