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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 02.04.2012 21:26 Titel: Ärger wegen der Sommerferienregelung zum Umgang |
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Hallo ihr fleißigen Schreiber und Tippgeber,
habe ein Problem wegen der Umgangsregelung in den Sommerferien.
Ich habe unseren Sohn die Hälfte aller Ferien, also im Sommer ca.3 Wochen.
Jetzt ist es so, dass mein Exmann einfach Urlaub bucht, ohne mit mir vorher abzusprechen, wer wann unseren Sohn hat.
Ich teilte ihm mit, wann ich arbeitsmäßig unseren Sohn nehmen kann und er will jetzt genau diese Wochen. Zumal er selbständig ist und flexibler im Planen.
Was kann ich da machen?Unser Sohn würde sich bestimmt nicht freuen, wenn ich ihn mit zur Arbeit nehmen müßte oder einen Besuchshort suchen würde.
Es grüßt Ekieh _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Pauliprinzessin ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 24.07.2011 Beiträge: 344
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Verfasst am: 03.04.2012 08:10 Titel: |
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Guten Morgen,
ist denn schon fest gebucht? Dann wäre es unglücklich wenn ihr jetzt in Streit geratet. Der Kurze wird sich dann ja schon auf die Urlaubstage freuen.
Dann wäre es an Dir noch mal nachzufragen ob es bei Dir im Betrieb noch eine Möglichkeit zur Veränderung gibt. Wie viele Tage/Stunden wären denn vielleicht überhaupt nur betroffen? Du arbeitest ja nicht Vollzeit oder hat sich dass jetzt geändert?
Tip für die Zukunft:
Umgang für das ganze Kalenderjahr immer bereits zum Ende des Vorjahres/Anfang des Jahres verbindlich schriftlich regeln. Je nachdem wann die Urlaubsplanung im Betrieb festgelegt ist. Die Schulferien sind ja immer sehr weit im voraus bekannt.
Alternativ dauerhafte Lösung: Einer immer die erste Hälfte der Ferien der Andere die 2 Hälfte, genau so die Feiertage regeln. Das Ganze schriftlich festhalten und abheften. Dann gibt es nie wieder Diskussionen.
Allerdings müsstet ihr berücksichtigen, dass der Kurze älter wird. D.h. er wird mit zunehmendem Alter wohl eher mit einer Feriengruppe oder Freunden unterwegs sein wollen als sich mit dem jeweiligen Elternteil zu amüsieren.
Gruß
PP |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 03.04.2012 21:13 Titel: |
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Hallo Pauliprinzessin,
ich habe ihn jetzt erstmal gefragt, wann er gebucht hat und werde im Betrieb schauen, ob ich die Wochen aufteilen kann. Es ist immernoch nur ne Halbtagsstelle, aber trotzdem ist es für ein Ferienkind nicht die Erfüllung, wenn es doch anders laufen könnte.
Leider geht alles nur schriftlich per Brief mit meinem Exmann, weil er mit mir über nichts spricht. Ich brauche jedesmal Hilfe durch diverse Ämter, um überhaupt was zu erfahren. Das JA will mir helfen, indem sie uns an einen Tisch holen wollen.
Ich glaube unser Sohn weiß nichts von einer gebuchten Reise.Der KV will mir nur Steine in den Weg legen.Das ist leider so, auch wenn sich das wieder hasserfüllt anhört.
Ich habe schon jedes Jahr versucht spätestens im Januar die Ferien zu regeln, aber der KV stellt sich jedesmal quer. Er zögert alles bis zum letzten hinaus, sodass ich immer nachfragen muss.
Ich bin mir im klaren, dass es bald anders werden wird, wenn unser Sohn älter wird. Ich bin auch die letzte, die damit ein Problem hätte, denn ich musste frühzeitig lernen, unseren Sohn loszulassen. Sonst hätte ich das nervlich nicht ausgehalten.
Gruß Ekieh _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Pauliprinzessin ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 24.07.2011 Beiträge: 344
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Verfasst am: 03.04.2012 21:49 Titel: |
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Hallo Ekieh,
dann kann dir niemand helfen, wenn Du immer auf das OK wartest und bittest....
Für die Zukunft:
Klar schreiben so ist es, Frist setzen bis wann Änderungswünsche berücksichtigt werden und dann so wie geschrieben einhalten.Ggf auch mit dem Hinweis deiner beruflichen Verpflichtungen.
Änderungen nur noch für den Notfall: Z. B. einer von euch ist krank und kann daher dann nicht für das Kind ausreichend sorgen.
Nicht dauernd Fragen, ist es OK? Geht es auch wirklich dann und dann....?Ist es Dir auch Recht...Das Ganze immer mit Kopie zum JuA.
Dass ihr mal an einen Tisch dorthin kommt ist ja schon mal ein Anfang!
Mach dich nicht klein.Du bist kein Bittsteller und dein Ex ist kein Herrscher.Er hat keine Macht mehr über Dich, dass ist vorbei!Und euer Kind ist nicht sein Eigentum über das er verfügen kann. Du musst nicht darum bitten es mal ausleihen zu dürfen!Es geht hier um das Recht des Kindes auf Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit! Auch von dieser Sicht her beim JuA argumentieren!(die geballte Faust unter dem Tisch ist erlaubt!)Oberhalb der Tischkante bist Du super freundlich und ruhig!
Viel Glück!
PP
PS:Wenn ihm deine Vorschläge ohne konkrete Angabe von Gründen regelmäßig wiederstreben müsste er zum Anwalt und eine andere Lösung Notfalls gerichtlich vorantreiben. Da muss er dann aber vernünftige Argumente, wie z.B. regelmäßige unabwendbare dienstliche Verpflichtungen anbringen (Fortbildungen für die Selbständigkeit?)vorbringen. Nur "ich will nicht" reicht nicht aus um einen Richter für sich zu gewinnen! |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 03.04.2012 22:09 Titel: |
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Hallo Pauliprinzessin,
nee,nee, ich habe nicht gefragt, sondern ihm aufgeschrieben, wann ich mir die Ferien und Feiertage wie vorstelle. Sodass unser Sohn auch nicht allzu oft wechseln muss, sondern auch mal irgendwo ankommen kann.
Aber er sagt einfach Nein oder bucht eben einfach was und ich muß dann sehen wo ich mit unserem Kind bleibe.
Der KV hat es drauf, die Polizei zu schicken, wenn ich einfach täte, was mir passt, ohne dass er einverstanden wäre.
Ich bin immer die, die ruhig bleibt, aber irgendwann muß er mal aufwachen und an unseren Sohn denken, der ja nichts dafür kann, sondern wir.
Der KV kommt aber in den letzten Jahren durch mit seinem "ich will nicht". Typisch Deutschland eben.
Gruß Ekieh _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 23.04.2012 12:38 Titel: |
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Hallo,
also mittlerweile sind es nur noch 8 Wochen bis zu den Sommerferien. Und es ist immernoch nichts geklärt. KV stellt sich taub und stumm und das JA greift nicht konsequent durch. Jetzt wurde ein Termin vereinbart beim JA und ich soll versuchen, dass der KV auch kommt.
Ich erreiche ihn aber nicht. Weder am Festnetz, noch Handy, noch per Mail.
Er ist eigentlich selbständig, aber wie geht das, wenn er nirgends zu erreichen ist, zumal er auf dem Land wohnt.
Was soll ich machen, bleibt nur wieder der Weg übers Gericht?
Gruss Ekieh72 _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Pauliprinzessin ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 24.07.2011 Beiträge: 344
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Verfasst am: 23.04.2012 15:23 Titel: |
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Hallo Ekieh,
Du sollst versuchen das er kommt? Dafür sind die zuständig: Es wird ein Termin festgesetzt und der Vater bekommt ein Schreiben in dem der Termin steht mit dem Hinweis sollte er nicht können möge er sich melden. Es ist nicht deine Aufgabe ihm diesen Termin mitzuteilen geschweige denn ihm hinterherzutelefonieren.
Mal mit eigentlich für mich nicht gängiger Wortwahl: Ich bekomme hier ein Horn wie bescheuert ihr 2 euch anstellt und auf dem Rücken des Kindes euch gegenseitig das Leben schwer macht!
Da Du ja weißt wann er gebucht hat, ist es denn mittlerweile für Dich möglich den anderen Teil abzudecken? Wenn ja und er kommt auch nicht zum " Schlichtungstermin" würde ich wohl dann ihm schriftlich mit Kopie an JuA mitteilen wann Du das Kind abholst und zurückbringst und dann an dem Tag pünktlich vor der Tür stehen.Dies teilst du auch Söhnchen mit, so weiß er genau wann Du kommst und ist hoffentlich Abreisefertig.
Für die Zukunft: Feste Termine wie z.B. immer die erste Hälfte der Ferien, immer den 2. Feiertag usw. Das Ganze erstmal über JuA versuchen, wenn das nicht geht dann wohl doch RA. Aber das muss doch alles nicht sein oder?
Gruß
PP |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 23.04.2012 21:20 Titel: |
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Hei, wem sagst du das? Ich will das alles so nicht. Aber wenn der KV ständig sich querstellt, was würdest du denn machen?
Ich mache doch meinem Ex nicht das Leben schwer, es ist ja wohl andersrum.Du würdest dich zurückziehen und nichts mehr machen?
Mein Kind verlässt sich auf mich, dass ich immer für ihn da bin, was denkst du eigentlich?
Ich bin auch der Meinung, dass das JA einfach einen Termin festsetzen könnte, aber die gute Frau vom JA sagt, dass sie das nicht darf. Das muss alles freiwillig passieren.Und wenn der KV das nicht will, ist es eben so.
Ich könnte gern auf dieses Theater verzichten, wenn es nur endlich anständig funktionieren würde.Für unser Kind und nur für ihn.
Außerdem, ich weiß NICHT, wann er gebucht hat.Wie kommst du darauf?
Gruss Ekieh _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14045 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 24.04.2012 09:16 Titel: |
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Hallo
man man ... ihr redet hier die ganze Zeit um den heißen Brei herum.
Das Jugendamt kann nicht durchgreifen, es kann nur versuchen zu vermitteln. Das bedeutet gleichzeitig, wenn ein Versuch beim Jugendamt scheitert sollte der Umgangselternteil eine Umgangsklage einreichen damit für die Zukunft feste Zeiten geregelt werden.
Das Monatelange und oft Jahrelange herumgeeiere ist schlimmer als wenn es kurz und knapp mit Hilfe des Gerichts geklärt wird.
Vor Gericht wird es auch auf ein Vergleich raus laufen aber das soll es ja auch, der Gerichtsprozess dient in so einem Fall ja nur dem Zweck das endlich die Parteien an einen Tisch kommen und verbindlich aushandeln wie sie sich die Regelung für die Zukunft vorstellen.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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mikkian ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 04.02.2007 Beiträge: 631
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Verfasst am: 24.04.2012 09:34 Titel: |
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Hi Ekieh,
nachdem wir jahrelang die Variante "Rumgeeiere" gewählt haben, kann ich mich im Nachhinein eigentlich Udo nur anschließen. Wir sind es bewusst nicht ernsthaft angegangen, weil wir dann halt auch weniger flexibel gewesen wären. Es hätte uns aber viel Nerven gespart.
Als wir einmal soweit waren, vor Gericht zu gehen, hat die Mutter die Reißleine gezogen und dem vorliegenden Umgangsplan zugestimmt.
Seit letztem Jahr gibt es einen - wie schon immer rechtzeitig vor dem Jahreswechsel vorliegenden - Plan, in dem die Zeiten stehen, in denen die Kids bei uns herzlich willkommen sind. Wenn sie nicht wollen oder können - Pech gehabt. Die Zeiten, wo Papa sich unter Druck hat setzen lassen, wo von jetzt auf gleich nach mütterlichem Gusto verhandelt und hin und her getauscht wurde, sind vorbei. Hat natürlich auch was mit dem Alter der Kids zu tun. Als sie jünger waren, hätte man das so nicht guten Gewissens durchziehen können.
Die bisher letzte Drohgebärde kam eine Woche vor Silvester. Wenn Papa die Jüngere nicht betreut, geht sie zum JA. Sie wusste ja auch erst seit 15 Monaten, dass die Kids Silvester bei ihr sind.... Das JA hat sich nie gemeldet.
An deiner Stelle würde ich den Vater nochmals schriftlich mit Fristsetzung kontaktieren. Entweder, er ist bereit, sich jährlich auf einen vorher festgelegten Plan zu einigen oder du wirst eine gerichtliche Umgangsregelung einfordern. _________________ Lieben Gruß
Mikkian |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 24.04.2012 09:57 Titel: |
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Tachchen,
Also wie es aussieht, muss ich das wohl wirklich vor Gericht klären. Mir blieb ja auch nur das Gericht wegen dem anstehenden Schulwechsel. Unser Sohn kommt Sommer in die 7.Klasse. Wir, als Eltern, waren uns mal einig, auf welche Schule unser Kind gehen soll. Plötzlich meldet der KV unser Kind woanders an.Da musste ich ganz schnell handeln, was ja Gott sei Dank auch geklappt hat, aber nur mit Hilfe des Gerichts.
Der Termin beim JA kommt auch irgendwie nicht zustande. Der KV schiebt seine Arbeit vor, dass er nicht könne. Heute Abend soll er, im Auftrag des JA mit mir besprechen, wann wir einen Termin einplanen können, an dem beide Zeit haben. Er redet aber nicht mit mir, es bleibt spannend.
Gruss Ekieh _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Pauliprinzessin ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 24.07.2011 Beiträge: 344
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Verfasst am: 24.04.2012 10:53 Titel: |
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Morgen,
vielleicht sollte dem Kind mal ein Kinderanwalt an die Seite gestellt werden. Es muss sich ja immer hin und hergerissen fühlen. Ist doch kein Gegenstand den man sich gegenseitig unter erbitterten Kämpfen aufteilt.
Nein Ekieh,nicht aufgeben sondern eine verbindliche kontinuierliche Regelung finden, die die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Mit der Konsequenz, dass sich die beiden "erwachsenen" auch daran halten müssen. Das schränkt einerseits ein gibt aber andererseits allen drei beteiligten verbindlich Raum zum Planen.
Super Du hast mit der Schule einen Sieg errungen! Ist die Strichliste Sieg und Niederlage jetzt ausgeglichen ? Denn mal vor langer Zeit etwas besprechen und dann daran unbedingt festhalten obwohl es vielleicht im Laufe der Zeit Veränderungen gegeben hat...mh Ich hoffe Du hast da für das Söhnchen die richtige Entscheidung erwirkt und hast ihn auch in die Entscheidung mit einbezogen.
Ekieh Du schriebst selbst:
"Ich teilte ihm mit, wann ich arbeitsmäßig unseren Sohn nehmen kann und er will jetzt genau diese Wochen. "
Also weißt du doch genau wann.... |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14045 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 24.04.2012 11:06 Titel: |
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Hi
@Pauliprinzessin
| Zitat: |
| vielleicht sollte dem Kind mal ein Kinderanwalt an die Seite gestellt werden. |
So etwas gibt es nicht.
Was es gibt, ist der sogenannte Verfahrensbeistand. Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
In diesem Fall würde das vermutlich noch nicht gemacht werden da es ja nicht um ein Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts geht sondern einfach um eine feste klare Regelung und das Kind auch schon so alt ist das es vom Gericht befragt werden kann.
Erst wenn es zu keiner Einigung (Vergleich) kommt wäre es in Betracht zu ziehen.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 24.04.2012 12:33 Titel: |
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Also Pauliprinzessin,
ich glaube du verstehst nicht. Der Vater will mich aus dem Leben unseres Sohnes herausdrängen. Denkst du vielleicht, ich lasse das zu?
Ob es zum Wohl für unseren Sohn wäre, wenn ich mich zurückziehe ist fraglich, denn schließlich braucht unser Sohn Mutter und Vater, wenn auch nicht an einem Ort. Ich habe das Recht und die Pflicht, mich um unseren Sohn genauso zu kümmern.
Das mit den Ferien hast du auch nicht verstanden. Der Vater hat wahrscheinlich Urlaub gebucht, wo ich viel Zeit für meinen Sohn hätte.
An den Tagen halt, an denen ich Urlaub habe.
Er will mir unseren Sohn aber überlassen an den Tagen, an denen ich viel arbeiten gehen muss. Verstehst du jetzt? Er teilt mir nicht mit, wann genau er gebucht hat.
Ich kann verdammt nochmal nichts Planen. Das macht mich verrückt.Auch unser Sohn fragt mich, wann er bei mir ist.
An Udo,
einen Verfahrensbeistand für unser Kind haben wir schon.Das bringt aber auch nicht viel. Sie kann immernur vermitteln. Aber auch unser Sohn steht ihr kritisch gegenüber, weil ihm ständig suggeriert wird, dass es bloß sone Psychotante ist. Da brauch er garnichts sagen.
Tja, so ist das.
Gruss Ekieh _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14045 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 24.04.2012 12:53 Titel: |
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Hallo Ekieh72,
| Zitat: |
An Udo,
einen Verfahrensbeistand für unser Kind haben wir schon.Das bringt aber auch nicht viel. Sie kann immer nur vermitteln. |
Das bezweifle ich, denn ein Verfahrensbeistand wird nur aktive wenn ein Gerichtliches Verfahren anhängig ist.
Ein Verfahrensbeistand ist auch keine Psychotante oder irgendwas in diese Richtung und vermitteln ist auch nicht die Aufgabe eines Verfahrenbeistands.
Es wäre also sehr hilfreich wenn du dich mit den richtigen Begrifflichkeiten vertraut machst. Denn das ist unerlässlich damit man sachlich und richtig an die Sache ran gehen kann.
Also, was ist warum wo vorhanden?
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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