1010
Fan werden   Suchen auf TreffpunktEltern
Navigation
· Startseite- News

· Shop/Bücher und mehr...


· Forum

· Familienrecht
  BGB (Gesetzestexte)
  Unterhalt Allgemein
  Unterhaltstabellen
  Düsseldorfer Tabelle
  Unterhalt fürs Kind
  Unterhalt Ehegatten
  Leitlinien Unterhalt
  Verfahrenskostenhilfe
  Scheidung
  Umgangsrecht
  Sorgerecht
  Kinder und Trennung

  Vaterschaftstest


· Schwangerschaft
  Schwangerschaftsanzeichen
  Schwanger was nun
  Schwangerschaftswochen
  Schwangerschaftskalender
  Ernährung
  Der Mutterpass
  Schwangerschaftstest
  Schwangerschaftsvorsorge
  Risiken und Infektionen
  Gestose
  Hebamme
  Schwanger und HarzIV

· Geburt
  Phasen der Geburt
  Die Wehen
  Verschiedene Geburtsorte
  Die Wahl der Klinik
  Die Kliniktasche
  Der Geburtstermin
  Hypnose und Geburt
  Akupunktur und Geburt
  Nach der Geburt
  Stillen

· Eltern
  Erziehung
  Kindergeld
  Elterngeld
  Elternzeit
  Partnerschaft
  Mutterschutzgesetz
  Haushaltshilfe
  Hund und Familie


· Kinder
  Baby
  Kleinkind
  Schulkind
  Jugendliche
  Geburtstagspartys
  Freizeit
  Kindermund
  Gesundheitsthemen
  Kinderkrankheiten
  ADS - ADHS
  Vorsorgeuntersuchungen
  Rechte des Kindes







Info
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung


                      Neues zum Thema Eltern                    
(25.11.2014) ARD-Radionacht für Kinder: „Flossen hoch“ und lang...
(21.02.2014) ARD-Reportermagazin „neuneinhalb“ ändert Programm...
(09.01.2014) Stollenstrolche - Deutschlands tollste Kindertore
(04.12.2013) Kindergeld auch für verheiratete Kinder und weiter...
(02.12.2013) Computerspiele auf dem Wunschzettel
(12.11.2013) Adventskalender mit Rabe Theo von HABA
(11.10.2013) Zum heutigen Mädchentag erstrahlt der Hamburger Mi...
(23.09.2013) Impfpflicht für Kinder
(20.09.2013) Wir können LESEN - ein Angebot für Hamburger Kinde...
(12.09.2013) Schulpflicht geht vor Religionsfreiheit

weitere News
 

BGH: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann nach drei Jahren wieder aufleben

Am 3.7.2013 hat der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über das wiederaufleben des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder entschieden. Mit seiner  Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass auch eine dreijährige Verzögerung der Aufnahme einer Erstausbildung infolge zwischenzeitlich geleisteter Praktika und ungelernter Tätigkeiten noch der Obliegenheit des Kindes entsprechen kann, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen.





 

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der aus §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt. Der Verpflichtung der Eltern auf Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Kindes die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden. Verletzt das Kind nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen.

 

Mit seiner  Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass auch eine dreijährige Verzögerung der Aufnahme einer Erstausbildung infolge zwischenzeitlich geleisteter Praktika und ungelernter Tätigkeiten noch der Obliegenheit des Kindes entsprechen kann, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen.

 

Bewerber mit schwachem Schulabgangszeugnis seien verstärkt darauf angewiesen, durch Motivation und Interesse an dem Berufsbild zu überzeugen. Dies könne auch durch vorgeschaltete Berufsorientierungspraktika oder mittels eines Einstiegs über eine (zunächst) ungelernte Aushilfstätigkeit gelingen. Die Aufnahme solcher vorgelagerter Beschäftigungsverhältnisse bedeute daher jedenfalls dann keine nachhaltige Obliegenheitsverletzung, wenn sie in dem Bemühen um das Erlangen eines Ausbildungsplatzes geschehe.

(Beschluss des BGH vom 3.7.2013 - XII ZB 220/12)

 

 

Eine häufige Frage die uns nun gestellt wird ist die ob das volljährige Kind nun einen Unterhaltsanspruch in den drei Jahren hat in dennen es keine Ausbildung sondern Praktika macht. Diese Frage ist mit nein zu beantworten, denn an der Rechtsprechung das ein Kind nur dann einen Unterhaltsanspruch hat wenn es sich in der allgemeinen Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium befindet hat sich nicht verändert.

 

 

 

 






Buchtipp