Ein Mediator ist ein Komunikationshelfer bei und zur Vermeidung von Konflikten. Bei der Trennung bzw. Scheidung hilft der Mediator Konflikte zu vermeiden und auch bestehende Streitigkeiten abzubauen bzw. garnicht erst aufkommen zu lassen.
Was ist ein Mediator? Was kostet eine Meditation? Vorraussetzungen für eine Meditation? Wie finde ich einen Mediator?
Grundsätzlich ist das Verfahren Mediation in vielen Bereichen einsetzbar, in denen Konflikte auftreten bzw. auftreten könnten.
Ein Mediator hilft zum Beispiel bei:
Familienkonflikte,
Nachbarschaftsauseinadersetzungen,
Konflikte zwischen Kollegen
Trennung und Scheidung einschl. Sorge- und Umgangsrecht, Ehepartner- und Kindesunterhalt, Wohnung, Vermögensaufteilung, Hausrataufteilung usw. auch Sorgerechts und Umgangsregelungen
Diese Form der neutralen Vermittlung bieten soziale Organisationen, aber auch private Praxen an. Mediatoren sind meist Psychologen, Sozialarbeiter oder Juristen.
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Sie geben nicht nur Tipps für das Leben nach der Scheidung. Ob Hausrat, Unterhalt oder Kinder - oft vermitteln sie auch eine Vereinbarung zwischen den Ex-Partnern. Vollstreckbar ist das aber nur, wenn zusätzlich ein Notar die Ergebnisse beurkundet.
Mehrere Sitzungen sind üblich. Die Stundensätze sind frei vereinbar, im Schnitt: ca. 100 EURO Auch wenn Mediatoren keine Rechtsberatung machen dürfen, kann vieles frühzeitig geklärt werden und sich so die Scheidungen und Trennungen kooperativer, fairer, selbstbestimmder und einvernehmlicher regeln.
Ganz praktisch sieht das in der Trennungs- und Scheidungsmediation so aus: Sie und Ihr Partner/Partnerin haben sich zur Trennung/Scheidung entschlossen.
Sie nehmen mit einem Mediator Kontakt auf. In einer ersten Sitzung wird gemeinsam mit Ihnen überprüft, ob die notwendigen Mediationsvoraussetzungen gegeben sind.
Voraussetzungen
Mediation ist ein Verfahren, daß auf absoluter Freiwilligkeit basiert.
Alle Beteiligten müssen Interesse an der Lösung des Konfliktes haben.
Es darf keine extremen Machtunterschiede zwischen den Beteiligten geben.
Die Beteiligten sind dazu fähig und weitgehend in der Lage, ihre Interessen und Bedürfnisse auszudrücken.
Es ist genug Zeit, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten.
Schwerwiegende psychische Erkrankungen sind ein Ausschlußkriterium.
In weiteren Sitzungen werden Punkt für Punkt nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. Das Ergebnis wird zu einer gemeinsamen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung zusammengefaßt, die juristisch überprüft und in bestimmten Fällen (wenn es dabei auch um Imobilien geht) notariell beglaubigt wird. Nach Abschluß der Mediation wird einer der beteiligten Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen, die einverständliche Scheidung beim Familiengericht einzureichen.
Die erarbeitete Trennungs- und Scheidungsvereinbarung gilt dann vor Gericht als Grundlage für die Scheidung.
Weitere umfassende Information finden sie hier bei ihren örtlichen Eheberatungsstellen.
Ab dem 1. Juli stehen Ihnen bei dem OLG Düsseldorf richterliche Mediatoren zur Verfügung Richterliche Mediation beim OLG Düsseldorf
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