Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) kann einkommensschwachen Personen zur Durchführung von Gerichtsverfahren, z.B. bei einer Scheidung oder im Streit um den Unterhalt, gewährt werden.
Beratungshilfe Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, können Sie b... weiter...
Verfahrenskostenhilfe Verallgemeinert kann gesagt werden, jemand der in engen finanziellen Verhältnissen lebt, wie mit bzw. von Hartz IV oder ALG II wird vermutlich auch Verfahrenshilfe erha... weiter...