1616
Fan werden   Suchen auf TreffpunktEltern
Navigation
· Startseite- News

· Shop/Bücher und mehr...


· Forum

· Familienrecht
  BGB (Gesetzestexte)
  Unterhalt Allgemein
  Unterhaltstabellen
  Düsseldorfer Tabelle
  Unterhalt fürs Kind
  Unterhalt Ehegatten
  Leitlinien Unterhalt
  Verfahrenskostenhilfe
  Scheidung
  Umgangsrecht
  Sorgerecht
  Kinder und Trennung

  Vaterschaftstest


· Schwangerschaft
  Schwangerschaftsanzeichen
  Schwanger was nun
  Schwangerschaftswochen
  Schwangerschaftskalender
  Ernährung
  Der Mutterpass
  Schwangerschaftstest
  Schwangerschaftsvorsorge
  Risiken und Infektionen
  Gestose
  Hebamme
  Schwanger und HarzIV

· Geburt
  Phasen der Geburt
  Die Wehen
  Verschiedene Geburtsorte
  Die Wahl der Klinik
  Die Kliniktasche
  Der Geburtstermin
  Hypnose und Geburt
  Akupunktur und Geburt
  Nach der Geburt
  Stillen

· Eltern
  Erziehung
  Kindergeld
  Elterngeld
  Elternzeit
  Partnerschaft
  Mutterschutzgesetz
  Haushaltshilfe
  Hund und Familie


· Kinder
  Baby
  Kleinkind
  Schulkind
  Jugendliche
  Geburtstagspartys
  Freizeit
  Kindermund
  Gesundheitsthemen
  Kinderkrankheiten
  ADS - ADHS
  Vorsorgeuntersuchungen
  Rechte des Kindes







Info
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung


News und Aktuelles
(02.04.2015) Erste Scheidungsmesse - Scheidungsparty in Dortmun...
(18.03.2015) Scheinvater hat kein Recht auf den Namen des leibl...
(28.01.2015) Kinder haben ein Recht auf den Namen des Vaters
(03.12.2014) Neuigkeiten im Unterhaltsrecht. Neue Düsseldorfer ...
(02.05.2014) Urteil: Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht un...
(02.01.2014) Probleme mit der Düsseldorfer Tabelle für 2014
(12.11.2013) Bei einem dualen Studium weiter Kindergeldanspruch...
(05.07.2013) BGH: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann nach ...
(17.05.2013) Anfechtung der Vaterschaft im Fall der Samenspende...
(04.04.2013) Raucherinnen werden schwerer Schwanger

weitere News
 

Problem der Umgangsverweigerung

Mit teilweise schlechten Tricks, wird oft unter Mithilfe von Jugendamt, Familiengerichten und Anwälten das Umgangsrecht verweigert - dabei wird gegen die „UN-Konvention der Rechte des Kindes“ verstoßen.







Das Bundesjustizministerium weiß einiges von diesem Problem. Die Alleinsorge entfremdet das Kind dem anderen Elternteil - meist dem Vater. Mehr als die Hälfte der geschiedenen Väter haben leider ein Jahr nach der Scheidung keinerlei Kontakt mehr zu dem Kind.


Die Umgangsverweigerung umfasst natürlich ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Dazu kann z.B. gehören beim Abholen weinen, Termine verpassen, Kontakte ablehnen wie keine Besuche, keine Telefonat und keine Briefe. Verweigerung des Umganges bedeutet immer Leid auf Seiten des Kindes.

Eine gerichtliche Entscheidung beendet den Streit der Eltern leider nicht und der Umgang findet weiterhin nicht oder nur eingeschränkt statt.


Das Bundesministerium der Justiz hat zudem einen Gesetzentwurf zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens erarbeitet.

Mehr Rechte für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen

Neuerungen im Verfahren in Kindschaftssachen (z. B. Verfahren über Sorge- und Umgangsrecht, die Herausgabe eines Kindes oder die Vormundschaft):
· Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht, müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren soll verkürzt werden.
· Die Verfahren sollen zeitnah verhandelt werden. Das Gericht soll den Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Dabei hat es die Eltern getrennt anzuhören, wenn dies zum Schutz eines Elternteils notwendig ist.

Diese wichtigen Neuerungen werden bereits in Kürze in Kraft treten, da sie in das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingestellt wurden
· Ab 1. September 2009 wird es möglich sein, einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser soll bei schwierigen Konflikten über den Umgang sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.
Quelle


Das Kindschaftsrecht Fragen und Antworten
als PDF Datei


Forum Umgangsrecht





Hat Ihnen der Artikel geholfen? Dann würden wir uns über eine Spende freuen






Buchtipp