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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ; das gelbe Heft

Für jedem ihrer Kinder stehen Ihnen Vorsorgeuntersuchungen zu. Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln. In bestimmten regelmäßigen Abständen wird ihr Kind von einem Arzt/ Ärztin untersucht, zudem werden meist die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut altersgemäß empfohlenen Schutzimpfungen durchgeführt.







Abgekürzt werden diese Untersuchungen mit U1 bis J2 (Jugendgesundheitsuntersuchung) Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.


Die Untersuchungen U 10, U 11 und J2 gehören noch nicht zu dem Leistungsangebot jeder gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten werden also nicht unbedingt von allen Krankenkassen übernommen. Die nach den Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden. Die vorgesehenen Untersuchungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume wahrgenommen werden. Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden im gelbem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt dokumentiert.




Zeitpunkt der Vorsorgeuntersuchungen


U 1 unmittelbar nach der Geburt (APGAR Test)

U 2 Dritter bis zehnter Tag / Neugeborenenscreening

U 3 Vierte bis sechste Woche

U 4 Dritter bis vierter Lebensmonat

U 5 Sechster und siebter Lebensmonat

U 6 Zehnter bis zwölfter Lebensmonat

U 7 21. bis 24. Lebensmonat

U 7 a 34. bis 36. Lebensmonat

U 8 Dreieinhalb bis viertes Lebensjahre

U 9 Fünf bis fünfeinhalb Lebensjahre

U 10 siebtes bis achtes Lebensjahr

U 11 neuntes bis zehntes Lebensjahr


Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinderarzt aufsuchen.


Zu den ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und

Jugendlichen nach Vollendung des 10. Lebensjahres gehört die Jugend-Vorsorgeuntersuchung

J 1.


J 1 im Alter von 12 bis 14 Jahren

J 2 im Alter von 17 bis 18 Jahren



Bei den einzelnen Untersuchungen wird nach der körperlichen und psychischen Entwicklung geschaut, bzw. ob die Entwicklung auch altersgemäß ist.


Tipp: Manche Kassen gewähren ihren Mitgliedern zudem für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm einen Bonus auf die Beiträge oder andere Prämien.


Nehmen Sie sämtliche Vorsorgeuntersuchungen unbedingt war. Viele Erkrankungen haben gute Heilungschancen, wenn sie frühzeitig erkannt und dann entsprechend behandelt werden.


In einigen Bundesländern, darunter Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinderärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicher stellen sollen.




Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (106,0 kB) PDF Datei, in Kraft getreten Januar 2009









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