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Für ein Kind in Haft gibt es kein Kindergeld

Eltern haben für ein straffälliges Kind in Haft, für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Kindergeld. So hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Aktenzeichen:10 K 10288/08), dies teilte der Deutsche Anwaltverein mit.







 

Die Mutter eines zwanzigjährigen Sohnes hat kein Kindergeld mehr für ihn erhalten. Der Sohn hatte sich als Drogenkurier betätigt und war zu einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Mutter hatte auf die Weiterzahlung des Kindergeldes geklagt.

 

Das Gesetz sagt:

Kindergeld wird für ein volljähriges, aber noch nicht 25 Jahre altes Kind auch dann gezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann.

 

Umstritten ist, ob nach dieser Regelung auch ein Kindergeldanspruch besteht, wenn sich das Kind in Untersuchungs- oder Strafhaft befindet. Die Finanzgerichte Berlin-Brandenburg entschieden nun, dass in einem solchen Fall kein Kindergeld mehr gezahlt werden muss. Der junge Mann habe vorsätzlich eine Straftat begangen und somit selbst verursacht, dass er seine Ausbildung nicht fortsetzen könne.

 


zum vollständigen Urteil:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Aktenzeichen:10 K 10288/08












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