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Nachricht |
Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14153 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 10.07.2012 12:13 Titel: |
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Hallo Pauliprinzessin,
| Zitat: |
| Das Beschneiden der Mädchen ist ein grausames Ritual bei der sehr viele Kinder sterben und hat mit dem islamischen oder jüdischen Glauben gar nichts zu tun.. |
Das hat auch keiner gesagt das dass was mit der islamischen oder jüdischen Religion zu tun hat. Es ist aber eine Beschneidung auf Grund einer Religion.
Es gibt nicht nur die islamische, jüdische und christliche Religion sondern eine Vielzahl von Religionen von denen viele sogar älter sind wie die hier genannten.
In unserem Land hat nun mal keiner das Recht einem dritten Schaden zuzufügen und auch nicht aus Religiöse gründen.
Wir in Deutschland lehnen auch den Brauch von Millionen ab die Frauen zu unterdrücken und die Kinder zu schlagen usw. Nur weil es Millionen tausend Jahre lang machen wird es dadurch nicht richtig.
Wir Entwickeln uns eben auch in unseren unabhängigen Werten weiter ... wer hier leben will wird das Akzeptieren müssen.
Die Beschneidung von Jungen ohne einen Medizinischen Grund ist und bleibt eine Grausamkeit die nicht in eine Moderne Welt gehört die das Individuum achtet.
Und ja, auch Ohrlochstechen bei kleinen Kindern muss verboten werden und ich bin sicher das dass noch kommen wird.
| Zitat: |
sollten wir auch mit diesem Thema liberaler umgehen .
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Mit der Körperverletzung an Kindern kann man nicht liberal umgehen. Jeder Erwachsene kann an sich herumschnipseln lassen wie er will aber seine Kinder soll er in ruhe lassen bis sie selber volljährig sind und entscheiden können.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 12.07.2012 18:11 Titel: |
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Guten Abend zusammen!
Ich muss mich leider doch nunmehr auf eine Religion fixieren, da diese sich vergleichend geäußert hat.
Vorab, ich bin Atheist und orientiere mich ausschließlich an humanistischen Werten!
Die jüdische Religionsgemeinschaft in der BRD äußert sich nun dahingehend, dass die "Beschneidung" mit der heiligen Kommunion der Katholiken und der Konfirmation der lutherischen Protestanten gleich zu setzen wäre.
Abgesehen davon, dass das Eine für mich ein körperverletzender Eingriff und die Anderen
reine zeremoniale Ereignisse ohne Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sind scheint vielleicht nebensächlich, für mich jedoch entscheidend.
Sollten irgendwelche juristischen Instanzen diese Art der Religionsfreiheit tolerieren, erwarte ich künftig, im Rahmen der Religionsfreiheit den Antrag derer die den Dschihad als religiöse Freiheit fordern.
Bin mal gespannt wie dann entschieden würde.
Das Recht des einzelnen Menschen steht über jeder Religion, soweit es nicht die humanistischen Rechte Anderer einschränkt und verletzt! Wer sich darüber stellen möchte, stellt sich über seine eigene Religion, somit über seinen Gott oder Propheten. _________________ Gruß
Lukas
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Danny_73 Vielschreiber


Anmeldedatum: 02.03.2009 Beiträge: 1024
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Verfasst am: 12.07.2012 23:33 Titel: |
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Hallo zusammen,
nun hoffe ich aber das viele gestern Abend AnneWill gesehen haben.
Wenn nicht hier der Link: http://daserste.ndr.de/annewill/videos/annewill3507.html
Ich war fassungslos, was der Rabbiner vom Stapel gelassen hat! Schaut es Euch an und schüttel genauso mit dem Kopf!!
Ich habe meine Kinder nicht taufen lassen, weil ich der Meinung bin, das auch Kinder ein Recht auf ihre eigene Religionsfreiheit haben. Wenn sie meinen, jep das ist für mich okay, dann werden sie getauft, wenn sie meinen nöödas ist nichts für mich, dann ist das auch okay!
Dieses Recht wird den jüdischen und muslimischen Kindern genommen. Es gibt keine Wahl! Und hier fange ich schon an, den Kopf zu schütteln. Ich kann meinem Kind nicht meine Religion aufzwingen und das noch mit einem körperlichen Eingriff!
Für mich ein absolutes NO GO!!!
Dieser Rabbiner, der 60 Jahre alt ist, also im endeffekt nach dem 2. Weltkrieg geboren wurd, sagt uns Deutschen, das wir im endeffekt so ein Urteil nicht aussprechen dürften, das wäre einem zweiten Holocaust gleich......
Es geht um Menschenrechte, und ich denke das diese doch höher einzustufen sind als die religösen Recht!
Falls Ihr es gestern nicht gesehen habt, schaut es Euch in Ruhe an. Nicht vor dem Zubettgehen, das regt nur zu doll auf
Bis denne
Gruß Danny
PS noch was zu lesen: http://www.br.de/themen/aktuell/inh....-putzke100.html |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 13.07.2012 17:23 Titel: |
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Hallo zusammen!
Ich habe mir jetzt diesen Talk mehrfach angeschaut.
Dabei komme ich zu einer erschreckenden Erkenntnis über das Judentum.
1.) Die Beschneidung eines 8 Tage alten Knaben wird als Geschenk und als Fundament des Judentums bezeichnet, so der Berliner Rabbiner Yitshak Ehrenberg.
Man könnte jetzt wohl mutmaßen, dass die "Bekämpfungen" von Religionsentfernten mit dem Messer, den Projektilen aus Waffen, den geschickten Raketen nur als Geschenke zu verstehen sind.
2.) Nicht beschnittene jüdische Knaben werden nicht in die Gemeinschaft aufgenommen (O-Ton Rabbiner Yitshak Ehrenberg: "....und tschüß!"), gar verstoßen werden.
Aja, das von einer sich als weltoffen bezeichnenden Religion, jedes Individuum zu achten und zu ehren.
-/-
Die Muslime Khola Maryam Hübsch zur Vorhaut: "....Sie hängen sich über ein Stückchen Haut auf ...", das zur Wertschätzung des Körpers eines Menschen. Sie lehnt aber für sich konsequent und vehement die Burka ab. "Wasch´ mir den Pelz, aber mach´ mich nicht nass!" findet wohl die richtige Bezeichnung dazu! Andere bezeichnen es als Pharisäertum.
Ich halte die Erwiderung gerade für uns Deutsche von Angelika Kallwaß die Ihren jüdischen Großvater im KZ verloren hat, für maßgeblich: "Aber weil Deutschland einen Holocaust hinter sich hat, sagt man, ihr habt bei allem was Fremdenfeindlichkeit angeht die Klappe zu halten!" (ab 54:00 des Streams) Genau mein Denken!
Mit Nichten, ich nicht, denn diese Zeit habe ich nicht zugelassen und zu verantworten, aber auf das was heute in Deutschland geschieht kann ich maßgeblich, zumindest mit meiner Stimme, Einfluss nehmen.
Da brauche ich mich keiner 3700 Jahre alten Religion, die die naturwissentschaftlich belegte Evolution nicht anerkennt, bedienen, sondern einfach meinen humanistischen mit sehr gutem medizinischen Sachverstand einschalten. Die Zeugen Jehovas verbreiten da auch seltsame Entstehungsgeschichten in ihren Königssälen.
Wäre dieses Urteil nicht in Deutschland gefallen, hätte man sich wohl nicht so eklatant menschen- und staatsverachtend echauffiert.
In Schweden und Australien wäre wohl nie solch eine Debatte aufgekommen.
Wären die Maya und ihre damit verbundene Kultur und Religion noch aktiv, müssten wir bei deren Aktivität in Deutschland dann auch Menschenopfer in Deutschland hinnehmen?
Für mich stelle ich abschließend fest, dass die vorgehaltene Religionsfreiheit ausschließlich für die Religion, jedoch nicht für seine einzelnen Mitglieder hier argumentiert werden soll.
Der Vorgang der Zirkumzision ist irreversibel und die Entscheidung sollte dem Mitglied dieser Glaubensrichtung deshalb ab einem entscheidungsfähigen Alter verbleiben, was bei den Muslimen durchaus möglich wäre. Aber hier frönt man ja gerne und lieber in großem Umfang Familienfeten, warum dann nicht auch dieser Zeremonie der "Penisverstümmelung", bevor das Kind vielleicht sagen könnte: "Nö, das will ich aber nicht!"
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechts- und kein Religionsstaat!
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt jedem dem diese Rechtsordnung nicht passt oder gefällt das Land ohne Hindernisse zu verlassen.
Die Bundesrepublik Deutschland lässt sich nicht durch das vor seinem Entstehen Geschehene erpressen. _________________ Gruß
Lukas
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boxxter ist verrückt nach Foren


Anmeldedatum: 24.06.2012 Beiträge: 303
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Verfasst am: 17.07.2012 15:25 Titel: |
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Hallo,
jetzt wenn es interessat wird, versiegt die hier die weitere Diskussion.
Denn....:
"Bild"-Zeitung und "Financial Times Deutschland" zitierten die Kanzlerin (Merkel) unter Berufung auf CDU-Mitglieder mit den Worten: "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation."
n-tv
Und schon ist der rote Teppich ausgelegt worden....
mfg
boxxter |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 17.07.2012 15:47 Titel: |
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Hallo boxxter!
Dann reihen wir uns mal den beiden anderen "Komiker-Nationen", Finnland und Schweden ein.
Die Bundesregierung prüft nach Leutheusser-Schnarrenbergers Worten eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz. Das sei aber nicht so einfach. "Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt", sagte die Ministerin. Eine Neuregelung könne Auswirkungen haben, "die bestimmt von niemandem gewollt sind", sagte sie. "Niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen."
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Aufgabe der Klärung der Rechtslage nach dem Beschneidungsurteil nicht bei der Bundesregierung. Das Verfassungsgericht müsse sich mit den Einwänden der Religionsvertreter auseinandersetzen. _________________ Gruß
Lukas
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floh1993 Gast
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Verfasst am: 17.07.2012 21:00 Titel: |
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Hi,
wie gibt man hier seine Stimme ab?
LG.
c. |
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Eifelbewohner ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 06.01.2009 Beiträge: 602
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Verfasst am: 17.07.2012 23:34 Titel: |
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Hallo boxxter,
| boxxter hat Folgendes geschrieben: |
"Bild"-Zeitung und "Financial Times Deutschland" zitierten die Kanzlerin (Merkel) unter Berufung auf CDU-Mitglieder mit den Worten: "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation."
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Zur Komikernation machen wir uns (bzw. eher die Kanzlerin), wenn wir das Fundament unseres Staates, nämlich das Grundgesetz, in den Wind schießen.
Die Kanzlerin sollte mal einen Grundkurs in Staats- und Verfassungsrecht belegen. Insbesondere zu den Grund- und Menschenrechten aus den Art. 1 ff GG könnte sie wohl noch einiges lernen.
Nach Art. 4 Abs. 2 GG wird
die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet
Nun muss man aber wissen, dass kein Grundrecht schrankenlos gilt, sondern genau da seine Grenzen findet, wo die Rechte anderer betroffen sind.
Das Recht anderer, hier der wehrlosen kleinen Jungen ist aber nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Eine Beschneidung stellt aber ganz sicher einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrt heit dar, ich denke darüber muss man nicht diskutieren.
Wenn man jetzt ein Gesetz machen will, dass die Beschneidung bei Jungen erlauben würde, wie wäre dieses Gesetz mit dem Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar?
Niemand darf wegen seines Geschlechtes ..... benachteiligt oder bevorzugt werden
Wie soll man da den Bogen spannen, dass bei Mädchen der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit richtigerweise verboten bleibt, bei Jungen soll er aber erlaubt sein.
Ich denke hier gibt die Kanzlerin einen Komiker ab, ach nein, ein Komiker weiß was er sagt und wovon er redet, zumindest ein guter.
Die nächste Frage wäre dann auch noch diejenige der Grenzsetzung bei einer Schrankenversetzung zugunsten der angeblich eingeschränkten Religionsfreiheit.
Wie wird der Staat in Zukunft bei einer Religion reagieren, die bspw. die Darbringung von Menschenopfer praktiziert, oder nicht so drastisch, den Gebrauch von bei uns verbotenen Betäubungsmitteln in ihren Zeremonien verinnerlicht hat?
Achja, fast vergessen, was ist denn jetzt mit den Moslems? Die hat die Kanzlerin doch glatt übersehen, gälte für diese das geplante Beschneidungserlaubnisgesetz nicht?
Gruß
EB |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 18.07.2012 12:23 Titel: |
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Hallo zusammen!
Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind der Welt Schutz, Förderung und Beteiligung. 193 Staaten (nicht Komikernationen) haben die Konvention ratifiziert, darunter auch Deutschland.
| UN-Kinderrechtskonvention hat Folgendes geschrieben: |
Artikel 19:
Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung,
Verwahrlosung
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten
Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen,
um das Kind vor jeder Form körperlicher oder
geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder
Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung,
vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich
des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es
sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines
Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder
einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. |
Konvention über die Rechte des Kindes
vom 20. November 1989
am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat
durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121)
am 6. März 1992 Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen
am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten
(Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 - BGBl. II S. 990)
| UNICEF hat Folgendes geschrieben: |
| Traditionen wie Teenagerehen, Beschneidungen und die Tabuisierung von Aids müssen überwunden werden. |
_________________ Gruß
Lukas
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14153 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 19.07.2012 09:19 Titel: |
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Hi
aus meiner Sicht ist ein Gesetz was die Beschneidung erlauben soll ein Angriff gegen das Grundgesetz. Wenn man so das Grundgesetz aus hebeln will dann ist das kann das Grundgesetz nach Lust und laune umgangen werden. Man muss wohl nun mal ein Spendenkonto einrichten damit man einem Elternpaar eines kleines Kindes bei einer Klage vorm Bundesverfassungericht helfen kann damit die dann im Namen ihres Kindes klagen.
Die Parteien die diesem Zustimmen werde ich dann in Zukunft auf keinen Fall mehr meine Stimme geben können.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 19.07.2012 12:58 Titel: |
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Hallo Udo,
wenn unser Bundestag über ein solches Gesetz beschließen sollte, wäre ich für die namentliche Abstimmung, damit man im Nachgang diese auf ihren Amtseid nochmals, eigentlich besser im Vorfeld, hinweisen sollte:
| Zitat: |
| DER AMTSEID: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. |
Letzter Teilsatz ist freiwillig! _________________ Gruß
Lukas
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 19.07.2012 23:06 Titel: |
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Guten Abend zusammen!
Mit einer symbolischen Grundsatz-Erklärung hat sich der Bundestag für die Legalisierung religiöser Beschneidungen stark gemacht. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag mit breiter Mehrheit eine entsprechende Resolution.
Bundestags-Resolution _________________ Gruß
Lukas
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 20.07.2012 03:00 Titel: |
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Guten Morgen zusammen!
Nach weiteren Rücksprachen, Diskussionen und Recherchen nachfolgend ein weiteres Statement meinserseits:
Man könnte meinen, man befände sich im Wahlkampf.
Aber, dass gerade jetzt CDU/CSU, FDP und SPD Geschlossenheit
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion
auch im Namen der Fraktionen bekunden irritiert, zumal gerade aus den Fraktionen andere Meinungen zu hören sind.
Gewisse unter Amtseid stehende Bundestagsabgeordnete bedürfen sehr wohl der Nachhilfe im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Titel der Resolution: "Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen"
Ohne auf den Inhalt dieser Resolution weiter eingehen zu müssen, verstößt dieser Titel schon alleine deswegen. weil am geschlechtlichen Bezug festgemacht wird, vgl. dem entgegenstehenden Artikel 3 des GG.
| Zitat: |
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |
Dies wird durch Artikel 2 dort insbesondere Absatz II bereits zuvor klar und deutlich festgestellt.
| Zitat: |
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. |
Der dortige Absatz I bestärkt dies nochmals, da hier die freie Entfaltung und damit einzuholende Willenserklärung des Kindes nicht nur umgangen sondern gröblich verletzt wird.
Die bisherigen Religionsvertreter, welche sich auf die Religionsfreiheit berufen, mögen dann doch bitte nochmals den Artikel 4 des GG
| Zitat: |
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. |
anschauen, durchlesen und i.V.m. Artikel 1 Absatz des GG verstehen.
Das GG schützt den einzelnen Menschen und NICHT die mit seiner Erziehung Beauftragten wie Eltern oder Vormunde.
In Absatz III wird u.a. deutlich aufgezeigt, dass man gegen das Gewissen eines Einzelnen zu nichts gezwungen werden kann.
Die Abfrage des Gewissens kann einem Kind nicht abverlangt oder durch eine andere Person ersetzt werden.
Um die Rechtsstaatlichkeit weiter zu gewährleisten, müsste jede zuständige Staatsanwaltschaft unmittelbar nach Bundestagsbeschluss, Ermittlungen gegen die zustimmenden Bundestagsabgeordneten nach § 27 alternativ § 30 StGB alleine aus dem Interesse der Öffentlichkeit aufnehmen, zuvor wäre aber für die zu prüfende Möglichkeit der Strafverfolgung die Immunität aufzuheben.
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte befindet: "Körperverletzung wird bagatellisiert"
Deutsche Kinderärzte kritisieren die rituelle Beschneidung von Jungen als eine Form der Körperverletzung. _________________ Gruß
Lukas
Bei Miss- oder Unverständnissen fragen Sie Ihren Admin oder Moderator. Ich bin über PM nicht erreichbar! |
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WaMa Vielschreiber


Anmeldedatum: 11.07.2004 Beiträge: 2128
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Verfasst am: 20.07.2012 07:26 Titel: |
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Schönen guten Morgen.
Also, in einem Punkt muß ich Frau Merkel jetzt doch mal recht geben: wir machen uns gerade zur Komiker-Nation.
Die größten Komiker unter uns sitzen freilich im Bundestag: am 29. Juni dieses Jahres angenommen:
| Zitat: |
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag - 23.02.2011
Berlin: (hib/EIS/KRU) Die SPD-Fraktion legt dem Bundestag einen Antrag (17/4850) zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Danach wollen die Sozialdemokraten erreichen, dass die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrandzeichen nicht mehr zulässig ist. Beim Schenkelbrand kommen Heiß- und Kaltbrand zur Anwendung. Beide Methoden verursachen Schmerzen. Nach dem Tierschutzgesetz besteht bereits ein grundsätzliches Verbot, das Gewebe eines Wirbeltieres zu zerstören. Doch für die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand gibt es eine Ausnahme. Dabei gibt es mittels Transponder, der unter die Haut implantiert wird, Alternativen zur Kennzeichnung und Identifizierung von Pferden. Schmerzen, Leiden und Schäden könnten dadurch vermindert werden. |
Aha.Tieren Schmerzen zufügen, das ist schlecht*; bei Kindern dagegen ist es in Ordnung.
* Um Mißverständnisse zu vermeiden: ich finde es gut das Brandzeichen geächtet werden, es ist die Diskrepanz zwischen den beiden Entschlüssen die so erschreckt.
Gruß
WaMa _________________ "Eine gewisse Anzahl von Müßiggängern ist notwendig zur Entwicklung einer höheren Kultur."(Miguel de Unamuno) |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14153 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 20.07.2012 08:34 Titel: |
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Hi
ganz ehrlich ... ich bin zur Zeit einfach zu entsetzt über unsere großen Parteien. Es wird von diesen Parteien befürwortet das Jungen, aufgrund eines abstrakten Glaubens der Eltern, das sensibelste Teil vom Penis abgeschnitten wird und dann behaupten und verbreiten sie noch die Lügen das die Sexualität der Kinder nicht beeinflusst wird.
Wenn es in Deutschland möglich ist das aufgrund des Glaubens anderer, Kindern, die nicht in der Lage sind ihren Willen kund zu tun und selbst auch nicht die Auswirkungen begreifen können, die körperliche Unversehrtheit genommen wird und dieses vom Staat abgesegnet wird und das Grundgesetz umgangen wird ist es auch wieder möglich das die Nazis nach oben kommen.
Wenn so unsere Werte aufgeweicht werden dann können auch alle anderen Werte aufgeweicht werden.
Die Religion eines anderen kann niemals über das Grundrecht der Körperlichen Unversehrtheit des anderen stehen. Wenn ein Staat das zulässt bzw. es ausdrücklich genehmigt ist er kein Rechtsstaat mehr, da er nicht die Rechte aller bewahrt.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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