Das Sorgerecht ist in erster Linie eine Sorgepflicht. Im Gesetz wird auch nicht vom Sorgerecht gesprochen sondern von der elterlichen Sorge und diese wird in §§ 1626 - 1698b BGB geregelt.
Gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Eltern Seit dem 21. Juli 2010 gilt eine neue Rechtsanwendung zur gemeinsamen Sorge bei nicht verheirateten Eltern. Bisher konnte die Mutter entscheiden, ob sie den Vater des gem... weiter...
Die elterliche Sorge Die Sorgepflicht der Eltern, gegenüber ihrem Kind, ist im Gesetz genauso verankert ( BGB §1671) ebenso das RECHT auf die Sorge für das Kind. Was fällt unter den Beg... weiter...
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort – den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. (§ 163... weiter...
Die Alltagssorge, ein Teil des Sorgerechts Die Alltagssorge umfasst alle Entscheidungen die nicht grundlegend sind und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Wer wann die... weiter...
Die Gesundheitssorge, ein Teil des Sorgerechts § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und s... weiter...
Die Vermögenssorge unserer Kinder Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen... weiter...