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Unterhalt Dresden

 
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Ral1003
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Anmeldedatum: 12.02.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Meißen

BeitragVerfasst am: 12.02.2008 13:46    Titel: Unterhalt Dresden Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

leider finde ich auf die Schnelle keine schon vorhandenen Forumsbeiträge.

Bitte beantwortet meine Fragen direkt oder gebt mir bitte ein paar links. Neben dem Thema Unterhalt bin ich auch für anderweitige Hinweise dankbar, da das Thema insgesamt recht neu für mich:

ich bin geschieden, männlich und lebe in einer neuen Beziehung ohne Trauschein.
Auf Anraten unserer damaligen gemeinsamen Scheidunges-Anwältin (hiermit warne ich alle vor solch einer Konstellation!) verzichtete ich auf das Erziehungsrecht, bin also nicht erziehungsberechtigt.
Seit wenigen Monaten wohnt meine Tochter, 17 Jahre, bei mir. Meine Ex-Gattin erklärte dazu mündlich ihr Einverständnis (unter Zeugen), schriftliche Regelungen existieren noch nicht. Das Kindergeld geht jeden Monat durch die Kindergeldkasse an mich.
Bis zum Umzug meiner Tochter zahlte ich immer regelmäßig Unterhalt an meine Ex.

Letzte Woche waren wir im Jugendamt, ließen den Unterhalt der Kindsmutter an die Tochter ermitteln: 108,- EURO.
Berechnungsgrundlage:
OLG Dresden
monatliches netto 1410,00, 1/2 Kinderfreibetrag
einfache Entfernung zur Arbeit 38 km, 5 Tage die Woche, (ÖVM möglich, aber aus Zeitgründen Fahrten mit Privat-KfZ)
keine Schulden, keine weiteren Einkünfte;

Kind 17 Jahre alt, keine eigenen Einkünfte
(ach so: es gibt noch eine ältere Tochter von uns in der Ausbildung, jedoch mit so hohem Einkommen, dass wir keinen Unterhalt zahlen)

Meine Fragen:

1. Ich lese immer von einer sächsischen Unterhaltstabelle. Was hat es damit auf sich. Gilt die seit Februar nicht mehr bzw. wie wurde die angepasst?

2. Der errechnete Unterhaltsbetrag von 108,- erscheint mir sehr fragwürdig, die Kollegin im LRA war aber auch nicht sehr kooperativ, hat sich nicht mal nach Namen oder Adresse erkundigt. Sehr genervt. Wie gehen die Kilometer in die Berechnung ein oder gibt es auch hier einen Höchstbetrag. Wann sind die Gründe maßgebend, welche es zulassen, dass der Mindestunterhalt unterschritten wird?

Vielen Dank

Ralf
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.02.2008 14:58    Titel: Re: Unterhalt Dresden Antworten mit Zitat

Ral1003 hat Folgendes geschrieben:
Ich lese immer von einer sächsischen Unterhaltstabelle. Was hat es damit auf sich. Gilt die seit Februar nicht mehr bzw. wie wurde die angepasst?


Hi und willkommen Ralf,

da gibt es m.W. keine Unterschiede mehr, die DDT ( http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php) gilt als Orientierung für ganz D. Die Richtlinien sind teilweise unterschiedlich. Für DD schaust du hier: http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=365

SG.
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Udo
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Anmeldedatum: 01.01.1999
Beiträge: 14667
Wohnort: Bad Bramstedt

BeitragVerfasst am: 12.02.2008 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ral1003,



Zitat:
1. Ich lese immer von einer sächsischen Unterhaltstabelle. Was hat es damit auf sich. Gilt die seit Februar nicht mehr bzw. wie wurde die angepasst?


vergess es, ist veraltet.

OLG Dresden nutzt wie alle nun die Düsseldorfer Tabelle.
Das kannst du ganz unten in den Leitlinien sehen die ist Identisch mit der DT
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=365

Zitat:
2. Der errechnete Unterhaltsbetrag von 108,- erscheint mir sehr fragwürdig, die Kollegin im LRA war aber auch nicht sehr kooperativ, hat sich nicht mal nach Namen oder Adresse erkundigt. Sehr genervt. Wie gehen die Kilometer in die Berechnung ein oder gibt es auch hier einen Höchstbetrag. Wann sind die Gründe maßgebend, welche es zulassen, dass der Mindestunterhalt unterschritten wird?


Na ich rechne mal grob durch:

Einkommen 1410 Netto

Berufsbedingte Aufwendungen:
30km *2 * 220 * 0,27 / 12 = 297
8km * 2 * 220 * 0,18 / 12 = 52,80

Zusammen = 349,80 Berufsbedingte Aufwendungen

Da ist kein Wunder das nicht mehr KU bei rausgekommen ist.

Das sind sehr hohe Fahrkosten, wenn Öffentliche verkehrsmittel vorhanden und zumutbar dann sollte maximal der Betrag einer Monatskarte angerechnet werden.

Mach dich mal schlau was es mit den öffentlichen Verkehrsmittel kosten würde und um wie viel länger die Fahrzeit dann währe.

Dann können wir mal weiter rechnen.


Mfg

Udo
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Ral1003
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Beiträge: 4
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BeitragVerfasst am: 12.02.2008 19:44    Titel: dresdner Unterhalt Antworten mit Zitat

Danke cello, danke Udo,

schnelle auskünfte, bin schwer beeindruckt...

@ Udo:

Monatskarte 100,-; Fahrzeit hin und rück jeweils 1h 14 min mit 1 x umsteigen...

warum rechnest du mit 220 Arbeitstagen und nicht mit üblichen 180 Tagen? Vorschrift?

die Kollegin im LRA legte die Steuerrückerstattung auf 13 Monate um, war das auch richtig, dann müsste das netto ebenfall um ca. 10,- gemindert werden...

vg

Ralf
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Ral1003
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Beiträge: 4
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BeitragVerfasst am: 12.02.2008 19:46    Titel: Dresdner Unterhalt II Antworten mit Zitat

@ Udo:

Fahrzeit mit PKW ca. 30 Minuten...
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Birdy
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Beiträge: 3131

BeitragVerfasst am: 12.02.2008 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ralf1003,

Zitat:
die Kollegin im LRA legte die Steuerrückerstattung auf 13 Monate um, war das auch richtig,
Nein. Das Jahr hat nämlich nur 12 Monate. Mr. Green Auch ein 13. Monatsgehalt wird doch zum Jahreseinkommen hinzuaddiert und entsprechend gezwölftelt.

Gruß
Birdy
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.02.2008 20:09    Titel: Re: dresdner Unterhalt Antworten mit Zitat

Ral1003 hat Folgendes geschrieben:
warum rechnest du mit 220 Arbeitstagen und nicht mit üblichen 180 Tagen? Vorschrift?


Hej,

Vollzeit kann mit pauschal 220 Arbeitstagen p.a. berechnet werden, steuerrechtl. gehen auch 230 Tage durch Wink .

LG.
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Ral1003
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Beiträge: 4
Wohnort: Meißen

BeitragVerfasst am: 13.02.2008 09:49    Titel: irgendwie deprimierend Antworten mit Zitat

Hi @all,

danke für eure hilfe, aber trotzdem ist es für mich sehr deprimierend immer wieder zu erleben, wie ich als Vater immer wieder ausgegrenzt werde oder eben anders behandelt werde, als die Mutter. Obwohl ich weder die Scheidung wollte, noch die Kinder verlieren wollte, mich immer um die Kinder kümmerte und meinen (oft schmerzlichen) Unterhaltspflichten nachkam. Von wegen "Gleichstellung nach der Scheidung...". Ich bin sicher nicht der Einzige, der Blut spenden ging, um wenigstens was zu Essen kaufen zu können, aber Unterhalt wurde immer gezahlt. Und jetzt? Erst musste die Ärztin mit dem Gericht drohen, dass meine Tochter zu mir ziehen konnte. Seitdem sind ihre Depressionen weg und die Leistung in der Schule verbessern sich deutlich, keiner denkt mehr an ihren Suizidversuch. Und trotzdem muss die KM offenbar nicht annähernd die Pflichten zum Unterhalt leisten, wie ein KV. Sie sagt jetzt schon, dass sie nicht mal 60,- zahlen kann und das Kind soll sich nicht einfallen lassen, nach dem Gym zu studieren. Unterhalt gibt es nicht. Soll ich jetzt wegen der letzten 6 Monate bis zum 18. geburtstag vor Gericht gehen? Was soll meine dann "große" Tochter nach ihrem 18. machen? Warum müssen wir um Unterhalt bangen und kämpfen, wo der doch für einen liebenden menschen selbverständlich sein sollte?

Ralf
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Udo
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Beiträge: 14667
Wohnort: Bad Bramstedt

BeitragVerfasst am: 13.02.2008 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ral1003

das ganze hat nichts damit zu tun ob jemand vater oder mutter ist sondern es liegt an der einstellung der person die unterhaltspflichtig ist und diese
gibt es bei beiden geschlechtern.

ob du nun die unterhaltsforderungen durchsetzen willst liegt ganz alleine bei dir. diese entscheidung kann dir keiner abnehmen und hat auch nichts mit dem gesetz zu tun. das gesetz sagt nur wer wann wieviel anspruch hat und wer wann wieviel zahlen muss. ob man das dann in anspruch nimmt oder es durchsetzt per gericht weil der andere sich drum drücken will ist die entscheidung eines jeden selbst.

es kommt auch drauf an wie du finanziell gestellt bist.

bei euch würe im einzellfall geprüft werden ob es der mutter zumutbar wäre die öffentlichen verkehrsmittel zu nutzen um wenigstens den mindestunterhalt des minderjährigen kindes zu decken.
ich bin mir ziemlich sicher das hier nur ein teil ihrer fahrkosten angerechnet werden bis das kind 18 ist um den mindesunterhalt von 288 euro zu decken.

mfg

udo
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.02.2008 13:26    Titel: Re: irgendwie deprimierend Antworten mit Zitat

Ral1003 hat Folgendes geschrieben:
Soll ich jetzt wegen der letzten 6 Monate bis zum 18. geburtstag vor Gericht gehen?


Moin,

nur der Vollständigkeit halber: Noch ist sie minderjährig und du kannst m.W. die Beistandschaft des JA beantragen Rolling Eyes . Des weiteren bedenke bitte, du musst sie betr. KU (wenn du ihn haben möchtest) in Verzug setzen, sonst ist nix rückwirkend.

Viel Glück und lG. in meine alte Heimat ...
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vims
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BeitragVerfasst am: 08.04.2020 03:34    Titel: Antworten mit Zitat

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vims
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BeitragVerfasst am: 28.10.2020 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

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