Es stellt sich vorrangig die Frage, ob man sich den Wunsch nach einem Baby finanziell erfüllen kann. Dieser Überlegung sollte man sich vorab stellen. Auch als "Harz IV" Empfänger ist es natürlich möglich ein Kind groß zu ziehen.
Besondere Leistungen stehen der werdenden Mutter dann zusätzlich zu.
Bei einer Schwangerschaft werden Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch geleistet, dieses wird im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit nach dem Sozialgesetzbuch (§§ 47 – 52 SGB XII) geleistet.
Folgende Leistungen werden gewährt:
- ein Pauschbetrag für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Entbindung stehen. Dazu gehören zum Teil Umstandskleidung, Anschaffungen die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen wie Erstlingsausstattung, Wiege usw.
- die Versorgung mit Arznei und Hilfsmitteln, die Kosten der Betreuung durch eine Hebamme oder durch Ärzte
Vorrangig wird aber geprüft ob der werdende Kindsvater Unterhalt leisten kann. Wenn er Unterhalt leistet wird dieser im Regelfall auf den Anspruch der Schwangeren angerechnet.
Wenn die Schwangere noch bei ihren Eltern wohnt bleibt das Vermögen und Einkommen der Eltern unberücksichtigt.
Für die Schwangere gibt es ab der 13. Schwangerschaftswoche einen erhöhten Mehrbedarf von 17 % des Regelbedarfs. Im Westen steht der Schwangeren demnach weitere 58,- Euro zu.