Die Röteln sind eine weitverbreitete und höchst ansteckende Virusinfektion, welche meist in der Kindheit durchgemacht wird. Die Erkrankung verläuft im allgemeinen harmlos - oft sogar unbemerkt. Ein Großteil der Rötelninfektionen geschehen ohne oder mit nur geringen Krankheitssymptomen.
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Röteln in der Schwangerschaft Bestandteil der ersten Vorsorgeuntersuchung ist ein Bluttest, bei dem unter anderem untersucht wird, ob eine Immunität gegen Röteln vorliegt. Wenn sie keinen Titerwert haben, besteht kein ausreichender Schutz.
Schwangere sollten stets den Kontakt mit Röteln-Infizierten meiden! Die Infektion verläuft bei der werdenden Mutter zwar harmlos, aber die Gesundheit des Fötus ist stark gefährdet. Röteln-Infektionen während der Schwangerschaft haben beim Ungeborenen schwere Schäden zur Folge. Über 60 Prozent der betroffenen Babys kommen mit Augenschäden, Hirnschäden oder gar taub zur Welt. Die größte Gefahr einer solchen Schädigung besteht bei einer Infektion mit Röteln vom ersten bis zum dritten Monat der beginnenden Schwangerschaft.
Acht Prozent der Frauen in Deutschland besitzen keinen ausreichenden Impfschutz. Dies hat zur Folge, dass jedes Jahr zwischen 50 und 100 Kinder mit einer Rötelnembryopathie zur Welt kommen. Röteln -Viren das ungeborene Kind über die Gebärmutter infizieren und zu Missbildungen verschiedener Organe führen. Mehr als 60 Prozent dieser Kinder kommen mit Augenschäden (grauer Star, grüner Star), Herzfehlern, Hirnschäden oder taub zur Welt (Typische Defekte sind Innenohr-Taubheit, und geistige Entwicklungsstörungen = Rötelnembryopathie.
ERREGER: Röteln-Virus
ÜBERTRAGUNG: Röteln werden durch Viren verursacht, die über Husten, Niesen oder Sprechen von Mensch zu Mensch übertragen werden (Tröpfcheninfektion) oder auch indirekt durch infizierte Gegenstände
INKUBATIONSZEIT: cirka 16 bis 18 Tage
KRANKHEITSBILD: Fieber, Hautausschlag, im Kindesalter meist leichte Beschwerden, über 50 % der Erkrankungen verläuft sie ohne sichtbare Krankheitszeichen Viele zeigen überhaupt keine Krankheitszeichen, obwohl sie selbst zur Ansteckungsquelle für andere werden.
Zu Beginn leiden die Betroffenen unter einer leichten Atemwegsinfektion, später kommt eine auffällige Hautrötung hinzu, meist im Gesicht. Dieser Ausschlag dauert etwa zwei bis drei Tage.
ANSTECKUNGSFÄHIGKEIT: von sieben Tagen vor bis etwa acht Tage nach Auftreten des Hautausschlages
IMMUNITÄT (nach Erkrankung): wohl lebenslang
IMPFUNG: (zweckmäßig mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) oder zusätzlich mit Varizellen (MMRV)) im vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat: 1. Impfung im vollendetem 15. bis 23. Lebensmonat: Wiederimpfung
KOMPLIKATIONEN der Röteln sind ein Abfall der Blutplättchen mit Blutungen oder Gehirnentzündungen. Komplikationen treten in zunehmendem Alter häufiger auf. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) startet der Impfkalender im dritten Lebensmonat. Die Impftermine werden in der Regel bei der Vorsorgeuntersuchung U3 festgelegt. Die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) werden zusammen gespritzt und umfassen zwei Termine. Es wird empfohlen, alle Kinder zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat zum ersten Mal zu impfen. Die zweite Impfung sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat erfolgen. Nur wenn das Kind auch die zweite Impfung erhält, ist ein Schutz bis ins Erwachsenenalter sichergestellt.
Links:
Kinderkrankheiten (Röteln) Kurze Informationen
Die ständige Impfkommission(STIKO) hat eine Leitlinie heraus gebracht die sich mit allen Fragen zu den Schutzimpfungen und den Infektionskrankheiten befasst.
Richtlinie über Schutzimpfungen
Empfehlungen der STIKO mit Impfkalender PDF- Datei
Sehr ausführliche Informationen über RÖTELN
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