Das Kind muss ins Krankenhaus -
Dies ist nicht nur für das Kind nicht so leicht wegzustecken.
Welche Möglichkeiten gibt es dem Kind diese Zeit zu erleichtern?
Welche Vorbereitungen sind notwendig?
Was muss man alles mirnehmen?
Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist das immer ein beängstigender Ausnahmezustand für die ganze Familie. Ein herannahender stationärer Aufenthalt ist für Kinder und Eltern gleichermaßen beängstigend. Hier finden Sie einige Ratschläge, wie alle Beteiligten diese Zeit gut überstehen.
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Welche Unterlagen/ Dokumente benötigt das Krankenhaus?
- Krankenversicherungskarte des Kindes
- Einweisungsschein
- Impfpass
- das gelbe Untersuchungsheft
- Unterlagen der bereits durchgeführter Untersuchungen (zum Beispiel Röntgenbilder und Arztbrief)
- Übersicht über die Medikamente die das Kind regelmäßig einnimmt oder für die jetzige Krankheit verordnet bekommen hat.
Die Aufnahme ins Krankenhaus
Im günstigsten Fall erfolgt die Aufnahme zu einem bestimmten Termin und man meldet sich auf der Station an. Dort kümmern sich dann die Schwestern um den kleinen Patienten und auch um die Begleitperson. Zuerst wird die Schwester die Daten wie Gewicht, Körpergröße und Körpertemperatur … aufnehmen. Anschließend wird ein Arzt das Kind untersuchen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Bereiten Sie ihr Kind auf einen Krankenhausaufenthalt vor. Sprechen Sie mit ihm, erklären Sie ihrem Kind was auf es zukommt. Es gibt heute eine große Anzahl an guten Büchern, die ihm in altersentsprechenden Worten einen Klinikalltag erklären.
Buch: Heut gehen wir ins Krankenhaus
Was passiert im Krankenhaus?
Mein Kind muß ins Krankenhaus
Mitaufnahme eines Elternteils ins Krankenhaus
Nähe und Fürsorge des gewohnten Elternteiles bei der stationäre Behandlung erleichtern und unterstützen den Genesungsprozess. Die Mitaufnahme einer Bezugsperson des Kindes bieten viele Krankenhäuser deshalb an. Meist besteht die Möglichkeit, auf einer Liege im Zimmer des Kindes zu übernachten. In manchen Kliniken sind auch spezielle Mutter-/Vater-Kind-Zimmer vorhanden. Inzwischen berücksichtigt man in den Kliniken die Erkenntnis, dass Kinder durch die Trennung von den Eltern einen echten Verlust erleiden. Für manche Kinder kann die Trennung sogar traumatisierend wirken.
Der Gesetzgeber sagt: Bei der Aufnahme eines Kindes in das Krankenhaus werden die Kosten für die gleichzeitige Aufnahme einer Begleitperson von der Krankenkasse übernommen, wenn diese aus medizinischen Gründen für die Behandlung des Kindes notwendig ist (§ 11 Abs. 3 SGB V ).
Dass die Aufnahme der Begleitperson für den Heilerfolg notwendig ist muss der Krankenhausarzt bestätigen, z. B. wenn ansonsten psychische Schäden zu erwarten sind. Sie müssen vorab mit der Krankenkasse eine Kostenübernahme abklären.
Die Altersgrenzen für eine medizinische Notwendigkeit werden von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich festgelegt. In der Regel übernehmen die Krankenkassen bei Säuglingen und Kindern bis 8 – 9 Jahren die Kosten. In besonderen Notfällen auch länger.
Genauso wird der begleitende Elternteil in diesem Fall natürlich von der Arbeit freigestellt.
Ihre Besuche im Krankenhaus
Meist können Eltern Ihr Kind ohne zeitliche Einschränkung besuchen. Wenn die Möglichkeit einer Mitaufnahme nicht besteht, sollten Sie Ihr Kind so oft und so lange wie möglich besuchen.
Sie sollten Ihre Besuche möglichst mit dem Klinikpersonal absprechen, so können die Pflegekräfte unter Umständen ihre Arbeit so einteilen, wenn Sie sich in dieser Zeit selbst um Ihr Kind kümmern.
Halten Sie sich an Ihre Absprachen: Das Kind sollte sich auf Ihre Anwesenheit einstellen können. Sagen Sie ihm immer genau, wie lange Sie bleiben können und wann Sie wiederkommen. Versuchen Sie, sich möglichst genau an diese Zeiten zu halten
Geschwisterkinder und andere kleine Besucher
Häufig galten in der Vergangenheit noch Altersbeschränkungen für die Besuche von Kindern. Die meisten Kinderkliniken haben solche Einschränkungen inzwischen aufgehoben, damit auch im Krankenhaus der Kontakt zu Geschwistern oder Freunden aufrechterhalten bleibt.
Was tun Sie bei Berufstätigkeit oder weiteren Kindern?
Gegebenenfalls haben Sie Anspruch zur Betreuung des Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden und in diesem Fall Kinderkrankengeld zu erhalten.
Auch wenn zu Hause weitere Kinder unter zwölf Jahren versorgt werden müssen und niemand in der Familie die Betreuung übernehmen kann (Vater, Oma, Tante), gewährt Ihnen die Krankenkasse bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme ins Krankenhaus auf Antrag eine Haushaltshilfe.
Was in die Krankenhaustasche gehört?
Wenn Ihr Kind schon groß genug ist, sollten Sie mit ihm gemeinsam die Krankenhaustasche packen. Und das gehört hinein:
Schlafanzug
etwas Leichtes zum Anziehen (zum Beispiel Jogginganzug),
Unterwäsche,
Strümpfe,
Hausschuhe,
Bademantel,
Waschzeug,
Zahnputzzeug,
Lieblingsspielsache und natürlich sein Kuscheltier!
Wenn es Ihrem Kind wieder besser geht und es sich langweilt, können Sie ihm immer noch Malsachen, Bilderbücher oder ein Puzzle von zu Hause mitbringen, wenn es dies möchte.
Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS
Infos und Broschüren zu dem Thema gibt es bei der Aktion Kind im Krankenhaus. Der Bundesverband engagiert sich seit 1968 für das Wohl kranker Kinder vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt.
Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS
Das Faltblatt des Aktionskomitees Kind im Krankenhaus e.V. (AKIK) nennt mit kurzen Erläuterungen in zehn Punkten die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für Eltern.
„Mein Kind muss ins Krankenhaus – 10 Bitten al Eltern“
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