Kommentar von Udo Hartmann: Der 12.12.2012 dieses schöne Datum haben gestern tausende Brautpaare zu ihrem schönsten Tag des Jahres gemacht und denoch ist dieses Datum ein schwarzer Tag für die Kinder und ihre Rechte. An diesem Tag haben die Mitglieder des Bundestages beschlossen die Beschneidung der Vorhaut der mänlichen Kinder aus jeglichen Gründen zu erlauben. In Zukunft können Eltern ihre Kinder aus allen möglichen Gründen beschneiden lassen.Es spielt dabei keine Rolle ob sie es aus religösen Gründen machen oder eine angeblich bessere Hygiene oder weil sie ihren Söhnen das Masturbieren erschweren wollen. Wahrlich, dieser Tag ist kein schöner Tag.
Der neue Paragraph im BGB lautet:
§ 1631d BGB Beschneidung des männlichen Kindes (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Mit diesem Paragraphen versucht die Regierung das Verfassungsrechtliche Problem zu umgehen weches Recht höher zu werten ist, das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht der Eltern ihre Religion und Bräuche ungehindert auszuleben.
Das besonders Perverse:
Im § 1631 wird erst klar gestellt, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und das körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind und im gleichen Paragraphen mit einem weiteren Buchstaben wird dann den Eltern erlaubt ihren mänlichen Kindern aus egal welchen Gründen die Vorhaut zu amputieren und damit ihr Leben und ihre Sexualität nachhaltig und unwideruflich zu verändern.
Protestkundgebung vor der Abstimmung
Vor der Abstimmung zum Gesetzentwurf fand am Brandenburger Tor eine Kundgebung von pro-kinderechte.de statt. Sehr engagierte Bürger sind teilweise von sehr weit her angereist um noch einmal für alle sichtbar und verständlich die Folgen einer Beschneidung und auch die Folgen des Gesetzentwurfs darzustellen. Es stand zwar schon früh morgens fest, dass man die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf nicht verhindern kann aber dennoch ließen diese Menchen sich nicht davon abhalte,n für die Rechte der Kinder einzustehen und zu kämpfen. Viel zu wenige Menschen sind so engagiert und machen sich nicht für Themen stark die sie nicht direkt betreffen. Aber gerade für unsere Kinder sollten wir unsere Bequemlichkeit überwinden und aufstehen, denn jedes nicht aus medizinischen Gründen beschnittenes Kind ist ein unnötiges und schreckliches Opfer zuviel. Dieses Gesetz wurde mit solcher Gewallt durch den Bundestag gedrückt, dass jedem klar sein muss, das hier auch politischer Druck aus dem Ausland dahinter steht. Wer am gestriegen Tage bei der Kundgebung war, dem ist klar das dieses Thema noch lange nicht vorbei ist. Der Wiederstand hat gerade erst angefangen sich zu formieren und der Kampf gegen die verstümmelung von Knaben geht weiter.
Folgende Redner waren auf der Protestkundgebung zu hören:
Rolf Stöckel (Deutsche Kinderhilfe)
"Heute ist ein schwarzer Tag für die Kinderrechte".
"Dialog und Aufklärung kann nicht durch Sondergesetze ersetzt werden".
"Es ist das erklärte Ziel der Deutschen Kinderhilfe das Gesetz bis vors Bundesverfassungsgericht zu bringen. Unsere Lehre aus der Geschichte ist – Die Schwächsten schützen - und auch weiterhin wird sich die Kinderhilfe für die Kinderrechte einsetzen".
Irmgard Schewe-Gerigk (Terre des Femmes)
"Kinder sind keine Objekte und auch kein Eigentum ihrer Eltern sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenständigen Rechten". "Und wer behauptet, dass es es zum Wohl des Kindes sei, ohne Vorhaut zu leben, soll einfach mal mit traumatisierten Betroffenen reden." "Die Betroffenen hatten im Bundestag keine Stimmen, sie wurden zu keinem Gesprächstermin eingeladen und gehört".
Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Moslime)
"Die Diskussion in Deutschland über Kinderbeschneidung ist sehr wichtig."
"Über Körperliche Unversehrtheit verhandelt man nicht, man fordert sie ein!"
Christian Bahls (MOGiS)
"Kinder dürfen in Deutschland auch nicht mit der Genehmigung der Eltern in ein Solarium gehen aber der weit schwerwiegendere Eingriff der Vorhautamputation ist auf Zuruf der Eltern möglich."
"Der heute verabschiedet Gesetzentwurf stellt die Kinder praktisch rechtlos." "Die Debatte zur Beschneidung ist nicht beendet, sie beginnt gerade erst."
Raju Scharma (Die Linke)
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung welcher heute verabschiedet wird legalisiert eine Körperverletzung." "Die Rechte der Kinder werden missachtet."
Gislinde Nauy (Vertreterin mehrerer Unterschriften Aktionen mit 15.000 Unterschriften)
"Die Legalisierung der Beschneidung befriedigt ausschließlich die Bedürfnisse der Erwachsenen."
"Das Leid, der Schmerz und die dauerhafte Schädigung der Kinder wird dabei billigend in Kauf genommen."
"Zum Recht auf Körperliche Unversehrtheit gehört auch das Recht auf intakte Geschlechtsteile."
Dr. Ulrich Fegeler (Bundesverband Kinder und Jugendärzte)
"Die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist aus ärztlicher Sicht richtig."
"Sie verändert den Körper des Kindes irreversibel, ohne dass dafür eine medizinische Indikation vorliegt."
Ali Utlu (Betroffener und Menschenrechtsaktivist in der Piratenpartei)
"Mich für mein Leben zu zeichnen und zu brandmarken ist kein Recht das Eltern haben."
Alexander Bachl (Betroffener)
"Der Wille zum guten führt nicht immer zu gutem."
Rechtsanwalt Walter Otte (AK Kinderrechte gbs)
Das Grundrecht des Kindes auf Körperliche Unversehrtheit wird durch das Gesetz herabgewürdigt.
Es wird im Gesetzentwurf keine Betrachtung vom Kind her und seinen Rechten vorgenommen.
Egal ob es ein Jude oder ein Moslem oder ein Christ oder ein Ateist ist, derjenige der Teile der Geschlechtsorgane eines Kindes entfernt und verstümmelt hat unabhängig von seinem Glauben, seiner Staatszugehörigkeit und was auch immer das Recht des Kindes auf einnen unversehrten Körper missachtet und damit gegen das Grundrecht des Kindes verstoßen. Es ist zu bezweifeln, dass dieses Gesetz welches den Grundrechtverstoß legalesiert auf Dauer Bestand hat, wenn sich genug Erwachsene finden, die sich für Kinder einsetzen.