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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14149 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 19.07.2012 11:26 Titel: |
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Hallo Floh-Angel,
Ja
Hast es verstanden
Wenn ein Titel besteht, also z.B. eine Jugendamtsurkunde oder ein Urteil oder gerichtlichen Vergleich sollte dieser durch ein Teilverzicht abgeändert werden.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Floh-Angel findet sich zurecht

Anmeldedatum: 31.01.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: 19.07.2012 11:30 Titel: |
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Hallo
@nero070
Ja habe ich gesehen .Also habe ich es verstanden.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe .
"Daumen hoch " ihr seid super.
Lg Floh-Angel _________________ Fehler in der Rechtschreibung und wirre Satzbildungen sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung. |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 19.07.2012 12:50 Titel: |
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Hallo Floh-Angel!
Du berichtest im Eingangsthread:
| Floh-Angel hat Folgendes geschrieben: |
| Kein Titel |
Wenn das tatsächlich der Fall ist, kannst Du den UH-Betrag auf diese 177€ ab 01.08. absenken, ohne weitere Anstrengungen vornehmen zu müssen.
Nichts desto Trotz würde ich den betreuenden Elternteil vorab kurz schriftlich auf diese Veränderung, verbunden mit den Dir hier gelieferten unterhaltsrechtlichen Grundlagen, darüber informieren. _________________ Gruß
Lukas
Bei Miss- oder Unverständnissen fragen Sie Ihren Admin oder Moderator. Ich bin über PM nicht erreichbar! |
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Floh-Angel findet sich zurecht

Anmeldedatum: 31.01.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: 19.07.2012 13:13 Titel: |
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Hallo
@FamR-LuPo
Natürlich werde ich ihr bescheid sagen und auch ihr ein Zettel reichen wo sie
das alles nachlesen kann.Aber ich denke mal sie wird wieder (wie immer)
zum Amt gehen . Lg. Floh-Angel _________________ Fehler in der Rechtschreibung und wirre Satzbildungen sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung. |
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Floh-Angel findet sich zurecht

Anmeldedatum: 31.01.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: 21.07.2012 07:51 Titel: |
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Hallo
Mir fällt da grade noch was ein.Wenn der Unterhalt bei der großen durch die
Lehre gekürzt wird ,muss man dann der kleinen den Unterhalt erhöhen ?
also die große 16 Jahre
507 Brutto / 403 Netto -90 = 313 durch 2= 157 aufgerundet
334-157 =177
Die kleine 13 =334 Unterhalt
Kommt denn da jetzt was drauf was ich bei der großen gespart habe .
Lg Floh-Angel _________________ Fehler in der Rechtschreibung und wirre Satzbildungen sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung. |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14695 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 21.07.2012 07:56 Titel: |
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Guten Morgähn Floh-Angel!
Ausgehend von den genannten Werten in Deinem Eingangsbeitrag ergibt sich kein Grund der Erhöhung des KU für K2.
Dies wäre nur der Fall wenn bislang den Mindestunterhalt im Rahmen eines Mangelfalles nicht geleistet wurde, aber mit 334€ ist das nicht gegeben. _________________ Gruß
Lukas
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Floh-Angel findet sich zurecht

Anmeldedatum: 31.01.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: 21.07.2012 08:37 Titel: |
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Hallo
Vielen Dank an den Frühaufsteher .
Ne hätte ja sein können es gibt ja so vieles was man beachten muss und
wenn man alles richtig machen möchte sollte man lieber einmal mehr fragen.
Manchmal denke ich ihr seid Tag und Nacht hier im Forum und für uns da,
unglaublich "DANKE".
Lg Floh-Angel _________________ Fehler in der Rechtschreibung und wirre Satzbildungen sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung. |
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