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Mama66 neu hier

Anmeldedatum: 11.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.05.2012 16:09 Titel: Unterhalt 21Jährige |
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Hallo. Mein Mann(frisch verheiratet) hat eine 21 jährige Tochter und 15jährigen Sohn.Die Mutter hat in den letzten 8Monaten 4Jobs wegen Diebstahl verloren. Die TOchter macht nun das 2Te Praktikum in der Altenpflege. Davor Praktikum Krankenhaus und davor Apotheke. Jeweils ein Jahr. Sie bekam dafür ca 400€ im Monat.Die leibliche Mutter war jetzt beim Amt und hat H4 beantragt. FÜr den Sohn zahlt mein Mann 345€ jeden Monat. Jugendamt will jetzt den Unterhaltsanspruch für den Sohn und der Tochter prüfen da Die Ex,die Kinder, Sozialleistungen vom Amt beziehen. Frage zu der Tochter...Muss mein Mann bzw wir jetzt für die Tochter UH zahlen auch nach so vielen Praktiken? Mein Mann hat kaum Kontakt zu ihr. Sohn ist alle 14 Tage bei uns und auch so herrscht reger Kontakt zum sohn/Stiefsohn:-). Die Tochter schreibt auch keine Bewerbungen die außerhalb vom Ort sind. Weil sie von zuhause nicht weg will(Ihre Worte) .Sie hat auch mal eine Ausbildung wegen ihren Türkei Urlaub abgelehnt. Sie hat auch im letzten Pflegeheim eine Weiterbildung ca 80km vom Heimatort abgelehnt. Jetzt im Pflegeheim wird sie auch wohl nicht die Ausbildung antreten können,weil sie verschwiegen hat das sie Diabetis und Epilepsie hat und dies bei einem Anfall erst raus kam und keiner wußte was da mit ihr los ist. Frage zum Einkommen? Wird mein Verdienst bei der Unterhaltsberechnung da zu gezählt? Mein Mann ist jetzt Steuerklasse3 und hat natürlich mehr netto jetzt. Hätte er besser in 4bleiben können? Sollten wir uns einen anwalt nehmen?
Ich finde das auch ungerecht das wir für die ``langen Finger der Ex```die bequemheit der Tochter``bluten sollen. Ich danke jetzt schon mal für Hilfreiche Antworten
Mama66 |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14638 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 11.05.2012 17:43 Titel: |
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Guten Abend!
Für alle Interessierten das Gleiche in lesbarer Form:
| Mama66 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo.
Mein Mann(frisch verheiratet) hat eine 21 jährige Tochter und 15jährigen Sohn.
Die Mutter hat in den letzten 8Monaten 4Jobs wegen Diebstahl verloren.
Die TOchter macht nun das 2Te Praktikum in der Altenpflege. Davor Praktikum Krankenhaus und davor Apotheke. Jeweils ein Jahr. Sie bekam dafür ca 400€ im Monat.
Die leibliche Mutter war jetzt beim Amt und hat H4 beantragt.
FÜr den Sohn zahlt mein Mann 345€ jeden Monat.
Jugendamt will jetzt den Unterhaltsanspruch für den Sohn und der Tochter prüfen da Die Ex,die Kinder, Sozialleistungen vom Amt beziehen.
Frage zu der Tochter...Muss mein Mann bzw wir jetzt für die Tochter UH zahlen auch nach so vielen Praktiken?
Mein Mann hat kaum Kontakt zu ihr.
Sohn ist alle 14 Tage bei uns und auch so herrscht reger Kontakt zum sohn/Stiefsohn:-).
Die Tochter schreibt auch keine Bewerbungen die außerhalb vom Ort sind. Weil sie von zuhause nicht weg will(Ihre Worte) .Sie hat auch mal eine Ausbildung wegen ihren Türkei Urlaub abgelehnt. Sie hat auch im letzten Pflegeheim eine Weiterbildung ca 80km vom Heimatort abgelehnt.
Jetzt im Pflegeheim wird sie auch wohl nicht die Ausbildung antreten können,weil sie verschwiegen hat das sie Diabetis und Epilepsie hat und dies bei einem Anfall erst raus kam und keiner wußte was da mit ihr los ist.
Frage zum Einkommen? Wird mein Verdienst bei der Unterhaltsberechnung da zu gezählt? Mein Mann ist jetzt Steuerklasse3 und hat natürlich mehr netto jetzt.
Hätte er besser in 4bleiben können?
Sollten wir uns einen anwalt nehmen?
Ich finde das auch ungerecht das wir für die ``langen Finger der Ex```die bequemheit der Tochter``bluten sollen. Ich danke jetzt schon mal für Hilfreiche Antworten
Mama66 |
_________________ Gruß
Lukas
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14638 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 11.05.2012 17:56 Titel: |
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Guten Abend Mama66!
Ich habe mir mal erlaubt Deinen o.a. Beitrag in eine für normale Augen lesbare Form zu bringen. Beim nächsten Mal bitte selber darauf achten wenn Du möchtest, dass das noch einer liest.
| Zitat: |
Die TOchter macht nun das 2Te Praktikum in der Altenpflege. Davor Praktikum Krankenhaus und davor Apotheke. Jeweils ein Jahr. Sie bekam dafür ca 400€ im Monat.
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Drösel das Ganze mal auf, wann war welcher Schulabschluß, welche Ausbildung wurde unmittelbar danach angestrebt?
| Zitat: |
| Jugendamt will jetzt den Unterhaltsanspruch für den Sohn und der Tochter prüfen da Die Ex,die Kinder, Sozialleistungen vom Amt beziehen. |
Kann ich nicht glauben, bitte mal den Wortlaut ohne Namensnennung hier zitierend einstellen. _________________ Gruß
Lukas
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Mama66 neu hier

Anmeldedatum: 11.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.05.2012 18:23 Titel: |
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Hallo,erst mal danke für die lesbare Aufteilung meines Textes:-)
Also vom Amt kam:
Auskunftsersuchen zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen
Ich teile ihnen mit,dass für ihre Kinder 21 und 15 Jahre bis auf weiters Leistungen zur Sicherung des Lebenunterhalts nach Kapitel 3 abschnitt 2 des SGB II gewähre.
Nach § 2 Abs 2 SGB werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachranig gewährt.Dies bedeutet, dass sämtliche anderen Ansprüche und Forderungen,insbesondere Unterhaltsforderungen,den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vorgehen.
Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Sie gegenüber den o.g Leistungsempfänger dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet.
Um prüfen zu können,in welcher Höhe sie Unterhalt zu erbringen haben,bitte ich sie mir gem.§1605 BGB auskunft über ihre Einkommens und Vermögensverhältniss zu erteilen |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14638 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 11.05.2012 18:27 Titel: |
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Hallo Mama66!
War mir fast klar, das Schreiben kommt nicht vom Jugendamt.
Auskunft erteilen und zeitgleich den Unterhaltsanspruch nach BGB für die 21-jährige anzweifeln und den herbeigeführten Anspruch erfragen. _________________ Gruß
Lukas
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Mama66 neu hier

Anmeldedatum: 11.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.05.2012 18:44 Titel: |
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Danke für deine Antwort.
Das Schreiben kommt von einer Mitarbeiterin vom Jugendamt. Sie ist zuständig für Unterhaltsheranziehungen usw. Steht auch für sie zuständig Frau xxxx Zi Nr...??Unterhalt.
Zu der Tochter:
2007 Realabschluss
2007-2008 Jahrespraktikum Apotheke
2008-2009 Jahrespraktikum Krankenhaus
2009-2010 Fachabi
2010-2011 Altenheim xxx
2011-2012 Altenheim yyy |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14638 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 11.05.2012 18:53 Titel: |
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Hallo,
nochmals von welchem Amt kam diese Aufforderung wann?
Welche Leistungen fordert das "Kind" vom Jugendamt, dass es hier aktiv werden darf und kann? _________________ Gruß
Lukas
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Mama66 neu hier

Anmeldedatum: 11.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.05.2012 18:59 Titel: |
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| Heute kam der nette Brief per Einschreiben von Frau xxx die Zuständig ist für die Unterhaltsheranziehung beim Sozialamt. |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14638 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 11.05.2012 19:03 Titel: |
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Hallo Mama66!
| Zitat: |
| Zuständig ist für die Unterhaltsheranziehung beim Sozialamt. |
Aha, und schon bin ich hier weg! Da dürfen/müssen andere ran! _________________ Gruß
Lukas
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Mama66 neu hier

Anmeldedatum: 11.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.05.2012 19:05 Titel: |
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Hier steht nur das was ich schon berichtet habe und es sind ein paar Vordrucke dabei das wir unser Vermögen offenlegen sollen. zb Verdienstbescheinigungen,Sparbuch,Miete,letzten Steuerbescheid usw.
Kam irgendwie pünklich der nette Brief.Seine Tochter ist heute beruhigt für 3Wochen in den Urlaub geflogen.
Mama66 |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14638 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 11.05.2012 19:11 Titel: |
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Hallo Mama66!
| Zitat: |
| Hier steht nur das was ich schon berichtet habe |
| Zitat: |
| Jugendamt will jetzt den Unterhaltsanspruch für den Sohn und der Tochter prüfen |
Nein, und bitte zukünftig etwas genauere Angaben, denn hier schreibst Du
| Zitat: |
| Zuständig ist für die Unterhaltsheranziehung beim Sozialamt. |
Das vereinfacht unsere ehrenamtliche und freiwillige Arbeit! _________________ Gruß
Lukas
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Dortmunder Foreninventar


Anmeldedatum: 08.11.2005 Beiträge: 9610 Wohnort: Dortmund = Bereich des OLG Hamm
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Verfasst am: 11.05.2012 21:01 Titel: |
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Hallo Mama,
wie Lukas schon schrieb sind präzise Angaben enorm wichtig.
Ob ein Unterhaltsanspruch für die Tochter besteht ist fraglich, spielt derzeit aber keine Rolle.
Der Auskunftsanspruch ist gegeben, allein schon wegen des Sohnes, für den der U-Anspruch nicht anzuzweifeln ist, wobei ich davon ausgehe, dass die letzte Unterhaltsberechnung im Jahre 2010 erfolgte.
Dein Einkommen spielt primär keine Rolle, solange das Einkommen Deines Mannes zur Deckung des Unterhaltsbedarfes des oder der Kinder ausreicht. Nur falls er unter den Selbstbehalt rutschen würde und mangelnde Leistungsfähigkeit anführt, könnte sein Selbstbehalt aufgrund Deines Einkommens abgesenkt werden.
Die Spitzen gegen die Mutter der Kinder sind überflüssig, ihr Handeln spielt hier keine Rolle. Hier geht es allein um Fakten.
SG
Dortmunder _________________ Glück ist, sein Kind zu lieben.
Dass größere Glück ist es jedoch, von seinem Kind geliebt zu werden. |
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Mama66 neu hier

Anmeldedatum: 11.05.2012 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.05.2012 22:24 Titel: |
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Danke für die Infos Dortmunder. UH wird für seinen Sohn gezahlt. Wir werden sehen was auf uns zu kommt.
Lg Mama66 |
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