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Tipps zur Unterhaltstitulierung

 
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toxicandblond
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Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.02.2008 18:58    Titel: Tipps zur Unterhaltstitulierung Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Partner muss Unterhalt für das gemeinsame Kind mit seiner Ex-Freundin leisten. Nach langer Zeit kommt es jetzt zur Titulierung des Unterhalts in Höhe von 151 Euro. Habt ihr einige Tipps die uns behilflich sein können beim Jugendamt?
Wir wissen schon, dass wir besser zu Zweit gehen sollten (das mein Partner einen Zeugen bei hat) und dass wir aufpassen sollten das der Titel auf das 18. Lebensjahr befristet ist.
Habt ihr noch nützliche Tipps? Wie ist das mit dem Titel, besser eine dynamische Urkunde oder einen statischen? Darf mein Partner darüber die Entscheidung treffen?

Vielen Dank für Eure Antworten
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Udo
Admin
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Anmeldedatum: 01.01.1999
Beiträge: 14667
Wohnort: Bad Bramstedt

BeitragVerfasst am: 11.02.2008 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

also das mit dem zeugen muss nicht sein und wofür auch.
er muss sich den titel durchlesen bevor er ihn unterschreibt .. was
der jugendamtsmitarbeiter euch mündlich sagt hat eh keine rechtliche
bedeutung.
daher nur was in dem titel steht ist von belang.

es werden heute beim jugendamt in der regel keine statischen titel mehr gemacht und man hat da auch keinen anspruch drauf.
ein dynamischer titel birgt auch keine nachteile .. nur muss man dann in zukunft selber drauf achten das man ihn anpasst aber es erleichtert die verwaltung und das ständige erneuern.

wichtig ist die begrenzung bis 18 und das er sich den wirklich durchliest.
wenn er sich unsicher ist .. lieber von einem anwalt beraten lassen

mfg

udo
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Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten.
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clausO
Moderator
Moderator


Anmeldedatum: 24.02.2002
Beiträge: 7921
Wohnort: Für Uneingeweihte:Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum

BeitragVerfasst am: 11.02.2008 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo toxicandblond,

151 ist ja weniger als die Stufe 1 der DT, hier dürfte ein Mangelfall vorliegen. Da würde ich darauf bestehen, daß der Titel statisch ist, d.h. es ist ein fester € - Wert angegeben und kein % - Wert.
_________________
Gruß

clausO

PM's sind zwecklos, da ich mich so gut wie nie anmelde. Also wenn, schreibts ins Forum.
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toxicandblond
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Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.02.2008 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo claus,

du schreibst ja, dass wir auf einen statischen Titel bestehen sollen. Aber können wir denn das? Können wir sagen, dass wir ihn nur unterschreiben, wenn wir einen statischen Titel bekommen?

Ich habe mehrfach gelesen, dass es von Vorteil ist, wenn ein Notar den Titel beurkundet. Ist das wahr und wenn ja warum?

Grüße
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Dortmunder
Foreninventar
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Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 11112
Wohnort: Dortmund = Bereich des OLG Hamm

BeitragVerfasst am: 11.02.2008 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Zitat:
Ich habe mehrfach gelesen, dass es von Vorteil ist, wenn ein Notar den Titel beurkundet. Ist das wahr und wenn ja warum?
Natürlich ist dies besser, aber nur für den Notar, denn er wird dafür bezahlt. Ansonsten ist es gleich, was die Titelerstellung angeht.

SG Dortmunder
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Glück ist, sein Kind zu lieben.
Dass größere Glück ist es jedoch, von seinem Kind geliebt zu werden.
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toxicandblond
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Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.02.2008 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Unsere gemeinsame Tochter wird 2010 6 Jahre alt. Ist es sinnvoll den Titel dann bis 2010 zu befristen, damit die 2. Altersstufe auch bei unserer Tochter berücksichtigt wird oder müssten wir ohnehin eine Änderungsklage einreichen damit der Unterhalt für den Sohn gegebenfalls gekürzt wird?
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Udo
Admin
Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999
Beiträge: 14667
Wohnort: Bad Bramstedt

BeitragVerfasst am: 12.02.2008 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hmmm da es bei euch ein absoluter mangelfall ist würde tatsächlich nur ein statischer titel sinnvoll in betracht kommen.

schon jetzt wird eure tochter mit einberechnet daher ist es die frage ob sich ihr unterhalt erhöhen wird.

schaut doch einfach erstmal was das JA euch für einen Titel vorlegen will.
er muss ihn da nicht gleich unterschreiben. er hat durchaus das recht diesen titel vorher prüffen zu lassen und sich beraten zu lassen.

sollten sich später änderungen ergeben muss der titel eh abgeändert werden per klage muss das nur sein wenn einer der parteien es nicht will.

wenn ihr so unsicher seid was titulierungen angeht ect dann last euch besser vorher von einem anwalt beraten.

man kann hier nicht alles im kleinsten empfehlen .. da uns viele hintergrundinformationen bei euch fehlen.

mfg

udo
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vims
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Beiträge: 299674

BeitragVerfasst am: 08.04.2020 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

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vims
Foreninventar
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Anmeldedatum: 27.07.2019
Beiträge: 299674

BeitragVerfasst am: 28.10.2020 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

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