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Dani findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2011 Beiträge: 83
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Verfasst am: 18.02.2012 21:00 Titel: Lebensversicherung |
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Guten Abend ihr Lieben,
ich hab mal wieder eine Frage.Es steht eine Scheidung an,sie möchte Unterhalt und zugleich die Hälfte der Lebensversicherung von ihm.Die Anwältin schrieb,das eine Kapitallebensversicherung zur Hälfte an die Frau ausgezahlt werden soll und sie möchte den aktuellen Rückkaufswert wissen.Ist das so rechtens?
LG Dani |
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Dortmunder Foreninventar


Anmeldedatum: 08.11.2005 Beiträge: 9626 Wohnort: Dortmund = Bereich des OLG Hamm
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Verfasst am: 18.02.2012 21:34 Titel: |
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Hallo Dani,
| Zitat: |
| Ist das so rechtens? |
| Zitat: |
| Die Anwältin schrieb,das eine Kapitallebensversicherung zur Hälfte an die Frau ausgezahlt werden soll |
nein
| Zitat: |
| sie möchte den aktuellen Rückkaufswert wissen |
ja
SG
Dortmunder _________________ Glück ist, sein Kind zu lieben.
Dass größere Glück ist es jedoch, von seinem Kind geliebt zu werden. |
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PitHegau ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 10.11.2009 Beiträge: 661 Wohnort: Hegau/Bodensee
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Verfasst am: 18.02.2012 21:57 Titel: |
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Hallo Dortmunder,
| Dortmunder hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| sie möchte den aktuellen Rückkaufswert wissen |
ja
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was meinst du mit "ja"? Darf die Anwältin lediglich danach fragen oder fließt ein Rückkaufswert einer Lebensversicherung tatsächlich in die Einkommensberechnung mit ein?
Das Geld der Lebensversicherung ist doch derzeit nicht "frei verfügbar", sondern lediglich in dieser Versicherung bis zum Vertragsende gebunden. _________________ Gruß
PitHegau |
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Dortmunder Foreninventar


Anmeldedatum: 08.11.2005 Beiträge: 9626 Wohnort: Dortmund = Bereich des OLG Hamm
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Verfasst am: 18.02.2012 22:02 Titel: |
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Hi Pit,
wie kann ein Rückkaufswert in eine Unterhaltsberechnung einfließen?
Die Anwältin will den Wert wissen. Den sollte man nennen, hat keinerlei Auswirkungen, denn spätestens wenn es um den Zugewinn geht, ist die Auskunft eh fällig. Mauern nutzt da also nichts, führt nur zu Verdruss.
Grüße
Dortmunder
der heute auch Freiburgfan ist. _________________ Glück ist, sein Kind zu lieben.
Dass größere Glück ist es jedoch, von seinem Kind geliebt zu werden. |
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Dani findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2011 Beiträge: 83
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Verfasst am: 19.02.2012 11:26 Titel: |
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| Guten Morgen ihr beiden,so ganz schlau bin ich nun immer noch nicht^^Also wenn die Lebensversicherung nicht mit einfließt,dann kann es der Anwältin doch egal sein wie hoch der Rückkaufswert ist?! |
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svevie findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2008 Beiträge: 174
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Verfasst am: 19.02.2012 14:47 Titel: |
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Hallo Dani,
für den Unterhalt spielt die Lebensversicherung keine Rolle, aber für den Zugewinnausgleich schon, denn da werden die während der Ehe angesparten Anteile geteilt. Dieses kannst Du mit deiner Versicherung klären, die gibt dann für den von Dir bestimmten Zeitraum die Werte an.
Ich hoffe es ist so ein wenig verständlich.
LG
Svevie |
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Kosmos25 Vielschreiber

Anmeldedatum: 06.10.2005 Beiträge: 1725 Wohnort: OLG München
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Verfasst am: 19.02.2012 14:54 Titel: |
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Hallo Dani!
| Zitat: |
| Es steht eine Scheidung an,sie möchte Unterhalt und zugleich die Hälfte der Lebensversicherung von ihm. |
Da es bei euch um eine Scheidung geht, kann man davon ausgehen, dass die Anwältin den Unterhalt und den Zugewinnausgleich berechnen möchte.
Du schreibst selbst, das sie Unterhalt und zugleich die Hälfte der Lebensversicherung möchte.
Sie möchte nicht die Hälfte der Lebensversicherung, sondern nur den Vermögenszuwachs während der Ehe berechnen und von diesem steht dem anderen jeweils die Hälfte zu.
Grüße,
kosmos _________________ Leuchtende Tage, weine nicht , dass sie vorüber, sondern danke, dass sie gewesen! |
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Dani findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2011 Beiträge: 83
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Verfasst am: 20.02.2012 14:05 Titel: |
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Vielen Dank für eure Auskünfte,nun hat es auch bei mir "Klick" gemacht  |
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PitHegau ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 10.11.2009 Beiträge: 661 Wohnort: Hegau/Bodensee
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Verfasst am: 20.02.2012 15:02 Titel: |
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Hallo,
| Dani hat Folgendes geschrieben: |
.....und sie möchte den aktuellen Rückkaufswert wissen.Ist das so rechtens?
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| Kosmos25 hat Folgendes geschrieben: |
Sie möchte nicht die Hälfte der Lebensversicherung, sondern nur den Vermögenszuwachs während der Ehe berechnen und von diesem steht dem anderen jeweils die Hälfte zu.
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ein (möglicher) Hinweis:
Ein Vermögenszuwachs liese sich doch nur anhand des Rückkaufswertes zum Zeitpunkt der Heirat und anhand des Rückkaufswertes der Versicherung zum Zeitpunkt der Scheidung ermitteln. _________________ Gruß
PitHegau |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14061 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 20.02.2012 15:23 Titel: |
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Hi
| Zitat: |
ein (möglicher) Hinweis:
Ein Vermögenszuwachs liese sich doch nur anhand des Rückkaufswertes zum Zeitpunkt der Heirat und anhand des Rückkaufswertes der Versicherung zum Zeitpunkt der Scheidung ermitteln. |
Es würde der jetzige Wert ausreichen wenn die Kapitalbildende Lebensversicherung in der Ehe abgeschlossen wurde
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Dani findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2011 Beiträge: 83
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Verfasst am: 22.02.2012 19:28 Titel: |
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| Guten Abend,ich hab da nochmal eine Frage.Wenn man seit knapp 1 1/2 getrennt lebt und der Mann kauft sich ein Haus,zählt das nicht auch als Zugewinn in der Ehe? |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14644 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 22.02.2012 20:08 Titel: |
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Hallo Dani!
Entscheidend ist das Datum des Scheidungsantrages. _________________ Gruß
Lukas
Bei Miss- oder Unverständnissen fragen Sie Ihren Admin oder Moderator. Ich bin über PM nicht erreichbar! |
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Dani findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2011 Beiträge: 83
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Verfasst am: 23.02.2012 18:03 Titel: |
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| Hallo LuPo,also derScheidungsantrag wurde im Januar 2012 gestellt,das Haus wurde von meinem Noch Mann im Oktober 2011 gekauft.Habe ich damit i-was damit zutun,gerade was auch die Schulden betrifft? |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14061 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 23.02.2012 18:18 Titel: |
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Hallo Dani,
ich gehe davon aus das eure Ehe auf die gesetzlichen Zugewinngemeinschaft beruht und nicht durch ein Ehevertrag in eine Gütergemeinschaft verändert wurde. Bei einer Zugewinngemeinschaft haftet der Ehegatte nicht für Schulden des anderen Ehegatten solange er nicht mit unterschreibt.
mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Dani findet sich zurecht

Anmeldedatum: 12.12.2011 Beiträge: 83
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Verfasst am: 23.02.2012 19:41 Titel: |
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| Guten Abend Udo,das war meine größte Sorge,das ich in diesem Falle mithafte,aber dem ist ja Gott sei Dank nicht so. |
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