Wird man damit konfrontiert, dass man Unterhalt beanspruchen muss oder Unterhalt leisten muss, sind diese Regelungen für den Einzelnen erstmal undurchschaubar.
Wir möchten Ihnen bei diesen Problemen helfen und stellen die wichtigsten Informationen zum Thema Unterhalt hier vor. Weiter haben sie die Möglichkeit in unserem Forum sich mit anderen Nutzer von TreffpunktEltern.de über das Thema Unterhalt auszutauschen.
Unterhalt für minderjährige Kinder:
Sofern Kinder keine eigenen Einkünfte erzielen, haben sie ein Recht auf Kindesunterhalt durch ihre Eltern. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen Helfen die Unterhaltsberechnung zu verstehen...
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Unterhaltsanspruch der volljährigen Kinder:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.r… weiter
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Kindergeldanrechnung bei minderjährigen Kindern:
Das Kindergeld wird zwar den Eltern ausgezahlt, ist aber eine Leistung die der Familie zusteht. Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Der Grundsatz......
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Kindergeldanrechnung bei volljährigen Kindern :
Das Kindergeld wird grundsätzlich auf den Bedarf des Kindes voll angerechnet.Keine Bedeutung hat es, ob das Kind im Haushalt eines Elternteiles wohnt oder im eigenen Hausstand. ... weiter lesen
Unterhaltstitel:
Was ist ein Unterhaltstitel? Dynamischer Unterhaltstitel?
Änderung des Unterhaltstitel? Gilt ein Unterhaltstitel weiter bei Volljährigkeit des Kindes....
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Unterhaltsvorschuss:
Wann gibt es Unterhaltsvorschuss? In welcher Höhe gibt s den Unterhaltsvorschuss? Wo wird der Unterhaltsvorschuss beantragt? Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss?.... weiter
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Anrechnung der Waisenrente auf den Unterhalt:
Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind auch dann bei den Einkünften und Bezügen des Kindes zu erfassen.... weiter lesen
Unterhaltsrelevantes Einkommen:
Für die Berechnung der Unterhaltsansprüche ist entscheidend die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens, sowohl beim Unterhaltsgläubiger als auch beim Unterhaltsschuldner.......
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Selbstbehalt (Eigenbedarf):
Wie viel darf der Unterhaltspflichtige für sich behalten?§ 1603 Abs. 1 BGB regelt, dass keine Unterhaltspflicht besteht, sofern der Unterhaltsverpflichtete hierdurch selbst bedürftig wird....
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Mangelfallberechnung:
Wenn nicht alle Unterhaltsverpflichtungen, mit Wahrung des Selbstbehaltes des Unterhaltsschuldners, befriedigt werden können spricht man von einem „Mangelfall“. Es ist weiter .... weiter
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