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| Wie findest du das Urteil |
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| Stimmen insgesamt : 19 |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14061 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 28.06.2012 11:48 Titel: Beschneidung strafbar? Wohl leider nicht ab 12.12.2012 |
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Hallo
Endlich hat ein Gericht ein klares Wort gefunden und klar gesagt das die religiöse Verstümmlung von Jungen strafbar ist.
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1314
Solch ein klares Urteil ist schon lange überfällig und es war bisher eine Schande das religiöse Beschneidungen in Deutschland toleriert wurden.
Religiöse Beschneidung war auch schon immer in meinen Augen eine Kindesmisshandlung.
Verschwiegen wird bei Beschneidungen allzu oft die Risiken die daraus entstehen können.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten.
Zuletzt bearbeitet von Udo am 13.12.2012 16:39, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Kissenschlacht neu hier

Anmeldedatum: 28.06.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 28.06.2012 15:52 Titel: |
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Meiner Meinung nach ist das keine Verstümmelung. Eine Verstümmerlung ist eine Schädigung die zur Dysfunktionalität führt. Das passiert zumindest bei der Jungenbeschneidung nicht. Ich persönlich empfinde dieses Urteil als Eingreif in die individuelle Entscheidungsfreiheit der Eltern bei der Erziehung. Hier zeichnet sich auch nahc dem Salafistenverbot langsam ein Besorgniseregender Trend in Deutschland ab. _________________ Mein Hobby: Planespotting |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14644 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 28.06.2012 16:16 Titel: |
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Guten Tag Kissenschlacht!
Ich vermeide die Zitierung des Artikel 2 (2) Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Den Eltern ist per Gesetz, hier § 1626 BGB, lediglich das Recht und die Pflicht der Sorge übertragen worden, hierüber wacht per Artikel 6 (2) Satz 2 des Grundgesetzes die staatliche Gemeinschaft.
Im Weiteren überschreiten Eltern durch solch einen nicht immer medizinisch notwendigen Eingriff Ihre Befugnisse, welche durch § 1631 ff BGB durchaus definiert, damit reglementiert und eingeschränkt sind.
Im Weiteren schädigt die alleinige religiöse Ansicht dieser Maßnahme bzw. riskiert durch die hierfür begleitenden medizinischen Maßnahmen (z.B. Vollnarkosse) die Gesundheit des Kindes, welches unter Strafe gem. § 223 StGB steht.
Selbst medizinisch betrachtet ist eine Zirkumzision nicht immer indiziert, da eine Frenulektomie meist zum gleichen Erfolg führt.
M.E. ist jeder der sich nun über das Urteil aufregt, nicht in der Lage seinen männlichen Kindern die erforderliche Hygiene im Kindesalter, wohl aus Scham, aufzuzeigen und versteckt sich nun hinter Religion oder sonstigen angeblichen wissenschaftlichen Schriften.
Selbst in den beschneidungsfreudigen USA sind die bisherigen Beschneidungen in kürzester Zeit, 2006 betrug die US-Beschneidungsrate noch 56 Prozent, im Jahre 2009 nur noch 32,5 Prozent zurück gegangen, ähnlich, jedoch nicht so gravierend in den muslimischen und jüdischen Völkern.
Es ist wirklich langsam an der Zeit, dass der religiöse Einfluss auf bestehendes nationales Recht ein Ende hat.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Staatsgewalt auf Legislative, Exekutive, Judikative klar definiert und sauber verteilt. Ich kann hier den Klerus, egal welcher Religion, nicht erkennen. _________________ Gruß
Lukas
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Nadine14579 ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 11.07.2006 Beiträge: 970
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Verfasst am: 28.06.2012 16:58 Titel: |
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Hallo,
ich habe auch einen (mittlerweile 5einhalbjährigen) Sohn. Dieser hatte eine Vorhautverengung, die (natürlich) durch eine vom Urologen empfohlene Vollbeschneidung behoben werden sollte.
Nach langer Recherche (in einem entsprechenden Forum auch mit Leuten, die sich wirklich auskennen und auch Alternativen zur Komplettbeschneidung aufzeigten) habe ich den Termin abgesagt, das ganze medikamentös mit einer Salbe behandelt und hatten Erfolg.
So, ich als Mutter, die für ihr Kind nur das Beste möchte, bin heilfroh, dass ich mich gegen die OP entschieden habe.
Ich finde es einfach unverantwortlich, ein Kind in Narkose zu legen und an ihm herumzuschnibbeln, wenn es nicht wirklich sein muss und so sehe ich eine Beschneidung aus "religiösen Gründen" , eine OP die nicht sein MUSS.
Ich finde dieses Urteil gut... zumindest für die wehrlosen Kinder! _________________ Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Männer vergessen nichts, man muss sie nur dran erinnern! |
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Eifelbewohner ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 06.01.2009 Beiträge: 595
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Verfasst am: 28.06.2012 20:12 Titel: |
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Hallo,
§ 1631 Abs. 2 BGB
| Zitat: |
| (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. |
Was ist eine Beschneidung anderes als Gewalt?
Das Gejaule der Religionsgemeinschaften, ganz besonders aber der katholischen Kirche und der EKD, zeigt einem wieder einmal welche Achtung diese Reliogionsgemeinschaften gegenüber dem einzelnen Menschen haben.
Sie stellen das Recht auf freie Reilgionsausübung über das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
M. E. können die ihre Religion weiterhin uneingeschränkt ausüben. Wenn es dafür erforderlich sein soll die Körper kleiner Menschen zu verstümmeln kann ich hierfür keinerlei Verständnis entwickeln.
Wenn eine Beschneidung so wichtig sein soll um ins Himmelreich zu kommen, dann kann sich jeder mit Eintritt der Volljährigkeit selbst frei dazu entscheiden.
Hier muss der Staat die Kinder vor ihren eigenen Elterrn und deren Milieu schützen.
Hoffentlich knickt das Berufungs bzw. Revisionsgericht nicht ein!
Was auch noch sehr wichtig ist:
Zumindest in und mit diesem Urteil sind Jungen und Mädchen gleichberechtigt. Denn bei Mädchen ist die Genitalverstümmelung ja schon längst verboten.
Gruß
EB |
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Silberelfe Vielschreiber


Anmeldedatum: 24.07.2003 Beiträge: 1559 Wohnort: Altenkirchen Westerwald
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Verfasst am: 28.06.2012 20:20 Titel: |
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Hallo ihr Lieben,
ohne jetzt gleich sagen zu wollen ob ich dieses Urteil gut oder schlecht finde...
Womit begründen eigentlich die religiösen Gemeinschaften die Beschneidung?
Ich meine, ich weiss zwar, dass es das gibt, aber ich finde nichts, was es (logisch) begründet?
Und unter dem Aspekt kommt mir diese OP aus "religiösen Gründen" vor, wie eine Schönheits-OP ...
und diese würde ich auch nicht bei kleinen Kindern machen lassen.
Für mich ist eben jedes Kind, genauso wie es ist, perfekt.
Ich wünsche euch allen noch einen schönen Fussballabend
alle, elfe _________________
nur zwei dinge können wir unseren kindern mit in ihr leben geben: wurzeln und flügel... |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14061 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 29.06.2012 10:16 Titel: |
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Hallo Kissenschlacht,
| Zitat: |
| Meiner Meinung nach ist das keine Verstümmelung. Eine Verstümmerlung ist eine Schädigung die zur Dysfunktionalität führt. |
Genau das findet hier ja statt. Es wird die Vorhaut entfernt die durch aus eine wichtige Funktion hat.
Die Vorhaut hält die Eichel zart und feucht und schützt sie vor Verletzungen, Reibung und Austrocknung. Ständige Reibung der Eichel (auch durch Kleidung) führt zu Verringerung der Reizbarkeit. Des weiteren bildet sich auf einer Ungeschützte Eichel eine Kreatinschicht welche dazu führen kann das die Eichel keine Empfindungen mehr zulässt.
Es gibt fälle da kann man eine glühende Zigarette an die Eichel halten so dick ist die Kreatinschicht.
| Zitat: |
| Ich persönlich empfinde dieses Urteil als Eingreif in die individuelle Entscheidungsfreiheit der Eltern bei der Erziehung. |
Die Eltern haben keine Individuelle Entscheidungsfreiheit gegenüber dem Körper und der Seele des Kindes. Das Kind ist kein Eigentum der Eltern.
Die Risiken einer Beschneidung sind nicht gering und kann sogar zu einer kompletten Dysfunktion der Eichel führen.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14644 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 29.06.2012 16:59 Titel: |
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Guten Tag zusammen!
Diese Aussage von Udo beschreibt das Problem:
| Udo hat Folgendes geschrieben: |
| Die Eltern haben keine Individuelle Entscheidungsfreiheit gegenüber dem Körper und der Seele des Kindes. Das Kind ist kein Eigentum der Eltern. |
Dem Kind, um das es hier ausschließlich geht, wird seine Freiheit genommen über seine Religion, seine Unversehrheit und die damit bedingten Umstände frei zu entscheiden.
Das ist ein klarer Verstoß auch gegen Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Wer die genitale Verstümmelung von Kindern befürwortet, wird wohl demnächst religiöse Ritualmorde auch noch als legitim bezeichnen wollen.
M.E. resultiert die Zustimmung zu solchen menschenverachtenden Handlungen nur, wie bei vielen Muslimen zumeist feststellbar, der falschen Interpretation, bestärkt durch subtile Imans, weil diese den Koran in seiner Urschrift nicht in der Lage sind zu lesen und zu verstehen.
Der Prophet Mohammed kam laut einer Überlieferung ohne oder mit einer sehr kurzen Vorhaut zur Welt und hat im Koran nichts von einer religiösen Pflichtbeschneidung ausgeführt. Lediglich die Sure 3:95 könnte dies ableiten, aber ist wie bei vielem sehr füllbar durch frei interpretierende Imans. Die Sunna führt hierzu zwar Konkretes auf, aber komischerweise verschweigen die Imans dies sehr fleißig, weil sie dann auch angesichts Ihrer äußerer Umstände selber betroffen wären.
Im Thomasevangelium wird Jesus von Nazareth zum Thema zitiert. Dort heißt es:
Seine Jünger sprachen zu ihm: ‚Nützt die Beschneidung oder nicht?‘ Er sprach zu ihnen: ‚Wenn sie nützte, würde ihr Vater sie beschnitten aus ihrer Mutter zeugen. Aber die wahre Beschneidung im Geiste hat vollen Nutzen gehabt.‘ – Thomasevangelium 53.
Die älteste bekannte Darstellung einer Beschneidung ist ein ägyptisches Relief aus dem Jahr 2420 v. Chr. Für die alten Ägypter war die Schlange ein unsterbliches Tier, weil sie ihre Haut abwerfen und sich damit immer wieder erneuern konnte. Bei der Beschneidung eines Mannes wurde symbolisch die Häutung der Schlange imitiert und somit die menschliche Seele unsterblich. Nach Ansicht mancher Forscher ist das ein kulturhistorischer Aspekt, der sich auf nachfolgende Kulturen auswirkte.
Das zum Thema neuzeitlicher Erkenntnisse der Medizin und sich dagegen wehrenden Religionsanhänger.
Und wem das Grund-, Straf- und Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland und seine Rechtsprechung hierzu nicht passt, wird und ist nicht gezwungen in diesem Lande zu verweilen.
Sie mögen bitte ein Land mit all den dortigen Konsequenzen besiedeln welches diese Verstümmelung von nicht entscheidungsfähigen Minderjährigen, ja gar Babys bis zu ihrem 8.Lebenstag, vornimmt.
Dies schreibe ich eben als völlig unbefangener Atheist, jedoch überzeugter Humanist mit einer Weltanschauung, die auf die abendländische Philosophie der Antike zurückgreift und sich an den Interessen, den Werten und der Würde des einzelnen Menschen orientiert. Toleranz, Gewaltfreiheit und Gewissensfreiheit gelten als wichtige humanistische Prinzipien menschlichen Zusammenlebens. _________________ Gruß
Lukas
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14644 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 30.06.2012 06:22 Titel: |
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Guten Morgen zusammen!
Gestern Abend erreichte mich die Nachricht, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Die Anklage-Behörde (Staatsanwaltschaft Köln) verzichtet wegen fehlender Aussicht auf Erfolg auf eine Revision.
Die Richter hatten den Arzt wegen Verbotsirrtum freigesprochen da er annahm, dass sein Handeln im Einklang mit geltendem Recht steht.
Diese Möglichkeit gibt es nun für die vielen Fälle nicht mehr. _________________ Gruß
Lukas
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WaMa Vielschreiber


Anmeldedatum: 11.07.2004 Beiträge: 2127
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Verfasst am: 30.06.2012 07:32 Titel: |
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Schönen guten Morgen.
Ein schönes Urteil und hoffentlich wegweisend.
Aber das müßt ihr euch mal reinziehen: ein Interview mit einem katholischen Theologen zum Thema auf Tagesschau.de, Klick.
Der Mann leitet das Institut für Vergleichende Ethik an der Freien Universität Berlin - ich weiß wirklich nicht wie man eine solche Position noch grandioser fehlbesetzen könnte.
Diese miese Type sieht allen Ernstes keine ausreichend starke ethische Begründung gegen die Zwangsbeschneidung.Naja, was soll man auch erwarten, schreibt sein bevorzugtes Märchenbuch doch vor das man seine Kinder tüchtig prügeln soll, da kann er das Recht auf körperliche Unversehrtheit natürlich nicht für ethisch begründbar halten.
Entweder hat der wirklich keine Ahnung, was ich bezweifele, oder er lügt schlicht und ergreifend mit einer Dreistigkeit die sogar für Theolügner beachtlich ist.
Und die etablierten Parteien geben sich natürlich sofort alle Mühe mit Verve unter Beweis zu stellen das sie für mich völlig unwählbar bleiben:
| Zitat: |
[...]
Die Grünen regen nach dem Urteil gesetzliche Regeln zur Stärkung der Religionsfreiheit an. "Mir scheint diese Rechtsprechung mehr als fragwürdig", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck am Mittwoch in Berlin. "Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaft besser schützen müssen."
Nach Ansicht des religionspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, geht das Beschneidungs-Urteil des Kölner Landgerichtes zu weit. "Die Beschneidung gehört zum religiösen Selbstbestimmungsrecht", sagte Ruppert idem Evangelischen Pressedienst (EPD) am Mittwoch. Medizinisch sei die Beschneidung von Jungen nicht problematisch. Sie sei per se etwas anderes als die menschenverachtende Genitalverstümmelung.
Beschneidungen an Jungen sollen nach Ansicht von Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) legal bleiben. Sie forderte eine "konstruktive Lösung, die diesen uralten jüdischen und muslimischen Brauch legalerweise ermöglicht"
[...]
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Quelle: Welt online
Es ist einfach ekelerregend wie allseits darauf abgezielt wird das es um Religionsfreiheit ginge - geht es nämlich nicht, es geht einzig und allein um das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wer sich aus religiösen oder sonstigen, nicht medizinisch induzierten Gründen die Vorhaut abschneiden lassen will kann das doch gerne tun: mit 18 Jahren, wenn er das ganz alleine entscheiden kann, da ist die Religionsfreiheit nichteinmal ansatzweise gefährdet.
Gruß
WaMa _________________ "Eine gewisse Anzahl von Müßiggängern ist notwendig zur Entwicklung einer höheren Kultur."(Miguel de Unamuno) |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14644 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 30.06.2012 16:23 Titel: |
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Hallo WaMa!
Selbst Kardinal Meisner "bläst" in das gleiche Horn dieser von Dir zitierten Politiker.
Ich frage mich nur, was hat er damit zu tun, hat er das Thomasevangelium (53) nicht verstanden , ach ich vergaß männliche Kinder haben ja einen "besonderen" Status in der katholischen Kirche
Hallo zusammen!
Im Übrigen:
| dpa MÜNCHEN 30.06.2012 hat Folgendes geschrieben: |
| Die meisten Menschen in Deutschland lehnen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ab. In einer Umfrage bezeichneten 56 Prozent der Menschen das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung als richtig. 35 Prozent halten die Entscheidung für falsch, wie der "Focus" berichtete. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung gewertet, die grundsätzlich strafbar ist. |
_________________ Gruß
Lukas
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AlinaM ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 06.08.2010 Beiträge: 235 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 01.07.2012 14:02 Titel: |
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Hallo Udo,
ich finde dieses Urteil nicht in Ordnung.
Hier wird in die gesetzlich verbriefte Religionsfreiheit von Juden und Moslems eingegriffen. Und das sollte in einem freien Land wie dem unseren nicht sein. Zumal die Beschneidung von Jungen nichts mit der Verstümmelung der Genitalien afrikanischer Mädchen gemein hat.
Hier habe ich einen Artikel gefunden, den man gelesen haben sollte, bevor man sich ein Urteil bildet. Er ist, wie ich finde, sehr objektiv geschrieben.
http://www.uni-muenster.de/imperia/....eh-moghadam.pdf
Viele Grüße
Alina _________________
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14644 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 01.07.2012 14:22 Titel: |
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Hallo AlinaM!
Bitte führe unter nachweislichen Link an, wo die Thora, der Koran oder die Bibel die Beschneidung Minderjähriger vorsieht.
I.Ü. lies mal in dem von Dir verlinkten Beitrag das Thema: "Vetorecht Minderjähriger".
| Zitat: |
| Zumal die Beschneidung von Jungen nichts mit der Verstümmelung der Genitalien afrikanischer Mädchen gemein hat. |
Wo ist hier der Unterschied? _________________ Gruß
Lukas
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14061 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 01.07.2012 15:16 Titel: |
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Hallo AlinaM,
| Zitat: |
Hier wird in die gesetzlich verbriefte Religionsfreiheit von Juden und Moslems eingegriffen. |
Religionsfreiheit bedeutet nicht das jeder seine Religion frei ausüben kann wenn die Rechte dritter davon eingeschränkt werden. Hier werden die Rechte dritter ( die des Kindes) Massiv eingeschränkt.
Stell dir vor, jemand schafft eine Religion die vorsieht das Vergewaltigung zum Glauben gehört, soll dieser dich dann auch ungestraft vergewaltigen dürfen.
Jeder kann eine Religion schaffen, den die Religion entsteht in dem mindestens einer daran glaubt und aus diesem Grund gilt die Religionsfreiheit nur dann wenn keine rechte anderer Betroffen sind.
| Zitat: |
| Zumal die Beschneidung von Jungen nichts mit der Verstümmelung der Genitalien afrikanischer Mädchen gemein hat. |
Doch, es ist damit gleichzusetzen. Denn es werden auch Mädchen aus religiösen Gründen an den Schamlippen beschnitten und das ist durchaus mit der Beschneidung von Jungen gleich zu setzen.
Jungen können durch die Beschneidung in ihrer Sexualität ganz furchtbar eingeschränkt werden.
Religiöse Verstümmlung von Kindern ist grundsätzlich abzulehnen.
Das religiöse schlachten (Schächten) ist wegen dem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten, aber das verstümmeln von Kindern soll erlaubt sein? Das passt nicht zusammen.
Dein Link sagt nichts aus, das was da wiedergegeben wird sind die üblichen Phrasen der ewig andersdenkenden. Das ist vergleichbar mit der Rechtfertigung der ewigen rechten, die schaffen auch immer Texte die sich schön anhören und wenn man tiefer recherchiert kommt das wahre Gesicht.
Der Rechtsstaat darf solche Praktiken nicht aus religiösen Gründen zulassen, das würde bedeuten das der rechtsstaat sich langsam selber abschafft. Die nächste Religion fordert dann z.B. den Sex mit Kindern usw.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14061 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 01.07.2012 15:18 Titel: |
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Hi
@FamR-Lupo
| Zitat: |
| Bitte führe unter nachweislichen Link an, wo die Thora, der Koran oder die Bibel die Beschneidung Minderjähriger vorsieht. |
Selbst wenn sie es vorsehen würden, also wenn es da drinnen steht das es gemacht werden soll wäre es zu verbieten da es gegen die Grundrechte der Kinder spricht.
Ein Buch wie die Bibel oder der Koran oder jedes andere Buch einer Religion ist kein Gesetzbuch unseres Staates.
Es ist also vollkommen egal was in der Bibel oder im Koran oder sonst wo steht.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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