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Hier möchten wir Informationen für Eltern von Kindern geben, die im kommenden Jahr eingeschult werden:
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Mein Kind ist zu früh geboren worden muss es jetzt eingeschult werden?
Wie erfahre ich den Termin zur Anmeldung der Schulanfänger?
Muss mein Kind zur schulärztliche Untersuchung?
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Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Je nach Bundesland liegt das Einschulungsalter zwischen 5 und 7 Jahren. Das Kind muss bis zu einem besonderen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben. (In Schleswig Holstein zum Beispiel ist das Kind Schulpflichtig wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Jahres sechs Jahre wird.)
Wird Ihr Kind nach dem Stichtag sechs Jahre alt, so können Sie gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.
Einschulungsalter der einzelnen Bundesländer:
Bundesland
| Mindestalter
| Stichtag
| Baden-Württemberg
| 5 Jahre 11 Monate
| 30. September
| Bayern
| 5 Jahre 11 Monate | 30. September | Berlin
| 5 Jahre 8 Monate 5 Jahre 5 Monate
| 31. Dezember 31. März (auf Antrag)
| Brandenburg
| 5 Jahre 11 Monate | 30. September | Bremen
| 6 Jahre 1 Monat
| 30. Juni
| Hamburg
| 6 Jahre 2 Monat | 1. Juli
| Hessen
| 6 Jahre 1 Monat | 30. Juni
| Mecklenburg-Vorpommern | 6 Jahre 2 Monat | 30. Juni
| Niedersachsen
| 5 Jahre 11 Monate | 30. September | Nordrhein-Westfalen | 5 Jahre 11 Monate | 30. September | Rheinland-Pfalz | 5 Jahre 11 Monate | 31. August
| Saarland
| 6 Jahre 1 Monat
| 30. Juni | Sachsen
| 6 Jahre 1 Monat | 30. Juni | Sachsen-Anhalt
| 6 Jahre 1 Monat | 30. Juni | Schleswig-Holstein
| 6 Jahre 2 Monate
| 30. Juni
| Thüringen
| 6 Jahre
| 1. August
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Mein Kind ist zu früh geboren worden muss es jetzt eingeschult werden?
Wenn das Kind zu früh geborenen wurde kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden.
Wie erfahre ich den Termin zur Anmeldung der Schulanfänger?
Die Termine zur Anmeldung der Schulanfänger werden in der Presse bekannt gegeben, per Post zugesendet oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Einschulung ist der Schulleiter.
Muss mein Kind zur schulärztliche Untersuchung?
Es ist Pflicht bei dem Kind die schulärztliche Untersuchung durch führen zu lassen auch wenn es regelmäßig bei seinem Kinderarzt zur Untersuchung ist. Diese findet vor der
Einschulung statt.
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