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Die Kosten einer Scheidung Online
Warum ist die Scheidung Online günstiger und was kostet sie?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus vielen Faktoren zusammen. Diese Faktoren kann man durch eine einvernehmliche Scheidung beeinflussen und dadurch die Kosten senken.
scheidung


Zum einen sparen sie viel Zeit und damit auch Geld, da sie nicht persöhnlich zu einem Gespräch bei einem Anwalt erscheinen müssen. Bei einer Scheidung Online haben sich die Kanzleien darauf spezialesiert ihre Mandanten auf dem schnellen E-Mail Verkehr zu kontaktieren und so viel Zeit zu sparen was auch dem Mandanten zu Gute kommt. Weiter wird bei einer Scheidung Online nur ein Anwalt beauftragt, der nur einen Ehepartner vertritt, was bei einer einvernehmlichen Scheidung unproblematisch ist, da sich die Ehepartner ja bereits über alles einig sind und es keine Streitpunkte mehr gibt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, den Streitwert um 30 Prozent zu reduzieren.
Die Streitwertreduzierung muss vom Scheidungsgericht genehmigt werden, der beauftragte Rechtsanwalt wird dieses beim Gericht beantragen. Es liegt aber am Gericht ob es diesen Antrag zustimmen wird. Diesen Antrag kann zwar auch jeder Ortsansäßige Rechtsanwalt bei einer Scheidung stellen aber in der Regel besteht dazu wenig Interresse, da diese wegen der höheren Kanzleikosten, durch ein kleineres Einzugsgebiet von Mandanten, eher auf eine höheren Streitwert angewiesen sind.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren wird geregelt im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), welches für alle Rechtsanwälte gilt. Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Im RVG wird bestimmt, wie hoch die Gebühren bei einem bestimmten Streitwert sind.


Ermittlung des Streitwertes:
Zur Berechnung des Streitwertes der Scheidung wird das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Eheleute addiert. Hinzu kommt ein Streitwert in Höhe von 1.000,-- € oder 2.000,-- € für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Für jedes minderjährige Kind können vom Nettoeinkommen monatlich 250,-- € abgezogen werden. Monatliche Kreditraten können ebenfalls vom Nettoeinkommen abgezogen werden, sofern sie nicht für Grundbesitz gezahlt werden. Dies wird von den Gerichten in der Regel akzeptiert.

Kostenbeispiel einer unstreitigen Online-Scheidung:

Der Ehemann verdient monatlich netto 2.000,-- €,
die Ehefrau verdient monatlich netto 1.000,-- €.
Es gibt ein minderjähriges Kind.

Der Streitwert wird wie folgt berechnet::

2.000 + 1.000 - 250 (Abzug für minderjähriges Kind) = 2.750 x 3 = 8.250
abzüglich 30 Prozent = 5.775 + 1.000 (für Versorgungsausgleich) = 6.775 €.

Gerichtsgebühren insgesamt für beide Parteien gemeinsam:

302,00 €
Rechtsanwaltsgebühren:
1,3 Verfahrensgebühr 487,50 €
1,2 Termingebühr 450,00 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Zwischensumme 957,50 €
19% Mehrwertssteuer 181,93 €
Summe 1.139,43 €


Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt:


1.441,43 €

 


Kostenbeisspiel einer streitigen Scheidung:

Der Ehemann verdient monatlich netto 2.000,- €, die Ehefrau hat kein Einkommen. Es wird gestritten über Zahlung von Unterhalt und Zugewinnausgleich.

Streitwert:
Scheidung 6.000,00 €
Unterhalt 7.200,00 €
Zugewinn 10.000,00 €
Versorgungsausgleich 1000,00 €
Streitwert gesamt 24.200,00 €

 

Gerichtsgebühren insgesamt für beide Parteien:

933,00 €
Rechtsanwaltsgebühren:
1,3 Verfahrensgebühr 891,80 €
1,2 Termingebühr 823,20 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Zwischensumme 1.735,00 €
19% Mehrwertsteuer 329,65 €
Endsumme 2.064,65€


Diese Gebühren fallen für jeden Rechtsanwalt an, also zusammen


4,129,30 €

Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt

5.062,30 €

 

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Dokumente:

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Prozessvollmacht

Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich

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