für Familiensachen beim Saarländischen Oberlandesgericht
Stand: 1. Januar 2010
Die Senate für Familiensachen des OLG Saarbrücken werden die ab 1. Januar 2010 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt - wie zuletzt
Nicht berufstätig
bei Erwerbstätigkeit
1
gegenüber
unverheirateten
minderjährigen und privilegierten
volljährigen Kindern
770 €
900 €
2
gegenüber anderen volljährigen
Kindern generell
1.100 €
1.100 €
3
gegenüber dem getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig
1.000 €
1.000 €
4
gegenüber Eltern mindestens
1.400 €
1.400 €
5
gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhänig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig
1.000 €
1.000 €
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