Was leistet eine Rechtsschutzversicherung bei Trennung und Scheidung?
Die gängige Rechtsschutz-Versicherung decken Streitigkeiten im Familienrecht nicht ab.
Geht es um eine Ehescheidung, bezahlt die Versicherung nur ein erstes Beratungsgespräch, nicht mehr. Aber ...
Die Düsseldorfer Arag-Versicherung hat das geändert. Verheiratete können nun einen "Rechtsschutz in Ehesachen" abschließen. Die "Scheidungs-Versicherung" schützt Eheleute nicht vor dem Scheitern ihrer Beziehung. Aber sie zahlt, wenn eine Ehe vor Gericht geschieden wird. "Wir decken alle Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten ab, die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten", erklärt der Sprecher der Arag AG. Auch die Kosten für Scheidungsfolgesachen, etwa Prozesse um Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen, übernimmt die Versicherung – bis zu einer Summe von 60.000 Mark. Nach eigenen Angaben ist die Arag der einzige Versicherer, der eine derartige Police im Programm hat. Sie kostet 77 Euro Prämie im Jahr. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall. Im Rechtsschutz in Ehesachen ist eine obligatorische Selbstbeteiligung von 500 Euro enthalten.
Eine Bedingung stellt die Arag allerdings: In Anspruch genommen werden kann die Versicherung nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und einer Scheidung mindestens drei Jahre liegen.
Zu den normalen Rechtsschutz-Versicherungen sei noch anzumerken
Die Police gilt nur noch für den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der bisher mitversicherte Ehepartner fällt heraus. Sind beide früheren Ehepartner als Versicherungsnehmer in der Police vereinbart, muß die Versicherungs-Gesellschaft darüber informiert werden, wer von beiden die Police übernimmt.