Es ist wenig bekannt, daß jeder Frau mit Beginn ihrer Schwangerschaft bis einschließlich 8 Wochen nach der Entbindung ein gesetzlichen Anspruch auf Hilfe einer Hebamme zusteht.
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Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die Hebammen leisten Hilfe für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neben medizinischen Untersuchungen verwenden sie viel Zeit damit, die Gesundheit von Mutter und Kind zu stärken und zu fördern.
Die Hebamme berät über Ernährung, Lebensweise, körperliche Veränderungen, Wahl des Geburtsortes, etc. außerdem über soziale Hilfen während der Schwangerschaft und des Wochenbettes (z.B. Haushaltshilfe).
Sie führen Geburtsvorbereitungskurse für Mütter oder meist auch Paaren durch.
Unabhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes betreut die Hebamme die Wöchnerin zu Hause, über die gesamte Wochenbettzeit bis zu 8 Wochen danach.
Die Hebamme hilft dabei unteranderem bei:
Stillproblemen
Pflege der Brust und der Brustwarzen
Entwicklung des Kindes
Pflege des Neugeborenen
Anleitung zu Rückbildungsgymnastik
usw.
Diese erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme mit den Krankenkassen ab.
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