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Wer trägt die Kosten des Umgangs? Unter welchen Voraussetzungen hat sich der andere Eltrnteil an den Umgangskosten zu beteidigen? Wie finanziert ein ALG II Empfänger die Umgangskosten?
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Die Kosten welche dem umgangsberechtigten Elternteil entstehen, wie Fahrtkosten beim Holen und Bringen des Kindes, muss dieser Elternteil selbst tragen.
Auf der anderen Seite ist der Elternteil bei dem das Kind lebt, dazu verpflichtet auf die Vermögenslage, wie Einkommen und finanzielle Verpflichtungen, des umgangsberechtigten Elternteils zu achten.
Bei einem Umzug eines Elternteils mit dem Kind von mehreren hundert Kilometern, kann dieser Elternteil vom Familiengericht durchaus dazu verpflichtet werden, sich an den Umgangskosten zu beteiligen. (Link mit Urteilen)
Wahrnehmung des Umgangsrechtes für den Arbeitslosengeld II -Empfänger Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 07.11.2006 – B 7b AS 14/076 R - entschieden, dass Beziehern von Arbeitslosengeld II zur Ermöglichung des Umgangsrechtes Sozialleistungen zu bewilligen sind.
Das Recht des Kindes
Sicher geht aus dem Wortlaut des § 1684 Absatz 1 BGB ganz klar hervor, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat.
Nur die Umsetzung dieses Recht gestaltet sich viel schwieriger. Wenn ein Elternteil nicht gewillt ist und keinerlei Interesse am Umgang mit dem eigenen Kind hat, wie viel Sinn macht es in einem solchen Fall, wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt, auf den Umgang beharrt und gar versucht notfalls per Gericht diesen ein zu fordern?
Hier muss – wie in allen Belangen die Kinder betreffen – wieder das Kindeswohl im Auge behalten werden.
Ist es für das Kindeswohl förderlich auf den Umgang zu bestehen, wenn das Kind sehr genau spürt das es nicht willkommen ist?
Oder kann in manchen Fällen ein per Gericht verordneter Umgang, welcher auch durch Androhung eines Zwangsgeldes gefordert werden kann, sogar zu einem Umdenken des Elternteils führen?
Urteile
Betreffs Umgangseinklagung von der Gegenseite Seit 8 Jahren kämpft der Vater um Kontakt zu seinen Kindern. Diesen hat die Mutter mit allen Mitteln zu verhindern versucht. Sie hatte trotz gerichtlicher Anordnungen des OLG`s jedweden Kontakt der gemeinsamen Kinder zu ihrem in den USA lebenden Vater verhindert. Nun hat das Amtgericht ihr das Personensorgerecht für die Kinder entzogen und auf das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main übertragen.
Umgangsrecht nicht gewährt BGH Az.: XII ZR 173/00 Urteil vom 19.06.2002 Vorinstanzen: OLG Frankfurt am Main - AG Fürth/Odw. Leitsatz: Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen.
und Wahrnehmung des Umgangsrechtes für den Arbeitslosengeld II -Empfänger Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Beziehern von Arbeitslosengeld II zur Ermöglichung des Umgangsrechtes folgende Sozialleistungen zu bewilligen sind, Lebensunterhalt und Fahrkosten sind auf die Sozialleistungen anzurechen.
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