Bis zur Scheidung geht es um den Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung geht es um den nachehelichen Unterhalt.Wenn ein Elternteil ein Kind betreut geht es um den Betreuugsunterhalt
Trennungsunterhalt Gemäß § 1361 Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte von dem anderen einen angemessenen Unterhalt verlangen, Voraussetzung für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt ist, dass die Eh... weiter...
Betreuungsunterhalt Betreuungsunterhalt gleich Unterhalt auf Grund der Betreuung eines oder mehrerer Kinder.
Nach der Trennung haben die Eltern des Kindes Anspruch auf Unterhalt auf Grund... weiter...
Ehegattenunterhalt Im Gegensatz zu den Anspruch auf Trennungsunterhalt ist beim Ehegattenunterhalt eine Begründung notwendig. Der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist nicht die Regel sondern... weiter...