Während des Wochenbettes hat die junge Mutter Anspruch auf Hebammenhilfe. Unerheblich wo entbunden wurde, ob Sie ambulant oder auch stationär in der Geburtsklinik, ambulant im Geburtshaus oder durch eine Hausgeburt entbunden haben, immer steht Ihnen im Anschluss Hilfe durch eine Hebamme zu.
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Bis zum 10. Tag nach der Entbindung kann Sie eine Hebamme täglich besuchen und Ihre Fragen rund ums Wochenbett, sowie Fragen zur Säuglingspflege beantworten.
Die Krankenkassen bezahlen Besuche durch die Hebamme bis 8 Wochen nach der Geburt entweder 16 Hausbesuche oder telefonische Beratungen. Ferner 8 Beratungen bis zum Ende der Stillzeit. Sie sollten diese Leistungen aber dennoch vorab mit ihrer Krankenkasse absprechen.
Zur Wochenbettbetreuung gehört für die Mutter:
Kontrolle des Dammschnitt oder -riss, sowie Kontrolle der Naht bei einem Kaiserschnitt
Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
erste Übungen im Rahmen der Rückbildungsgymnastik
Gespräche zur Empängnisverhütung, Stillen, Impfen und Kindererziehung
für den Säugling:
Versorgung des Nabels
Ernährungsberatung und allgemeine Hilfen in der Säuglingspflege wie hoch heben, tragen und wickeln,
Beobachten des Neugeborenen (Temperatur, Gewicht und Trinkeverhalten)
Hilfe bei kleineren Problemen des Säuglings wie z.B. Blähungen
Alles was zum Stillen gehört
Weiter erfahren Sie welche Angebote es noch gibt wie z.B. Babyschwimmen, Babymassagen, Gesprächsgruppen, Elterntreffs, Yoga nach der Geburt oder den PEKiP Kurs. Viele Hebammen haben zusätzliche Qualifikationen und halten weitere Angebote bereit, die in der Regel nicht von den Kassen übernommen werden. Informieren Sie sich vorab.
Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme haben auch alle Frauen, deren Kind nicht lebend zur Welt gekommen ist oder früh nach der Geburt verstorben ist - egal wie weit die Schwangerschaft vorangeschritten war (auch nach ganz frühen Fehlgeburten).
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