Prozeßkostenhilfe bei einer Scheidung Online?
Wenn Sie geringes Einkommen oder
kein Einkommen haben ist es, auch bei einer Scheidung
Online, möglich Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird in dem Fall
für Sie die Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn diese bewilligt wird, werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten vom Staat getragen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten |
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- laden Sie unter Downloads das Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe herunter,
- füllen Sie das Formular bitte aus und vergessen nicht, es auf der zweiten Seite unten zu unterschreiben und Ort und Daum einzusetzen,
- wenn Sie Fragen zur Ausfüllung des Formulars haben, können Sie uns gerne die Kanzlei Schmidt anrufen. Sie wird Ihnen dann beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein.
- Ihre Angaben müssen belegt werden durch
eine aktuelle Lohnabrechnung, ALG II-Bescheid (Harz
IV) in Kopie, Mietvertrag in Kopie und aktueller Kontoauszug
in Kopie zum Nachweis Ihres Kontostandes.
Anschließend übersenden Sie die Unterlagen bitte an die Kanzlei Schmidt.
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