Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der
Oberlandesgerichte werden von den jeweiligen Oberlandesgerichten herrausgegeben um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Ihrem OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.
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