Was ist ein „Zählkind“ beim Kindergeld?
Durch die Wahl des Kindergeldberechtigten können Eltern, die Kinder aus einer früheren Beziehung haben, mehr Kindergeld erhalten. |
|
Ab dem dritten und vierten Kind gibt es mehr Kindergeld, nämlich 190,- Euro bzw. 215,- Euro anstatt der 184,- Euro. Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil ausbezahlt, den sogenannten Kindergeldberechtigten. Durch die Wahl des Kindergeldberechtigten können Eltern, die Kinder aus einer früheren Beziehung haben, mehr Kindergeld erhalten. Ab dem dritten Kind gibt es bekanntlich mehr Kindergeld als für die ersten zwei Kinder.
Mitgezählt in der Reihenfolge der Kinder werden auch diejenigen Kinder (sog. Zählkinder), für die kein Kindergeld gezahlt werden kann, weil sie sich in der Obhut eines anderen Elternteils befinden und dieser deshalb das Kindergeld vorrangig erhält.
Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als so genanntes Zählkind berücksichtigt.
Maßgeblich ist die Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Ein Zählkind schiebt jüngere Zahlkinder hoch, so das für sie die jeweils nächsten Kindergeldsätze anfallen.
Beispiel: Eine unverheiratete Mutter hat mit dem zusammenlebenden Vater ein Kind. Der Vater hat aus seiner früheren Ehe weitere drei Kinder, wenn jetzt der Vater das Kindergeld beantragt, erhält er es in Höhe für das vierte Kind 215,- Euro, im Gegensatz zur Mutter die nur 184,- Euro erhalten würde.
|