Mediation
"Was ist herrlicher als Gold?" fragte der König.
"Das Licht" antwortete die Schlange.
"Was ist erquicklicher als Licht?" fragte jener.
"Das Gespräch" antwortete diese.
(J.W.Goethe aus "Das Märchen)
Die eigene Entscheidung zu Fairneß und zur Orientierung an tatsächlichen Interessen und Bedürfnissen der eigenen Person und der des (Streit-)Partners öffnet den Weg zur Wert-Schöpfung statt zur Wert-Verteilung. Wenn Sie lieber selbst über Ihr Leben entscheiden wollen und ungern andere über sich entscheiden lassen, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich im Falle einer Trennung oder anderen Auseinandersetzung über MEDIATION informieren wollen.
In diesem Fall melden Sie sich gemeinsam mit Ihrem (Streit-) Partner zum Gespräch an, möglichst bevor Sie sich für einen ( außer- ) gerichtlichen Streit entscheiden oder in einen einbezogen werden. In einer familienrechtlichen Mediation haben Sie die Möglichkeit alle anstehenden Differenzen z. B. bzgl. Kindesumgang, Unterhalt, Zugewinn, Hausratsteilung, Sorgerecht miteinander zu klären und in Form eines Vertrages zu beschließen. Die Mediatorin vermittelt dabei das Gespräch, ist nicht parteilich, gibt Hilfestellung zum gegenseitigen Verständnis und behält das Ziel im Auge.
Eine Mediation ist vor, nach und während der Trennung und auch nach der Scheidung möglich. Denn die Scheidung schafft oft nur einen rechtlichen Status, keine praktische Regelung. Mediation ist aber z.B. auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Erbrechtsangelegenheiten möglich. Neben der schon erwähnten Selbstbestimmung sind die Vorteile eines mediativen Verfahrens die Freiwilligkeit, mit der Sie kommen die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten, weil erarbeitet wird, wie die Zukunft auch aussehen kann und daß der Streit nicht durch gegnerische Anwälte verstärkt wird.
In der Regel ist die Mediation ein schnelleres Verfahren als das gerichtliche Verfahren. Jeder Partner erarbeitet und hinterfragt seine eigenen Motive und wird anschließend besser verstanden, Emotionen bekommen den richtigen Stellenwert und Mißtrauen darf geäußert werden. Konkrete Lösungen können sofort in die Tat umgesetzt werden. Mediation wird pro Stunde abgerechnet. Dies bedeutet, daß nicht nach einem hohen Streitwert, sondern nach den geleisteten Stunden abgerechnet und gezahlt wird. Ziel der Mediation ist ein Rechtsfrieden, den beide Parteien miteinander erarbeitet haben und der ihrem Willen entspricht. Von daher hat der am Ende einer Mediation geschlossene Vertrag oft eine lebenslange Haltbarkeit, kann jedoch bei Bedarf von den Parteien geändert werden.
Diese Vorteile haben Sie von einer Mediation:
* Ihre Selbstbestimmung
* die Freiwilligkeit, mit der Sie kommen
* die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten, die für die Zukunft erarbeitet wird
* dass der Streit nicht durch gegnerische Anwälte verstärkt wird
* dass die Mediation meist schneller ist als das gerichtliche Verfahren
* dass jeder Partner seine eigenen Motive erarbeitet und hinterfragt und anschließend besser verstanden wird
* dass Emotionen einen angemessenen Stellenwert bekommen
* dass Misstrauen geäußert werden darf
* dass konkrete Lösungen sofort in die Tat umgesetzt werden können
Die Nachteile einer Mediation können sein: Sie müssen selbst entscheiden, dies bedeutet harte Arbeit mit dem Streitpartner und mit sich selbst. Die Kosten der Mediation sind von Ihnen selbst zu tragen, Prozeßkostenhilfe wird dafür nicht bewilligt. Mediation ist nur möglich, wenn die Parteien beide Offenheit gewährleisten, hier liegt eine Gefahr des Mißbrauchs. Mediation heißt, daß beide Parteien gewinnen - auch die andere. Mediation ist nicht möglich, wenn ein Partner diese Form der Auseinandersetzung nicht will, einer nicht in der Lage ist für sich selbst zu sprechen, wenn die Bereitschaft zum offenen Gespräch nicht vorhanden ist, wenn illegale Lösungen im Raum stehen.
Mediation ist keine Eheberatung, sondern geht davon aus, daß die Parteien sich über die Trennung einig geworden sind oder sie schon vollzogen haben. Kinder werden in der Regel nicht mit in den Mediatonsprozeß einbezogen, da ihnen keine Verantwortung auferlegt werden soll. Eine Ausnahme ist nach vorheriger Klärung möglich, wenn die Einbeziehung dem Kindeswohl entspricht. Während einer Mediation muß sich jede Partei bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl informieren, wie eine gerichtliche Entscheidung ausfallen könnte. Nur wenn der Vertrag unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile geschlossen wurde, ist er realistisch und es steht eine lange Verbindlichkeit und hohe Zufriedenheit in Aussicht. Ich lade Sie gemeinsam zu einem ersten Informationsgespräch ein, nach dem Sie entscheiden müssen, ob Mediation IHR Weg ist.
Imke Schwertfeger Mediatorin/ Rechtanwältin
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Diese Ausführung gab uns die Mediatorin Imke Schwertfeger /Essen auf der Informationsveranstaltung in Duisburg. Sie erläuterte auch Beispiele dazu. Eins ist mir dabei besonders in Erinnerung geblieben es ging um die Besuchsregelung des Vaters mit dem Kind. Die Eltern konnten sich nicht einigen und erst nach Befragung des Kindes wie es sich dieses vorstellt kam es zu einer einvernehmlichen Lösung für alle Beeidigten.
In Amerika sind vor jeder Scheidung ca. 5 Mediatorensitzungen, unterschiedlich in den einzelnen Staaten, nachzuweisen bevor man einen Scheidungstermin erhält. Ich bin der Meinung dieses wäre auch in Deutschland wünschenswert. Man könnte viel Gerichtlichen Ärger im Vorfeld abbauen wenn einem bewußt gemacht wird was der andere Partner denkt und will.
Als Schlußsatz möchte ich den Satz weitergeben, wie ein Besucher den Sinn der Mediation, nach dem Vortrag in einem Satz zusammen faßte: