Alles zum Ultraschall! Der Ultraschall gehört zu den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Was kann dabei festgestellt werden und werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Allgemein: Die wichtigste Methode zur Kontrolle der Schwangerschaft ist Ultraschall. „Ultraschall“ ist der in der Umgangssprache geläufige Begriff für Sonografie, auch Echografie genannt. Per Ultraschall, entweder über die Bauchdecke der Kindsmutter oder vaginal, kann der Frauenarzt/-ärztin das Ungeborene sehen und evtl. Auffälligkeiten somit frühzeitig feststellen.
Es sind auch keine Nebenwirkungen, so wie beim Röntgen, zu befürchten. Die Krankenkassen sehen während der Schwangerschaft 3 Ultraschalluntersuchungen vor.
Nach dem heutigen Wissensstand sind bei den routinemäßigen Ultraschalluntersuchungen keine Risiken für Mutter und Kind bekannt. Er ist vollkommen schmerzfrei und ohne elektromagnetische Strahlen
Wann/Warum: Der Ultraschall gehört zu der normalen Schwangerschaftsvorsorge und wird durchgeführt in der
um zu sehen wie das Ungeborene wächst und etwaige Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen oder auch evtl. noch im Mutterleib behandeln zu können. Sollte der Frauenarzt/-ärztin Auffälligkeiten feststellen, sind weitere Untersuchungen angebracht, welche eine genauere Aussagekraft besitzen.
Grund: Erster Ultraschall: Für Untersuchungen in diesem frühen Stadium, zwischen 9. uund 12. Woche der Schwangerschaft eignet sich besonders die so genannte Vaginalsonographie. Anders als beim gewöhnlichen Ultraschall wird der Schallkopf jedoch nicht auf der Haut bewegt, sondern in die Scheide eingeführt. Auf diese Weise lassen sich die Gebärmutter, die Gebärmutterschleimhaut und der erst wenige Tage alte Embryo gut darstellen. Bei der ersten Untersuchung mit Ultraschall hat ihr Arzt besonderes Augenmerk auf regelmäßigen Herzschlag des Ungeborenen, eine mögliche Mehrlingsschwangerschaft, den Sitz, zeitgerechte Entwicklung und Beweglichkeit des Föten und auf Auffälligkeiten, wie beispielsweise Hinweise auf ein bestehendes Down-Syndrom.
Zweiter Ultraschall: Der zweite Routine-Ultraschall steht zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche an. Er hat vor allem die Aufgabe, das Wachstum und die Organentwicklung des Kindes zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk legt der Arzt auf eine mögliche Mehrlingsschwangerschaft, Herzaktionen und Bewegungen und zeitgerechte und körperliche Entwicklung des Ungeborenen, Menge des Fruchtwassers sowie Lage und Struktur der Plazenta (Mutterkuchen).
Dritter Ultraschall: Der dritte Ultraschall steht bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf um die 30. Schwangerschaftswoche an. Zweg der Untersuchung ist es die Gesundheit des Kindes und seine Versorgungsverhältnisse zu überprüfen. Ab zu klären ob Wachstum und Organentwicklung dem Schwangerschaftsalter entsprechen, wie hoch das voraussichtliche Geburtsgewicht sein wird, und ob einem fristgerechten Entbindungstermin etwas im Wege steht. Gibt es Anzeichen für eine Mangelernährung oder Lageanomalie des Kindes?
Untersuchungsmethode/Durchführung: Die Sonografie kann der Frauenarzt/-ärztin entweder vaginal oder über die mütterliche Bauchdecke vornehmen, wobei der Ultraschall über die Bauchdecke überwiegend angewandt wird, da hier das Ungeborene genauer zu erkennen ist.
Der Radiologe trägt Gel auf die Bauchhaut auf und gleitet anschließend mit dem Ultraschallkopf über den Bauch um durch die Bauchdecke hindurch die Organe zu untersuchen. Dabei kann er – ebenso wie die Schwangere – die Untersuchung auf einem Bildschirm mitverfolgen: Der von der Sonde übertragene Ultraschall wird an das Ultraschallgerät geschickt, analysiert und bildlich dargestellt. In manchen Fällen (vor allem im frühen Schwangerschaftsstadium, d.h. vor der 12. SSW) wird die Untersuchung auch über die Scheide durchgeführt um ein besseres Bild vom Embryo und seinen vitalen Organe zu erhalten.
Risiko: Aus bisherigem Wissensstand ist eine Ultraschalluntersuchung für Mutter und Kind unschädlich, da die freigesetzte Energie bei der Sonografie eher gering ausfallen.
Diagnostik/Beurteilung: Das Kind wird vermessen – gemessen und zwar zum einen die Scheitel-Steiß-Länge, zum anderen wird der Durchmesser des Fruchtsacks ermittelt. Mit diesen Werten kann der Frauenarzt zum einen das ungefähre Alters des Fötus bestimmen sowie den angenommenen Geburtstermin errechnen.
Zudem wird der Kopf des Kindes vermessen. Der Frauenarzt/-ärztin trägt alle Daten in den Mutterpass ein und benutzt dazu u.a. folgende Abkürzungen:
· BPD = Biparientaler Kopfdurchmesser (Durchmesser des Kopfes von Schläfe zu Schläfe) · FOD = Frontooccipitaler Kopfdurchmesser (Durchmesser des Kopfes von Stirn zu Hinterkopf) · KU (Kopfumfang)
Ebenso wird der Rumpf des Ungeborenen untersucht. Diese Daten werden mit folgenden Abkürzungen im Mutterpass vermerkt:
· ATD = abdominaler Transversaldurchmesser (Querdurchmesser von linker zur rechten Bauchseite) · APD = anterior-posterior Durchmesser (Durchmesser des Bauches, gemessen vom Bauchnabel bis zum Rückgrat) · AU = Abdomenumfang (Bauchumfang)
Kosten Normalerweise werden die drei Ultraschalluntersuchungen von der Krankenkasse übernommen. Zusätzliche Untersuchungen werden von dem Arzt gesondert in Rechnung gestellt und müssen unter Umständen von der Schwangeren selber getragen werden.
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