John_Sinclair Vielschreiber


Anmeldedatum: 19.07.2003 Beiträge: 1549
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Verfasst am: 26.02.2004 21:13 Titel: |
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Nob war schneller, ich habe auch nur das gefunden:
Quote:
| Bezirksrevisor
Die Vertretung der Staatskasse wird im Festsetzungsverfahren nach § 16 ZSEG durch den Bezirksrevisor wahrgenommen. Er hat insoweit eine Parteistellung und nimmt aus der Sicht der Staatskasse zu dem Entschädigungsbegehren der Betreuungsperson Stellung und kann gegen die Zubilligung einer Vergütung und von Aufwendungsersatz aus der Justizkasse in derem Namen Rechtsmittel (Erinnerung, Beschwerde) einlegen. Stellungnahmen von Bezirksrevisoren sehen häufig so aus, dass Schwierigkeiten geleugnet werden und eine niedrige Vergütung verlangt wird. Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass solche Stellungnahmen aus der Sicht der Staatskasse geschehen und natürlich die unabhängigen Rechtspfleger und Richter letztlich für die Entscheidungen verantwortlich sind.
Der Bezirksrevisor wirkt weder unmittelbar auf den Anspruch der Betreuungsperson ein noch kann er das Gericht "anweisen", in eine bestimmte Richtung zu entscheiden. Über den Festsetzungsantrag entscheidet völlig unabhängig das Gericht.
Quelle
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Er ist also ein Kostenbeamter des Gerichts.
Gruß John
[addsig] |
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