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Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts / Bremen

Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts (Stand 1.1.2012)

 

 

Zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts eines Ehegatten ab Zustellung des Scheidungsantrags. Der Elementarunterhalt nach der sogenannten Bremer Tabelle ist mit der "Bremer Tabelle" in ein fiktives Bruttoeinkommen umzurechnen.






Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts
(Stand: 01.01.2012)


 

 

Nettobemessungsgrundlage in EUR (= vorläufiger Elementarunterhalt)

 

Zuschlag zur Berechnung der Bruttobemessungsgrundlage (= fiktives Bruttoeinkommen für die Berechnung des Vorsorgeunterhalts)

 

Nettobemes-

sungsgrundlage

 

in Euro (= vorläufiger Elementarunterhalt)

 

Zuschlag in

zur Berechnung

 

 

 

der Bruttobemessungsgrundlage (= fiktives Bruttoeinkommen für die Berechnung des Vorsorgeunterhalts)

 

 

 

       

001 - 840

13 %

2.571 - 2.650

44 %

841 - 885

14 %

2.651 - 2.710

45 %

886 - 935

15%

2.711 - 2.770

46 %

936 - 985

16%

2.771 - 2.830

47 %

986 - 1.035

17%

2.831 - 2.885

48 %

1.036 - 1.085

18%

2.886 - 2.945

49 %

1.086 -1.130

19%

2.946 - 3.005

50 %

1.131 - 1.170

20%

3.006 - 3.060

51 %

1.171 - 1.195

21%

3.061 - 3.120

52 %

1.196 - 1.225

22%

3.121 - 3.175

53 %

1.226 - 1.255

23%

3.176 - 3.230

54 %

1.256 - 1.295

24%

3.231 - 3.285

55 %

1.296 - 1.335

25%

3.286 - 3.340

56 %

1.336 - 1.380

26%

3.341 - 3.400

57 %

1.381 - 1.435

27%

3.401 -3.460

58 %

1.436 - 1.490

28 %

3.461 - 3.535

59 %

1.491 - 1.545

29 %

3.536 - 3.720

60 %

1.546 - 1.610

30 %

3.721 - 3.930

61 %

1.611 - 1.670

31 %

3.931 -4.160

62 %

1.671 - 1.735

32 %

4.160 -4.415

63 %

1.736 - 1.805

33 %

4.416 - 4.710

64 %

1.806 - 1.875

34 %

4.711- 5.045

65 %

1.876 - 1.945

35 %

5.046 - 5.430

66 %

1.946 - 2.020

36 %

5.431 - 5.880

67 %

2.021 - 2.095

37 %

5.881 - 6.410

68 %

2.096 - 2.170

38 %

6.411 - 7.050

69 %

2.171 - 2.250

39 %

7.051 - 7.825

70 %

2.251 - 2.325

40 %

7.826 - 8.795

71 %

2.326 - 2.405

41 %

8.796 - 10.040

72 %

2.406 - 2.485

42 %

10.041 - 11.695

73 %

2.486 -2.570

43 %

 11.696 - 12.925 74 %

 

 

 ab 12.926  75 %

 

 

 

 

 

 

Anwendung der Bremer Tabelle

 

Die jeweilig gültige Bremer Tabellen zum Altersvorsorgeunterhalt wird benutzt um einen fiktiver Bruttolohn zu  ermittelt, aus dem der Altersvorsorgeunterhalt als fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung errechnet wird, und zwar mit folgenden Berechnungsschritten:

 

1.Als Erstes wird aus dem Einkommen der Parteien nach den üblichen unterhaltsrechtlichen Berechnungsmethoden ein vorläufiger Elementarunterhalt ermittelt,

 

2. Dieser vorläufige Elementarunterhalt wird dann um einen je nach Höhe des vorläufigen Elementarunterhalts unterschiedlichen Prozentsatz nach der jeweils geltenden Bremer Tabelle zu einem fiktiven Bruttoeinkommen erhöht,

 

3. Als nächstes wird dieses fiktive Bruttoeinkommen (der nur für diese rechnerischen Ermittlungen erhöhte Brutto-Unterhaltsbetrag) dann mit dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung multipliziert; das Ergebnis ist der Vorsorgeunterhalt,

 

4. Jetzt ist regelmäßig der (endgültige) Elementarunterhalt zu berechnen; im Rahmen dieser Berechnung wird der in Berechnungsschritt 3. ermittelte Vorsorgeunterhalt als Belastung vom Einkommen des Unterhaltsschuldners vorweg abgezogen. Dieser Berechnungsschritt wird nicht durchgeführt, wenn der Vorsorgeunterhalt aus Einkommen des Unterhaltsschuldners gedeckt werden kann, welches der Bemessung des Ehegattenunterhalts nicht unterfällt.

 

 

 

 

 

 

 

 



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