Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort – den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. (§ 1631 Abs. 1 BGB) In der Regel haben beide Sorgeberechtigten Elternteile das Aufenhaltsbestimmungsrecht.