Warum ist die Scheidung
Online günstiger und was kostet sie?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus vielen Faktoren zusammen. Diese Faktoren kann man durch eine einvernehmliche Scheidung beeinflussen und dadurch die Kosten senken. |
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Zum einen sparen sie viel Zeit und damit auch Geld,
da sie nicht persöhnlich zu einem Gespräch
bei einem Anwalt erscheinen müssen. Bei einer Scheidung
Online haben sich die Kanzleien darauf spezialesiert
ihre Mandanten auf dem schnellen E-Mail Verkehr zu kontaktieren
und so viel Zeit zu sparen was auch dem Mandanten zu
Gute kommt. Weiter wird bei einer Scheidung Online nur
ein Anwalt beauftragt, der nur einen Ehepartner vertritt,
was bei einer einvernehmlichen Scheidung unproblematisch
ist, da sich die Ehepartner ja bereits über alles einig
sind und es keine Streitpunkte mehr gibt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, den Streitwert um 30 Prozent zu reduzieren.
Die Streitwertreduzierung muss vom Scheidungsgericht
genehmigt werden, der beauftragte Rechtsanwalt wird
dieses beim Gericht beantragen. Es liegt aber am
Gericht ob es diesen Antrag zustimmen wird. Diesen Antrag
kann zwar auch jeder Ortsansäßige Rechtsanwalt bei einer
Scheidung stellen aber in der Regel besteht dazu wenig
Interresse, da diese wegen der höheren Kanzleikosten,
durch ein kleineres Einzugsgebiet von Mandanten, eher
auf eine höheren Streitwert angewiesen sind.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren wird geregelt
im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), welches
für alle Rechtsanwälte gilt. Die Gerichtskosten
und die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach
dem Streitwert. Im RVG wird bestimmt, wie hoch die Gebühren
bei einem bestimmten Streitwert sind.
Ermittlung des Streitwertes:
Zur Berechnung des Streitwertes der Scheidung wird das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Eheleute addiert. Hinzu kommt ein Streitwert in Höhe von 1.000,-- € oder 2.000,-- € für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Für jedes minderjährige Kind können vom Nettoeinkommen monatlich 250,-- € abgezogen werden. Monatliche Kreditraten können ebenfalls vom Nettoeinkommen abgezogen werden, sofern sie nicht für Grundbesitz gezahlt werden. Dies wird von den Gerichten in der Regel akzeptiert.
Kostenbeispiel einer unstreitigen Online-Scheidung:
Der Ehemann verdient monatlich netto 2.000,-- €,
die Ehefrau verdient monatlich netto 1.000,-- €.
Es gibt ein minderjähriges Kind.
Der Streitwert wird wie folgt berechnet::
2.000 + 1.000 - 250 (Abzug für minderjähriges
Kind) = 2.750 x 3 = 8.250
abzüglich 30 Prozent = 5.775 + 1.000 (für
Versorgungsausgleich) = 6.775 €.
Gerichtsgebühren insgesamt für beide Parteien gemeinsam:
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302,00 € |
| Rechtsanwaltsgebühren: |
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| 1,3 Verfahrensgebühr |
487,50 € |
| 1,2 Termingebühr | 450,00 € |
| Auslagenpauschale |
20,00 € |
| Zwischensumme |
957,50 € |
| 19% Mehrwertssteuer | 181,93 € |
| Summe |
1.139,43 € |
Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt: |
1.441,43 € |
Kostenbeisspiel einer streitigen Scheidung:
Der Ehemann verdient monatlich netto 2.000,- €, die
Ehefrau hat kein Einkommen. Es wird gestritten über Zahlung
von Unterhalt und Zugewinnausgleich.
Streitwert:
| Scheidung |
6.000,00 € |
| Unterhalt |
7.200,00 € |
| Zugewinn |
10.000,00 € |
| Versorgungsausgleich |
1000,00 € |
| Streitwert gesamt |
24.200,00 € |
Gerichtsgebühren insgesamt für beide Parteien:
|
933,00 € |
| Rechtsanwaltsgebühren: |
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| 1,3 Verfahrensgebühr |
891,80 € |
| 1,2 Termingebühr |
823,20 € |
| Auslagenpauschale |
20,00 € |
| Zwischensumme |
1.735,00 € |
| 19% Mehrwertsteuer |
329,65 € |
| Endsumme |
2.064,65€ |
Diese Gebühren fallen für jeden Rechtsanwalt an, also zusammen |
4,129,30 € |
Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt |
5.062,30 € |
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