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Hebamme in der Schwangerschaft

Es ist wenig bekannt, daß jeder Frau mit Beginn ihrer Schwangerschaft bis einschließlich 8 Wochen nach der Entbindung ein gesetzlichen Anspruch auf Hilfe einer Hebamme zusteht.







Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die Hebammen leisten Hilfe für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neben medizinischen Untersuchungen verwenden sie viel Zeit damit, die Gesundheit von Mutter und Kind zu stärken und zu fördern.


Die Hebamme berät über Ernährung, Lebensweise, körperliche Veränderungen, Wahl des Geburtsortes, etc. außerdem über soziale Hilfen während der Schwangerschaft und des Wochenbettes (z.B. Haushaltshilfe).


Sie führen Geburtsvorbereitungskurse für Mütter oder meist auch Paaren durch.


Unabhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes betreut die Hebamme die Wöchnerin zu Hause, über die gesamte Wochenbettzeit bis zu 8 Wochen danach.


Die Hebamme hilft dabei unteranderem bei:

Stillproblemen

Pflege der Brust und der Brustwarzen

Entwicklung des Kindes

Pflege des Neugeborenen

Anleitung zu Rückbildungsgymnastik

usw.


Diese erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme mit den Krankenkassen ab.


Hier mit der Hebammensuche








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