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Rhesusunverträglichkeit

Eine Rhesusunverträglichkeit kann entstehen, wenn eine Mutter, die Rh-negativ ist, ein Kind bekommt, das vom Vater den Rhesusfaktor vererbt bekommen hat, also Rh-positiv ist. Wenn also Mutter und Kind verschiedene Rhesusfaktoren haben, kann es zu Komplikationen kommen.







Beim Antikörpersuchtest wird das Blut einer Rh-negativen Frau auf Antikörper untersucht, die sie bereits gegen eine Rh-positive Bluteigenschaft entwickelt hat. Antikörper können im Blut vorkommen, wenn bereits eine Schwangerschaft bestanden hat und dieses Kind einen positiven Rhesus-Faktor hatte, aber auch nach einem Schwangerschaftsabbruch, einer Extrauterinschwangerschaft, Fehlgeburt oder Totgeburt.


Bei der Konstellation: Mutter Rhesus-negativ und Fötus Rhesus-positiv, diese Gruppierung ist bei etwa jeder 10. Schwangerschaft der Fall. Es kann sein, dass die Mutter Antikörper gegen den Rhesusfaktor des Kindes besitzt, die zu Blutarmut, Vergrößerung von Leber und Milz, Gelbsucht des Neugeborenen und im schlimmsten Fall sogar Tod des Kindes führen können. Man sorgt heute dafür, dass Rh-negative Mütter keine solchen Antikörper bilden, indem man bei einer Schwangerschaft mit einem Rh-positiven Kind eine Anti-D-Prophylaxe durchführt, welches die Antikörperbildung verhindern soll.


Während der Schwangerschaft zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche und in den ersten 72 Stunden nach der Geburt wird ihr ein Antikörper gespritzt. (Anti-D-Immunglobulin). Dieser soll die Blutzellen abfangen, bevor die Immunabwehr der Mutter reagieren kann. Eine Prophylaxe ist auch im Falle einer Fruchtwasserpunktion notwendig. Tritt der gegebene Antikörper zum Kind über, besteht keine Gefahr, weil die Dosis sehr klein ist. Außerdem werden Antikörper immer gegeben, wenn Rh-negative Frauen eine Fehlgeburt erleiden.



 






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