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anke43 neu hier

Anmeldedatum: 13.03.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 16.03.2012 11:04 Titel: Aufenthaltbestimmung |
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Hallo!!!!!!
So jetzt hab ich allerdings mal was in eigener Sache.
Ich werde demnächst geschieden u möchte im Dez. am12.12.12 wieder heiraten. Mein zukünftiger Mann wohnt allerdigs 100km von hier entfernt u ist Selbstständig. Er kann also schlecht zu mir ziehen. Ich möchte nun mit meinen Tochter da hin. Ich muss dazu sagen das ich mir das ABR beim Gericht erkämfpen müsse. Mein Noch Mann wollte mir meine Tochter wegnehmen u hat wiklich viel Mist beim Gericht eingereicht( ich wäre selbstmord gefährdet , hätte ein Borderline- Syndrom u wäre nicht in der Lage das Kind alleine zu Betreuen) . Ich war 9 Jahre mit dem Kind Alleine.
Ich habe bei der Anhörung ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt( d.h. er kann mit meiner Tochter auch mal ausser der Reihe was machen u wenn sie mal in der Woche ihre Papa besuchen will , kein Problem)also nicht alle 14 t. am Wo-Ende. Nun , keiner von beiden seiten hat dieses genutzt. Wenn er mal ein Wochenende nicht konnte, wegen arbeit oder Messe oder England besuchen hab ich mich bemüht das er dafür dann ein Wo-Ende zusätzlich machen konnte. Er oder sie selber haben nie danach gefragt.
Nun ist meine sorge das er mir verbieten kann mit 100 km weit weg zu ziehen.
Kann er das?
LG |
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Pauliprinzessin ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 24.07.2011 Beiträge: 346
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Verfasst am: 16.03.2012 11:11 Titel: |
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Morgen Anke,
hast du jetzt das ABR?
Wie alt ist denn eure Tochter? Was hält sie denn von der Idee Umzug und neuer Mann?Sicher kennt sie ihn bereits oder?
100 Km ist ja nicht unbedingt aus der Welt, sie kann den Papa anrufen, mit ihm chatten und sicher auch am Wochenende und auch in den Ferien weiter zu ihm .
Gruß
PP |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14059 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 16.03.2012 11:40 Titel: |
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Hallo anke43,
Wenn du weniger von meinem Kind sprichst sondern von unserem Kind würden sich viele Probleme von alleine ergeben.
Die Frage ist, ob der Umgang in einer Art und Weise eingeschränkt werden würde die das Kindeswohl nachteilig beeinflussen würde.
Ob das der Fall ist, kann ich aus deinen Beschreibungen nicht entnehmen da du nicht sagst wie der tatsächliche Umgang in dem letzten Jahr stattgefunden hat.
In der Regel sind 100 km in einem akzeptieren Bereich , besonders dann wenn die Verkehrsanbindungen sehr gut sind.
So kann z.B. selbst die Entfernung Hamburg Berlin trotz über 300km akzeptabel da hier eine direkte und schnelle Bahnverbindung vorhanden ist.
Ihr als Eltern solltet euch also zusammensetzen und Lösungsvorschläge machen, hierfür würde ich dir bei angespannten Verhältnissen gemeinsame Gespräche beim Jugendamt oder Caritas oder Kinderschutzbund vorschlagen.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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Ekieh72 findet sich zurecht

Anmeldedatum: 08.03.2012 Beiträge: 78
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Verfasst am: 17.03.2012 00:31 Titel: |
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Hallo anke43,
auch wenn du das ABR haben solltest, muss dein Nochmann einwilligen bei einem Umzug.
Denn wenn ihr verheiratet seid oder bald ward, habt ihr automatisch das gemeinsame Sorgerecht für euer Kind.
Und das ist eine Sache von besonderer Bedeutung.
Und euer Kind hat ein Recht auf beide Elternteile und du solltest das immer bedenken. Und niemals deine eigenen Bedürfnisse vor die des Kindes stellen.
Wie alt ist denn eure Tochter?
Viele Grüße Ekieh72 _________________ Man muß die Fähigkeit besitzen über Steine , die einem in den Weg gelegt werden, drüber zu steigen und weiter zu gehen. |
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FamR-LuPo Foreninventar


Anmeldedatum: 16.03.2008 Beiträge: 14639 Wohnort: Rheinische Tiefebene
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Verfasst am: 17.03.2012 03:24 Titel: |
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Guten Morgen anke643!
Vorab, es nicht DEIN KIND, sondern EUER KIND!
| anke43 hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe bei der Anhörung ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt( d.h. er kann mit meiner Tochter auch mal ausser der Reihe was machen u wenn sie mal in der Woche ihre Papa besuchen will , kein Problem)also nicht alle 14 t. am Wo-Ende.
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Soso, Du räumst etwas ein?
Du scheinst einiges, vieles noch nicht verstanden zu haben.
Entweder wurde der Umgang des Kindes mit seinem Vater per Urteil festgelegt oder per Vergleich vor Gericht geregelt, das hat nichts mit Einräumung zu tun.
| anke43 hat Folgendes geschrieben: |
Nun ist meine sorge das er mir verbieten kann mit 100 km weit weg zu ziehen.
Kann er das? |
Nein, kann er DIR nicht, jedoch wirst Du die ggf. entstehenden Mehrkosten für den Umgang des Kindes mit seinem Vater mit- wenn nicht gar vollständig tragen müssen.
| Ekieh72 hat Folgendes geschrieben: |
| auch wenn du das ABR haben solltest, muss dein Nochmann einwilligen bei einem Umzug. |
Seit wann das denn? Die KM, anke43, kann hinziehen wo sie will! _________________ Gruß
Lukas
Bei Miss- oder Unverständnissen fragen Sie Ihren Admin oder Moderator. Ich bin über PM nicht erreichbar! |
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anke43 neu hier

Anmeldedatum: 13.03.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 20.03.2012 13:22 Titel: |
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Hallo!!!!!
Der Richter hat mir das ABR zu gesproche.Und ich habe bei der Anhörung zum Richter gesagt , das er UNSER Kind( sie ist 12) Nicht nur alle 14 Tg sehen kann wenn er möchte. Diese Möglichkeit ist in einem Jahr 1 mal genutzt worden. Und UNSERE Tochter ist noch nie ausser der Reihe zu ihrem Vater gegangen.
Sie mag meinen neuen Partner total gerne. Als ich erzählte das er mich heiraten möchte , hat sie sich mega gefreut. Er möchte auch nicht ihr Vater sein sondern ein Freund, das klappt auch super.
LG |
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Pauliprinzessin ist verrückt nach Foren

Anmeldedatum: 24.07.2011 Beiträge: 346
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Verfasst am: 20.03.2012 13:27 Titel: |
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GuMo,
na dann viel Spaß beim Einrichten des neuen Heims. Habt ihr schon eine Schule gefunden? Wann soll es losgehen?
KV kann Dir mal gar nichts anhaben, keine Sorge! Und wie schon geschrieben 100 KM sind nicht aus der Welt, die beiden werden also weiter ihren Kontakt pflegen können. Du wanderst ja nicht aus.
Gruß
PP |
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anke43 neu hier

Anmeldedatum: 13.03.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 20.03.2012 14:44 Titel: |
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HI!!!!!
Für ihren Vater würde sich nichts ändern, auch muss er keine 100km fahren wegen dem Kind.Jetzt sieht er sie auch nur alle 2 Wo , obwohl er andere Möglichkeiten hat u sie öfters sehen könnte. Das fahren würden wir alles machen. Auch wollen wir ihre Freundinnen (wenn es dann deren Eltern zulassen) am Wochenende zu uns holen. Durch neue Freundinnen wird das dann sicherlich irgenwann einschlafen. Eine neue Schule schauen wir uns dann auch noch an. Im Internet sah alles ganz gut aus u klang auch gut. Unsere Tochter wollte so oder so ihre Schule wechseln da sie Schwierigkeiten mit einigen Lehrern hat.
LG |
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Udo Admin


Anmeldedatum: 01.01.1999 Beiträge: 14059 Wohnort: Bad Bramstedt
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Verfasst am: 20.03.2012 15:23 Titel: |
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Hi
@anke43
Das ABR hat nur zum Teil was damit zu tun ob man den Umgang zum anderen Elternteil durch Umzug erschweren darf oder nicht.
Wie du sagst findet der Umgang alle 14 tage statt und du hast dir auch schon Gedanken gemacht wie es mit dem Umgang weitergehen soll.
Dabei musst du nicht mal alle Fahrten übernehmen, es würde schon reichen das Kind zum nächsten Bahnhof zu bringen damit der Umgang nicht übergebühr erschwert wird und dazu kommt noch der Wille des Kindes und es ist ja Einverstanden mit dem Umzug.
Alles das lässt keinen Raum für ein Untersagen eines Umzugs des Kindes aus Kindeswohlgesichtspunkten.
Wenn ihr nicht zusammen reden könnt, dann solltet ihr ein Gespräch beim Jugendamt führen. Es sollte auf jeden Fall vor dem Umzug alles besprochen werden.
@Pauliprinzessin
| Zitat: |
| KV kann Dir mal gar nichts anhaben, keine Sorge! |
Bitte lasse solche Sprüche hier auf TE sein, es geht hier nicht darum ob die Eltern sich was anhaben können oder nicht, es geht hier ausschließlich ums Kindeswohl und ob ein Umzug des Kindes nach Kindeswohlgesichtspunkten untersagt werden könnte.
Mfg
Udo _________________ Chancen präsentieren sich uns mit Vorliebe
in der Maske von Unannehmlichkeiten. |
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anke43 neu hier

Anmeldedatum: 13.03.2012 Beiträge: 10
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Verfasst am: 20.04.2012 09:01 Titel: Aufenthaltbestimmungsrecht |
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Hallo Ihr Lieben!!!
War gestern bei Jugendamt wegen meinem Umzug zu meinem Freund. Der Mitarbeiter hat mir versichert das ich umziehen kann ohne dem Einverständnis vom Vater. Natürlich ist es immer besser wenn er dem ganzen "freiwillig" zustimmt u damit einverstanden ist. Machen kann er aber generell nichts. Was ich jetzt wissen möchte ist , ob in dem ABR automatisch die Schulpflicht eingebunden ist. Denn die neue Schule möchte von dem Vater eine Unterschrift das er damit einverstanden ist, das das Kind dort wo wir wohnen auch zur Schule gehen darf . Ich weiß aber jetzt schon das er niemals unterschreiben wird( ist ja eigentlich schwachsinnig , da ich ohne Einverständnis umziehen kann u es ja eine Schulpflicht gibt).
LG Anke 43 |
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